Zwurzenmami
Ich fange demnächst im Spargelverkauf an. Das ist eine 450 € Stelle befristet für 5 Monate. Gilt da auch der Mindestlohn? Im Vertrag steht " Das gestellte Wechselgeld (200 e) wird mit jeweils 100 € in zwei Monatsraten vom Lohn abgezogen" Wennnifh für jemanden was verkaufe, erwarte ich doch das ich Wechselgeld gestellt bekommen, oder hab ich da jetzt nen Denkfehler?
Hallo Ich habe noch nie Spargel verkauft, würde aber erwarten, dass man den Mindestlohn bekommt und das Wechselgeld gestellt bekommt (das bleibt doch in der Kasse, dann kann das doch nicht bei dir abgezogen werden) VG
Vielleicht um sicherzustellen, dass auch am Ende das minus in der Kasse ausgeglichen wird?
wenn du das wechselgeld danach behalten kannst, wird es vom lohn an sich abgezogen, in der summe stimmt es aber. ich vermute, dass griffe in die kasse und negativ beträge verhindert werden sollen, da die dann ja automatisch auf deine kappe gehen. das ist für die einfacher als dir den vollen lohn zu zahlen und die fehlende differenz zurückzuverlangen. oder so. dein vorteil ist, wenn ich das richtig verstehe, dass du den teil des wechselgelds schwarz bekommst und den verminderten lohn auch weniger besteuern musst. könnte das sein?
Das wird doch gar nicht versteuert beim 450 € Job, oder? Ich mach das zum ersten Mal
Und da ist er ja schon wieder, Dein Betrugsverdacht! Das ist schon krankhaft bei Dir!
Werden die nicht pauschal versteuert? Ich habe vor Jahren mal einen Minijob gehabt. Lief über Steuerklasse 6 und waren, glaub ich, 12 Prozent an die Knappschaft.
wo spreche ich von betrug? sorry! ich versuche das zu verstehen warum die das so machen! das waren gedankengänge, anregungen. habe mit keinem wort erwähnt, dass es betrug sein soll. hör einfach auf, manoman. könnte doch sein, dass die sich selber absichern und sie das wechselgeld behalten darf am ende. so what? für sie ändert sich ja nix, sollte es so sein. außer die kasse würde nicht stimmen. aber das hat ja jeder selber in der hand. sorry port, halte dich einfach raus und zurück. das ist echt ungesund wie du aggressiv bist.
...
Und warum sprichst Du von Schwarzgeld? Das ist doch dasselbe wie im Rechtsforum, wo Du jedes BV anzweifelst und Betrug unterstellst. Glaubst Du, ein Spargelstand kann sich das leisten, seine Mitarbeiter nicht anzumelden und entsprechende Abgaben zu zahlen? Die werden regelmäßig überprüft und wenn da ein Mitarbeiter nicht angemeldet ist, dann gibt es empfindliche Strafen. Ich halte mich dann raus, wenn ich nichts dazu schreiben will, aber sicherlich nicht, weil Dir das recht wäre.
wie nennst du das dann, sollte es so sein? weißgeld? es war keine feststellung sondern eine frage. aber die hyäne rennt gleich los :-) na dann, einen schönen abend noch.
Dir auch Süße!
Du unterstellst der AN Betrug bzw Diebstahl. Dabei ist für jeden andern klar, das selbst wenn es zu Differenzen beim Wechselgeld kommen sollte, was der AG selbstverständlich zur Verfügung zu stellen hat, diese zu Lasten des AG geht. Er kann nur dann Ansprüche geltend machen, wenn er der AN den Diebstahl beweist. Wie man da auf die Idee kommt, der AG handelt zulässig, muss man nicht verstehen.
es ist ein brainstorming, falls dir das was sagt. wenn geld in der kasse fehlt welche in der obhut des AN war, ist der für die differenz verantwortlich. ob das dann ausgebucht wird oder ersetzt werden muss weiß ich nicht. bei uns wurde das ausgebucht. waren cent beträge meistens.
Sei einfach mal still wenn du keibe Ahnung hast. Der AN haftet nicht für Differenzen ausser bei extremer Fahrlässigkeit oder nachgewiesenen Diebstahl. Dazu gibt es nun wirklich genügend urteile.
sagte ich er haftet? es wird ausgebucht, wie es bei uns war. oder er muss es zurückzahlen wenn eben grobe fahrlässigkeit nachgewiesen wird. brauchst mir da nix erzählen. aber schön, dass auch du eine möglichkeit gefunden hast, dich reinzuhängen :-)
Wenn ich so einen Blödsinn lese, dann ja. Schon deine Auffassung das sie das dann nicht versteuern muss, es so schwarz unter der Hand kommt oder für Differenzen haftet zeigt das du da keine Ahnung hast. Ich musste auch keinen link suchen um zu wissen das es nicht ok geht. Google kann die TE bestimmt alleine.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Wechselgeld-vom-Lohn-abziehen--f286854.html das passt ja genau auf deine situation! hoffe das klärt sich in deinem sinne.
