Witch
Ausgangssitutation: -Mutter bringt Kind mit in die Ehe, Kind welches die Mutter mitgebracht hat bekommt Namensgebung vom Stiefvater -Ehe scheitert nach 11 Jahren -Mutter zieht aus und nimmt das Kind aber nicht mit, da sie erstmal ( seit einem Jahr und 3 Monaten) keinen festen Wohnsitz hat und mal hier mal da gemeldet ist -Kind ( inzwischen 14) will beim Stiefvater bleiben -Jugendamt Regelung > Kind kann bleiben damit er seine letzten 1,5 Jahre auf der Schule bleiben kann um einen Abschluss nicht zu gefährden - Stiefvater beantragt Pflegschaft für das Kind - Bekommt eine Pflegeerlaubnis -Kind lebt nur vom Kindergeld und das was der Stiefvater im hieer und da mal zuschustert - Pflegeerlaubnis eingetroffen - aber niemand will für das Kind finanziell zuständig sein weder Mutter ( du hast die Pflegschaft also kümmer dich) noch Jobcenter ( ne ne ne wir zahlen nicht, da das Jugendamt die Pflegschaft erteilt hat) - Jugendamt sagt ( nein, hier kommen wir nicht auf, da sie nicht im Sinne von § xyz der Pflegevater sind) er hat aber eine Pflegeerlaubnis - wenn er nicht der Pflegevater ist, was ist er dann und vor allem, wer zahlt denn das ganze nun?
Was ist denn mit Unterhalt vom Vater? Unterhalt von der Mutter? Frag doch mal im Rechtsforum.
Unterhalt gibt es von beiden leiblichen Elternteilen keinen
die Mutter muss zahlen, sie wird und kann nicht, also wird der Stiefvater alleinig auf alle Kosten sitzen bleiben.
Wobei ich aber vermute, das Kindergeld kriegt der Pflegevater und den Unterhalt könnte er ggf. einklagen. Fällt er unter eine gewisse Einkommensgrenze wird er sicherlich auch Gelder vom "Amt" unter Berücksichtigung der Situation bekommen. LG
Ich würde sagen, das Jugendamt ist in der Pflicht. Bei der leiblichen Mutter wird ja vermutlich nichts zu holen sein. Und wenn dann muß das JA es sich dort wiederholen. http://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/pflegekinderdienst/vollzeitpflege/finanzielles.de
Die Mutter ist aufjedenfall unterhaltspflichtig.genauso wie der leibliche vater des Kindes. Können beide nicht zahlen oder wollen nicht,ist aufjedenfall das Jugendamt zuständig.
Hallo, ich würde mal tippen es wird dem Pflegevater so gehen, wie es vielen (alleinerziehenden) Elternteilen geht - wenn die Mutter (oder der Vater) sich weigert Unterhalt zu bezahlen, oder dies nicht können, dann bleiben die ja auch auf den Kosten alleine sitzen. Unterhaltsvorschuß gibts vom Jugendamt nur bis zum Alter von 12 Jahren. Ansonsten gibt es vielleicht die Möglichkeit Harz4 oder Wohngeld für den Jungen zu bekommen. Beim Jugendamt eventuell eine Beistandschaft einrichten lassen, die dann versuchen von den leiblichen Eltern den Unterhalt einzufordern. Zumindest Beratung wie der Pflegevater vorgehen soll, erwarte ich eigentlich schon vom Jugendamt. Gruß Dhana
Er war ja schon bei allen Instanzen, Beistandschaft hatte er bevor! er die Pflegeerlaubnis für das Kind bekam. Das Jobcenter verweist auf das Jugendamt, das Jugendamt verweist auf das Jobcenter und von den leiblichen Eltern bekommt er auch nichts. Lediglich das Kindergeld steht dem Stiefvater zur Verpflegung des Kindes zur Verfügung. Er kommt quasi seit über einem Jahr für ein Kind auf, für welches er rein rechtlich nichts ist. Es ist eine rechtliche Grauzone. Der Stiefvater hat kurz nach dem Auszug der Kindesmutter eine Vollmacht von ihr bekommen, die besagt, dass er alles schulische und Alltagskleinkram regeln darf.
Wie kann man als Mutter nur die Verantwortung so abschieben.
sie lebt ihr leben. Sie hat anderes im Sinn, Kinder sind da hinderlich. Die beiden haben noch zwei gemeinsame Kinder, aber die sind wenigstens per Unterhaltsvorschuss abgedeckelt. Sie läßt drei Kinder hier beim Vater und holt die beiden kleinen alle 14 Tage Sonntags für 2-5 Std. Das war es auch schon. Wie gesagt: sie lebt ihr Leben
sie hat auch schon vielfache Auflagen vom Jugendamt bekommen, diese werden zu einem Großteil auch ignoriert, man kann sie halt zu nichts zwingen. Was lernen wir? Es sind nicht immer nur die Väter die sich aus der Affaire ziehen.
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