User-1769871192
Ich habe 2 Kinder unter 12 und habe wegen der Unvereinbarkeit von Beruf (habe keine Möglichkeit zum HO und unflexible Arbeitszeiten) und Homeschooling (ADHS und LRS) ab Ende Januar für 1 Kind 18 Kinderkrankentage beantragt. Jetzt sagt meine Krankenkasse ich hätte zu viel beantragt weil mein Anspruch pro Kind nur 10 Tage seien. Die anderen 10 der insgesamt 20 Tage können nur genommen werden wenn das Kind krank ist. Für die Pandemie seien es nur 10 Tage. Auf welcher Grundlage sie das behaupten, können sie mir nicht sagen, nur dass die Teamleiterin es bestätigt habe. So steht es aber nicht im Gesetz. Und auf der Website der Bundesregierung steht ausdrücklich dass der gesamte Anspruch für die Pandemie genommen werden kann. Habe ich ihnen geschickt, die Antwort war, dass sich die Zahlen auf Alleinerziehende beziehen. Das ist wie bei der versteckten Kamera. Die Krankenkasse bleibt bei ihrer Meinung. Habt Ihr noch Ideen, was ich machen könnte? Anwalt wäre sicherlich teurer als das was ich an Krankengeld bekommen würde.
Ich würde eine schriftliche Beschwerde mit Gesetzesauszug und Auszug der Seite des Ministeriums einreichen. Eventuell duchst du dir zum Gesetz noch die entsprechende Anwendungsverordnung raus, sollte es diese geben. Adressiert an die Krankenkasse. Nicht an die Sachbearbeitung oder Teamleitung sondern direkt an den nächsten Vorgesetzten.
Ich hab noch nichtmal einen Bescheid. Habe vorhin darum gebeten dass sie mir einen Ablehnungsbescheid schicken, dann kann ich wenigstens formal widersprechen und es muss geprüft und begründet werden. Wollen sie nicht sondern wollen es jetzt mit der Hauptverwaltung klären.
Ah. Aber zumindest leiten sie von sich aus weitere Klärungsschritte ein. Sind sich ihrer Sache zu unsicher, als dass sie dir direkt eine Ablehnung zusenden.
Du hattest Recht. Die Teamleiterin rief mich vorhin an, sie hat es inzwischen mit ihrer Hauptverwaltung geklärt. Sie kann es sich nicht erklären was da mit ihnen los war und wo der Denkfehler lag, es sei natürlich so wie ich es gesagt habe und ich habe den vollen Anspruch und sie lagen falsch.
Für Kind 1 hast DU 10 reguläre und 5 Corona-Tage. Dein Partner hat für Kind 1 ebenfalls 10 reguläre und 5 Corona-Tage. Bist DU 18 Tage mit Kind 1 zu Hause geblieben, bekommst DU 15 bezahlt. Die anderen hätte der Vater über sein "Kontingent" machen müssen. Es gibt aber die Möglichkeit, dass du die Kranktage vom Vater übernimmst. Hier muss entweder dein Arbeitgeber zustimmen (da du länger als "erlaubt" ausfällst) oder die Krankenkasse. Da müsstest du dich nochmal schlau machen.
Das was Du schreibst ist ja noch größerer Unsinn als das was meine Krankenkasse behauptet. Es sind 20 Tage pro Elternteil und Kind, die sowohl für die Betreuung bei pandemiebedingter Schließung von Kita/Schule als auch bei Erkrankung des Kindes genommen werden können. Wie kommst Du darauf dass es 10 + 5 sind? Es ist auch nicht richtig dass die Krankenkasse oder der Arbeitgeber einer Übertragung zustimmen müssen. Es muss alleine der Arbeitgeber zustimmen. Warum schreibst Du, wenn Du offensichtlich keine Ahnung hast?
In deiner Rechnung hast DU dann ja 40 reguläre kindkranktage für beide zusammen und dein Mann auch. Macht bei euch 80 Tage außerhalb von Corona. Ich lebe in Deutschland und habe 2 Kinder. 80 bezahle kindkranktage hatte ich noch nie bekommen. Immer nur 40 für beide zusammen.