Danke schön und schönen Abend noch
es hört sich sehr seltsam an, daher googlte ich einfach mal. gibt es vielleicht bei der arbeitsagentur jemanden, der dich da beraten könnte? ich wünsche dir viel erfolg und alles liebe!
Im Leben nie würde ich bei den Voraussetzungen dort arbeiten. Ich würde das sogar zur Anzeige bringen.
Das Wechselgeld wäre dann nach 2 Monaten deines... die gehen wohl davon aus, das kein Wechselgeld vorhanden ist. Sag, du hast dein Eigenes, dann wird man den Verttag sicher ändern - oder die wollen am Ende 200€ als Wechsel in der Kasse?! Sollte ja kein Problem sein.
Ist das für dich OK wenn dein AG hingeht und sagt, du ich muss für dich Arbeitsmaterial kaufen. Ich kaufe das für dich, ziehe dir die nächsten Monate dann beim Lohn ein viertel ab und wenn der Vertrag endet, dann bekommst du due Differenz zu dem was das noch wert ist ausgezahlt. Ach und solltest du ein Plus erwirtschaften oder das Material für mehr verkaufen wie ich für den Einkauf bezahlt habe, dann gehört mir als AG das Plus. Würde mich mal interessieren wie du da dann reagieren würdest.
Wechselgeld ist bei Kellnern mehr als üblich. Hab immer 80-100€ im Geldbeutel, wenn ich arbeiten geh. Hier ist das eine andere Situation, aber so denke ich, dass es gedacht ist.
Ja, aber der Arbeitgeber hat das Wechselgeld zu stellen. Er kann nicht voraussetzen das der Arbeitnehmer das aus der eigenen Kasse nimmt. Wer leiht den bitte schön seinem Arbeitgeber Geld?
Gerade mal gesucht, ja auch im Spargelverkauf gilt mindestlohn. Also bis Juli 9,50 die Stunde. Auch bei minijob. Ab Juli wären es 9,60, aber Spargel endet ja spätestens am Johannistag. Denke mal die machen dann, wie so oft, mit Erdbeeren weiter. Dann passt es mit den 5 Monaten. Aber wie gesagt, Wechselgeld muss der AG stellen. Du hattest auch nicht für Differenzen, ausser beim Griff in die Kasse oder extremer Fahrlässigkeit. Es gibt also absolut keine Grundlage das vom Lohn abzuziehen. Aber in dem Bereich gibt es viel was nicht zulässig ist.
Ich hate mir mein Wechselgeld selber besorgt, es waren rund 200 Euro. War nur ein kleiner Laden, wie Tante-Emma Ganz kleine Münzen (1, 2, 5, 10, 20 und 50 ct) stellte der Chef. ich finde das jetzt weder "verboten" noch irgendwie unmöglich. Wenn ich meine 200 euro Morgens in die Kasse legte und nahm 540 euro ein, dann zählte ich nach der Schicht die 540 Euro weg, nahm meine 200 euro und nahm sie mit nach Hause. So ging das 3 Jahre und am Ende durfte ich natürlich mein Wechselgeld behalten. Hier ist das heute noch immer Praxis. Da wird aber auch nix von Lohn abgezogen.
Ihr wird das Geld beim Lohn abgezogen! Das heißt, sie streckt während der kompletten Zeit welche sie dort beschäftigt ist das Wechselgeld dem Arbeitgeber vor. Also nicht nur das sie morgens bei der Bank Geld holt und es sich dann abends aus der Kasse nimmt. Zumal das rechtlich auch nicht zulässig ist, da der Arbeitgeber damit Kosten auf den Arbeitnehmer umwälzt. Die meisten Banken nehmen heutzutage nämlich Wechselgebühren. Wenn das bei euch Praxis ist dann Prost Mahlzeit.
Ich war drei Jahre in einem kleinen Laden an der Kasse und wir waren drei Verkäuferinnen. JEDE hatte ihr eigenes Wechselgeld! Wieviel das war, überließ und der Chef. Wir haben quasi vor jeder Schicht unser eigenes abgezähltes Wechselgeld in die Kasse und am Ende der Schicht das eingenommene Geld herausgenommen und das Wechselgeld dann mit nach Hause genommen. Und wenn ein Kunde zb. 14,50 euro bezahlen sollte und gab 15 euro, dann kamen die 50 ct in ein Sparschwein. Das Trinkgeld wurde dann immer vor Weihnachten durch 3 geteilt. Jede VK bekam das selbe "Weihnachtsguddie" Es gab nie Probleme deswegen, im Gegenteil. Als ich aufhörte, gehörte das Wechselgeld selbstverständlich mir
Na Mania(c), verbreitest Du Dein juristisches Halbwissen jetzt auch hier? Was gibt Dir das eigentlich, nur so aus Interesse.
???
Ich hab mal Erdbeeren verkauft. So ein komisches Wechselgeldkonstrukt hatte ich aber nicht. Bei uns hat der Arbeitgeber die Kasse samt Wechselgeld gestellt und wir haben damit gearbeitet.
So ist es auch richtig. Erschreckend was hier mancher mit sich machen lässt.
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