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hilfe, läuse und frage hab

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hilfe, läuse und frage hab

Liebemaus

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habe eben bei meiner tochter (7) läuse entdeckt. hab direkt zeug drauf getan. wirkt gerade ein. muss ich morgen der schule bescheid geben oder kann sie morgen wieder in die schule??? muss ich überhaupt der schule sagen das sie läuse hat??


mf4

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Antwort auf Beitrag von Liebemaus

Musst du nicht... wenn sie behandelt ist wird es mit etwas Glück ausgestanden sein. Wenn das Läusethema allerdings ind er Schule noch nicht bekannt ist wärs angebracht, dass andere gewarnt sind.


Liebemaus

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Antwort auf Beitrag von mf4

ich werde gleich nach der behandlung schauen ob ich noch was finde, wenn nicht kann sie dann also wieder zur schule?? man, das zweite mal hat sie die beister. vor ca 3 monaten das erste mal und jetzt auch wieder, vorher war noch nie was gewesen, bei keiner meiner 3 kids


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Liebemaus

Gesetzliche Bestimmungen, Mitteilungspflicht (§§ 33, 34 IfSG) Nach §§ 33 und 34 Infektionsschutzgesetz besteht für Sorgeberechtigte von Kindern mit Läusebefall die Verpflichtung, die Leitung einer von ihrem Kind besuchten Gemeinschaftseinrichtung über den Läusebefall zu unterrichten. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat den beobachteten Läusebefall gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt namentlich mitzuteilen. Personen, die verlaust sind, dürfen die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht mehr betreten oder an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung teilnehmen, so lange bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung nicht mehr zu befürchten ist. Der Kopflausbefall nimmt im § 34 allerdings eine gewisse Sonderstellung ein: Die Feststellung eines Läusebefalls erfordert im Gegensatz zu den unter § 34 aufgeführten Infektionskrankheiten keine spezielle medizinische Sachkunde. Er wird zum einen in der Regel durch die Erziehungsberechtigten selbst festgestellt und behandelt, zum anderen gilt es als sicher, dass eine korrekte Pedikulozidanwendung alle übertragbaren Läusestadien hinreichend abtötet und damit keine Weiterverbreitung mehr zu befürchten ist. Als Voraussetzung für eine Wiederzulassung können daher das Einholen eines "ärztlichen Urteils" gemäß § 34 Abs.1 IfSG oder - im Sinne einer maßnahmengebundenen Ausnahmeregelung gemäß § 34 Abs. 7 - eine Bestätigung der Sorgeberechtigten über eine korrekt durchgeführte Behandlung gelten. Letzteres ermöglicht den Gesundheitsämtern, eine solche Bescheinigung der Eltern als regelhaftes Procedere zu empfehlen, was der Eigenverantwortung der Eltern Rechnung trägt. Ärztliche Atteste sind keine Kassenleistung, und den daraus entstehenden Kosten steht kein erwiesener Sicherheitsgewinn gegenüber.


Liebemaus

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mf4

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Man muss nicht sein Kind "outen", wenn schon x andere Läuse haben... die Pflicht betrifft, dass die Einrichtung weiss, es gibt da Läuse.


mf4

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Ich schmeiss mich weg... dann viel Spaß, wenn es in einer Schule unter hunderte Kindern viele Läuse gibt. Kein Wunder, dass man es besser für sich behält... es ist doch keine schlimme Krankheit. LäusefreiheitsBescheinigung brauchte man bei uns nur, wenn ein Kind ,ehrmals hintereinander Läuse hatte. Sonst war das nie ein Thema, Kind behandelt und wieder am nächsten Tag hingebracht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

was habt ihr den für Einstellungen ist doch nicht die Pest und kann jeden treffen hat ja nix mit Sauberkeit zutun


mf4

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Meine Tochter hat polange Haare und als sie mal Läuse hatte haben wir über Wochen x mal behandelt bis sie weg waren... klar spricht es sich rum und dann bist du die die nicht behandelt hat... und den Kindern ist es auch peinlich: "Iiiiiiiiih, der/die hat Läuseeee."


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Liebemaus

Denn, woher weißt du, dass sie die nicht von da hat? Dann kommt sie morgen mit neuen Viechern nach Hause. Und daran denken: in 8 Tagen noch einmal das Ganze!


LittleRoo

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Ich würde auch bescheid geben !!!


Liebemaus

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Antwort auf Beitrag von LittleRoo

gut, dann werde ich da morgen früh anrufen und bescheid geben, denn sie kann sie nur daher haben


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Liebemaus

Bei uns darf ein Kind das Läuse hat/hatte erst wieder zur Schule wenn der Kinderarzt sein ok gibt. Würde der Schule bescheid sagen


Liebemaus

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Antwort auf Beitrag von ösitina

oha, na toll. ich rufe da morgen früh einfach mal an.danke euch


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Liebemaus

Ich weiß nicht wie es bei Euch ist, wollte nur mitteilen wie es bei uns ist


Liebemaus

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Antwort auf Beitrag von ösitina

lach, werd ich ja morgen früh erfahren


ZLB

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Bei uns muß man in der Schule oder einrichtung bescheid geben, im regelfall kommt ein zettel nach hause mit der läuse info. Unsere kinder müßen den zettel von den Eltern unterschreiben lassen, andern falls dürfen sie am unterricht nicht teilnehmen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Ich denke das handhaben die Einrichtungen unterschiedlich. Bei uns sagte man bescheid, wenn es noch nicht bekannt war. Man behandelte zu hause und konnte am nächsten Tag ohne Nachweis das Kind wieder bringen. Nachweis vom Dok brauchten nur die, die x mal die Läuse hatten.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ja, deshalb habe ichs eh nochmals geschrieben, dass es bei uns so ist, scheinbar haben da die Lehrer mehr Probleme damit als unsereiner