Hier stimme ich zu.
Siehe Bild.
Aber seit dem 5.1.2021 gibt es nun a) das Doppelte an Kind-Krank-Tagen b) nicht nur für kranke Kinder sondern auch für diverse pandemiebedingte Betreuungsprobleme Ich habe jetzt nur auf der Webseite des BMFSFJ nachgeschaut; nach diesen Aussagen hat @Tigerblume Recht.
Hallo Frag doch mal im Expertenforum, da gibt es auch ein Forum für Recht für Familien LG
Habe ich nicht gemacht weil die "Expertin" immernur wischiwaschi Antworten gibt ohne Rechtnorm oder andere formale Hinweise.
Einfacher Lösungsansatz: Beantrage doch für jedes Kind je 10 bzw. 10 + 8 Tage. Bereits am Anfang des Jahres 18 Tage für nur ein Kind zu nehmen halte ich für riskant, schließlich ist das Jahr noch lang und Kind1 kann ja auch noch "normal" krank werden.
Ich hab Mal auf der Internetseite vom Bundesministerium für Familien nachgeschaut und auf der Seite ist es auch für mich nicht ersichtlich dass 10 Tage für Krankheit und 10 Tage für die Pandemie gelten sollen (kann ja jeder Mal selber schauen). "19.1.21: "Durch die Ausweitung und Verdopplung der Kinderkrankentage können Eltern im Jahr 2021 insgesamt 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld pro Elternteil beantragen. Für Alleinerziehende ist der Anspruch in diesem Jahr von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt worden. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 45 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf maximal 90 Arbeitstage. Die Regelung ist rückwirkend zum 5. Januar in Kraft getreten. Zuvor hatten der Bundestag und der Bundesrat den Weg dafür freigemacht. ....Neu ist, dass der Anspruch auch in den Fällen besteht, in denen das Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut wird, weil die Schule oder die Einrichtung zur Kinderbetreuung pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt beziehungsweise der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten" Experten Rat bekommst du vermutlich aber wirklich nur bei den Experten... Bei welcher Krankenkasse bist du?
Die Schulen sind aber immernoch geschlossen und ich bin schon über den 20 Tagen. Natürlich ist es riskant, aber ich habe in den vergangenen 11 Jahren wo ich Kinder habe insgesamt 2 Kinderkrankentage gebraucht. Zur Not muss ich mich bei Erkrankung des Kindes ohne Bezüge vom Arbeitgeber freistellen lassen.
Wie alt sind denn deine Kinder? Es gibt doch eine Notbetreuung für diese Fälle dachte ich? In Ba-Wü sind die Grundschulen offen... Sind deine schon in der weiterführenden Schule? Kann jetzt nicht dein Mann/der Vater die Kinderkrankentage nehmen? Unbezahlter Urlaub ist eine Möglichkeit aber natürlich nicht so schön
1. und 5. Klasse. Meine Kinder bekommen in der Notbetreuung leider nichts auf die Reihe und den Ausichtslehrern ist das egal (Argument: Das ist Betreuung, kein Unterricht). Die Große hat ein ADHS und eine LRS. Die Kleine kann noch nichtmal ihre Aufgaben lesen. Ja, die Grundschulen sind in Ba-Wü offen. Bedeutet für meine jüngere Tochter 2 Schulstunden pro Tag (mitten im Tag) an 2 Wochen im Monat. Also 20 Schulstunden pro Monat. Nein, mein Mann kann die Tage nicht nehmen. Ich sträube mich dagegen irgendwelche alternativen Lösungen zu finden wenn ich einen Rechtsanspruch auf etwas habe. Ich habe echt noch nie etwas gebraucht, bin nie krank, immer am Start. Und jetzt wäre es das erste Mal und es ist so ein Krampf.
und ja, die notbetreuung ist NICHT für die erledigung der aufgaben da. hier ist es genau das gleiche. die aufgaben machen die kinder später. wenn du ein angebot nicht nutzt welches da ist, ist das dein problem und nicht das der KK. du hast pro kind 10 tage, die du über krankenschein kinderarzt nutzen kannst UND 10 TAge pandemie. 20 pro elternteil pro kind sozusagen. dann kannst du 20 für beide pandemie nehmen und dein mann auch nochmal 20.
