SybilleN
Hallo! Vielleicht gibt es hier jemand, der sich auskennt: Wenn ich jemandem meinen Schrebergarten unentgeltlich zur Nutzung überlasse und derjenige verletzt sich dort - wie sieht es mit der Haftung aus? Muss ich dann dafür haften? Hintergrund ist folgender: Ich bin heute einer weitläufigen Bekannten begegnet - wir kennen uns aus einem Babykurs mit meinem 2. Kind, haben aber nie Nummern ausgetauscht oder so. Jetzt ist sie schwanger mit Zwillingen und muss mit Mann und 7-Jähriger Tochter bald in eine 40qm kleine Wohnung in unsere Nähe umziehen, weil sie aus der aktuellen Wohnung raus müssen. Und die Leute, die über ihnen wohnen, verhalten sich jetzt schon richtig schlimm ihnen gegenüber (ich kenne die, wundert mich nicht). Jedenfalls wollte ich ihr anbieten, dass sie mit ihrem Kind vielleicht ab und an allein in unserem Schrebergarten kann - einfach zum Luft holen. Nur steht dort ein Trampolin, das eine Macke hat: Der Verschluss öffnet sich selbständig, wenn man auf eine bestimmte Stelle hüpft. Unsere Kinder kennen das und nutzen es entsprechend. Ich kann das aber von einem fremden Kind nicht erwarten. Und ob man im hochschwangeren Zustand ein Kind davon abhalten kann, ein Trampolin zu nutzen, das nun mal da ist? Und wir kennen uns wie gesagt nicht gut. Vielleicht bin ich auch mal wieder einfach zu kopflastig unterwegs. Ich möchte sie in der schwierigen Situation gerne etwas unterstützen.
Nun ja, das kann man sicher mit einem Schrieb ausschließen, der unterschrieben wird. Aber ich gebe zu bedenken, dass Du Dir dann auch Sorgen machen müsstest, dass jemand auf dem Grundstück über einen Stein stolpert, der ein Beet einsäumt. Was ist denn dann mit der Haftung? Die Trampolinnutzung kann man sicher auch komplett untersagen. Wenn Du einen befreundeten Anwalt hast, frage nach kurzem Schrieb für Haftungsausschluss. Vielleicht wird man auch im Netz fündig.
Frag Nicola Bader im Expertenforum. Hat ja was mit Kindern zu tun. Würde mich interessieren, was sie sagt.
Mir würde es mehr sorgen machen ob das vom Verein her erlaubt ist. Das würde ich abklären. Nicht das du für deine Freundlichkeit dort gekündigt wirst.
Dein Mitgefühl in Ehren, aber bei uns darf ein Schrebergarten nicht einem Dritten alleine überlassen werden Les dir mal die Satzung durch. Aber ich seh da schwarz
Danke für eure Antworten. Satzung oder so ist kein Problem. Der Garten gehört uns. Das ist kein Verein, das hat sich nach dem 2. Weltkrieg aus landwirtschaftlicher Fläche (als die gilt es heute noch) heraus zur Selbstversorgung entwickelt. 2 Nachbarn wohnen dort sogar regulär, weil das Haus der Urgroßeltern durch Bomben zerstört wurde und die dann da "auf dem Feld" eine notdürftige Hütte erstellt haben, die eben immer weiter ausgebaut und in den 50ern eine baurechtliche Ausnahmegenehmigung erhielten.
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