Mitglied inaktiv
Bei Gebäuden? 2001 wurde der Wintergarten hier gebaut, hat man da noch Ansprüche, wenn an diesem was nicht dicht hält?
Dazu steht sicher was im Vertrag. Glaube nicht, dass es da allgemeine Regelungen gibt. Nehme aber an, dass man da eine Garantiezeit hat, in der der Hersteller Dichte garantiert und aufkommen müsste.
Ih müsstet eigentlich die Unterlagen vom Haus bekommen haben oder? Da müsste ja auch das Bauen vom Wintergarten aufgeführt sein...kommt drauf an..viele Firmen haben so 25 Jahre...abe rwies bei eurem ist weis ich nicht.
Ich habe zwar einen Ordner bekommen, allerdings sind da nur Unterlagen von der Markise drin, ich kann von dem Wintergarten nichts weiter finde...habe gestern schon dort angerufen und warte heute noch auf den Rückruf
Habt ihr Kontakt zum Verkäufer? Ev. hat der noch die Unterlagen.....weil die Firma selber keine Ahnung ob die die Unterlagen länger aufheben.....
Hat die Firma eine HP? Vielleicht steht ja da was über ihre Garantie, Gewährleistung usw. Oft wirbt man ja so für seine Qualität.
Ich rufe dann mal meinen Mann an, er hat die Nummer vom Verkäufer noch. Mal sehen. Danke erstmal!
Moin AC, auf Bauleistungen, die nach der VOB/Teil B gebaut und vertraglich festgehalten ind (zwischen Bauherr und Auftragnehmer) hat man 5 Jahre Gewährleistungsanspruch. Schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/VOB/B Mit diesem Wissen ruhig beim Bauherrn (Euer Verkäufer, nehm ich an) vortragen. Gruß, katja
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