Wenn Du eine Notbetreuung hättest, diese aber nicht nutzt, ist es eh fraglich ob du irgendwas bekommst. Notbetreuung ist wie der Name schon sagt, Betreuung für die Leute welche sonst nicht anders betreuen können. Nicht dafür das das da Unterricht gemacht wird. In einigen BL ist das wohl so das wenn man Anspruch auf Notbetreuung hat, diese aber nicht nutzt, man auch kein Corona-Kinderfrei nutzen darf. Also würde ich mich da auch mal kundig machen.
Du gehörst auch zu denen die keine Ahnung haben, sich aber trotzdem zu Wort melden.
Nein, es ist nicht fraglich und SGB V ist ein Bundesgesetz und nicht länderspezifisch.
@Tigerblume, dafür dass du hier Ratschläge und Antworten bekommst bist du extrem unfreundlich!
Das sind doch keine Ratschläge, wenn völliger Unsinn geschrieben wird und Leute antworten die ganz offensichtlich keinen blassen Schimmer vom Thema haben.
Wir sind hier aber idR alles Laien sofern sich keiner als Profi outet und wenn man schon eine Antwort bekommt und weiß das kann nicht sein dann kann man das auch anders beantworten als "das ist Unsinn" oder du "hast keine Ahnung". Das ist für mich schon echt blöd von der Seite angemacht. Man kann auch sagen "danke für die Info, ich hab mich aber schon informiert und das kann nicht sein weil bla bla bla..." Ich wette aber ich bin nicht die erste die dir sagt dass du unfreundlich bist. Ich halte dich allerdings nicht für einen Troll darum darfst du ruhig wissen dass ich dein geschriebenes Wort hier als ziemlich unfreundlich empfinde.
Soll ich mich etwa für völlig falsche Aussagen bedanken? Ich habe niemanden beleidigt und wüsste nicht wofür ich besonders freundlich sein sollte, wenn Einzelne kompletten Quatsch schreiben. Hier geht es doch nicht um Meinungen sondern um Fakten. Wenn ich von etwas keine Ahnung habe, dann schreibe ich lieber nichts, anstatt inhaltlichen Totalstuss zu schreiben, wie es hier mehrere gemacht haben (von wegen 5 Tage und kommt auf's Land an und kein Anspruch wenn Notbetreuung - das ist alles grundlegend falsch).
Nein, das ist tatsächlich nicht fraglich. Es soll ja tatsächlich auch ein Anreiz sein, der Bitte entsprechen zu können, um das Kind zu Hause zu behalten.
des Ministeriums auf jeden Fall nicht. Und wie überprüft die KK, ob es eine Notbetreuung gab? Und BL- abhängig kann das schon mal gar nicht sein.
Kollegin hat es genau deshalb abgelehnt bekommen. Von der KK. Und das, obwohl es in NRW gar keine Notbetreuung gibt sondern nur eine Empfehlung die Kinder daheim zu lassen. Dadurch das die eben nie richtig zu waren, hat sie Pech. Obwohl eigentlich alles richtig gemacht.
Ich glaube Dir dass es abgelehnt wurde, aber dann war es definitiv nicht rechtmäßig und sie hätte Widerspruch einlegen müssen. Mir gegenüber haben sie jetzt auch tagelang sehr vehement behauptet ich hätte pro Kind nur 10 Tage Anspruch obwohl es 20 sind.
Die letzten 10 Beiträge
- Baby im 7. Monat versucht, sich hochzuheben
- Echolalie mit 3,5 Jahren
- Entwicklungsstörung
- Baby, fast 8 Wochen alt kommt nur mit Schreien in den Schlaf
- Hypospadie fistelschließung schmerzen
- Babydecke
- Erfahrungen sehr anhängliches Kleinkind, trotzdem Kind 2?
- Situation Kindergarten
- Mit Baby Frühlingssonne geniessen
- Tinder extrem traurig