mf4
ich habe für meine Tochter Stifel gekauft passen super aber nach längerem Laufen sah man, dass sie damit nur schief laufen konnte (material wohl zu weich) und sie steht quasi immer neben der Sohle nun ist der Stiefel getragen, logisch sonst hätten wir das ja nicht rausgefunden Ist das ein Grund für Umtausch?
wenn das Material fehlerhaft ist. Was es ja ist, sonst hätt es sich nciht verzogen. LG
und verweisen auf einlagen kannst aber ja mal dein glück probieren und berichten:-) ich persönlich würde mir aber an deiner stellung nicht viel hoffnung machen
hm. Ich glaube eher nicht. Wenn du nachweisen kannst, dass das bei anderen Schuhen nicht so ist, dann vielleicht. Aber: Versuch macht kluch. Beobachte mal das Fußbett deiner Tochter, wie es in anderen Schuhen ist. Vielleicht braucht sie ja Einlagen... War bei Kind 2 auch so. Aufgefallen ist es mir zum ersten Mal, als sie letztes Jahr Stiefel mit leichtem Absatz an hatte. Bin dann mit ihr zum Orthopäden, der einen Abdruck ihres Fußes gemacht hat. Jetzt trägt sie Einlagen und Schuhe (insbesondere Stiefel) halten deutlich länger als gewöhnlich. LG h
Ich zweifel zwar daran, dass sie den Schuh aufgrund dessen zurück nehmen, aber man kann nie wissen. Kommt eben drauf an. Ich würde es versuchen.
Sind dass diese Ugg-ähnlichen Stiefel? Ich glaube da läuft kein Mensch vernünftig drauf,sehe immer wieder Mädchen die neben ihrer Sohle laufen,sieht jeck aus :-)
es sind diese http://www.deichmann.com/DE/de/shop/kinder/kinder-schuhe/00000001186002/Stiefel.prod?r=5&c=3&filter_size=212@35&orderby=price&dir=asc&st=PRODUCT&filter_cat=kinder/kinder-schuhe/kinder-schuhe-boots-stiefel stehen und passen ihr super aber das Material ist so nachgiebig, dass man innen quasi auf der Sohle herunterrutscht Kassenbon hab ich und ich frag einfach... mehr als Nein sagen können sie ja nicht.
Oh,nein bei solchen Stiefeln sollte das nicht passieren.
kannst ja *räusper* an der Naht oder an Reißverschluss etwas "nachhelfen"...
dann müssen sie zurücknehmen...
wenn ich Pech habe dann muss ich die gleichen nochmal nehmen, wenn sie da sind ich finds schade, denn hübsch und warm sind sie aber man sollte eben auch drin schmerzfrei laufen können
nö, musst du nicht! Wenn es Qualitätsmängel sind brauchst du den gleichen Schuh nicht mehr zu nehmen sondern kannst auf Rückerstattung bestehen. Das geschäft darf dir allerdings auch nur einen gutschein über den betrag ausstellen . Lg reni
Das wäre auch okay, denn sie braucht dann noch ein Paar neue.
Das ist zur Zeit Mode. Vielleicht isses kuscheliger, vielleicht sparen die Firmen am Material oder so ein Schuh lässt sich schneller/ einfacher = billiger produzieren. Egal, jedenfalls haben die Füße keinen Halt, man rutscht hin und her und das sieht nicht nur scheiße aus (besonders von hinten), sondern tut auch dem Fuß nicht gut. Trotzdem ist es ein Schuh und ihr habt den gekauft. Ich fürchte da kann man nur über die Kulanz gehen. Und deine Tochter soll große verheulte Kulleraugen machen!
Ich war wirklich erschrocken als ich sie laufen sah... sie steht wirklich neben der Sohle... ich lass mich mal überraschen, ob ich sie umtauschen kann... wenn nicht habe ich hier süße Stiefel mit denen man nichts anfangen kann.
Grüße Sodapop
Ich würde nicht sagen, dass es ein Materialfehler ist. Der Schuh ist ja so gemacht worden und man hat ihn genauso gekauft. Von 10 da rumstehenden Schuhen werden alle baugleich sein.
Berichte mal wie es ausging. Bin gespannt, ob "Materialfehler" akzeptiert wird.
Ich bin selbst gespannt... habe aber Deichmann bisher als super kulant erlebt.
Der gutgläubige Kunde darf davon ausgehen, dass der Fuß auf der Sohle läuft. Wenn dies nach einer kurzen Tragezeit nicht mehr der Fall ist, darf von einem Konstruktionsfehler / ungeeignetes Material ausgegangen werden. Wie man es dreht und wendet. Als Kunde gehe ich davon aus, dass sich der Schuh normal gebrauchen lässt. Dies ist hier nicht der Fall. Ein Reklamationsgrund liegt auf jeden Fall vor. Grüße Sodapop
Du darfst diese aber reklamieren
Sprich bloß nicht von Umtausch, sondern reklamiere die Stiefel aufgrund eines Materialfehlers.
Grüße
Sodapop
Ich sehe das Problem auch im Material... ich versuche mein Glück.
Eignung zum gewöhnlichen Gebrauch (objektiver Maßstab) Soweit weder ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarungen noch ein vertraglich vorgesehener Gebrauch die Sollbeschaffenheit der Ware definieren, muss sie sich für ihre gewöhnliche Verwendung eignen und die für derartige Waren übliche und vom Käufer zu erwartende Beschaffenheit aufweisen. Die gewöhnliche Verwendung ist aus der Art der Sache objektiv abzuleiten. Aber auch subjektive Elemente können eine Rolle spielen. Es ist also auch zu berücksichtigen, welchen Kreisen Käufer und Verkäufer angehören, ob sie z. B. Verbraucher oder Unternehmer sind. Kein Unterschied bei der Bewertung macht es wohl, ob es sich bei der Kaufsache um eine gebrauchte oder neue Sache handelt. Allein die Tatsache, dass eine Sache gebraucht ist, schließt deren Tauglichkeit für die gewöhnliche Verwendung nicht aus. Um die übliche Beschaffenheit zu ermitteln, ist als Vergleichsmaßstab die Beschaffenheit bei Sachen gleicher Art und Güte als Maßstab zu nehmen. Außerdem ist auf die Erwartung des Durchschnittskäufers abzustellen. Zu der üblichen Beschaffenheit von Waren gehören auch Eigenschaften, die in öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers, eines beauftragten Dritten oder in der Kennzeichnung oder Produktbeschreibung der Ware genannt werden (Werbung). Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten dann, wenn dem Verkäufer diese allgemeinen Äußerungen unbekannt waren und er sie auch nicht kennen musste. Das Gleiche gilt, wenn sie vor Vertragsabschluss in gleicher Weise berichtigt oder widerrufen wurden oder wenn sie die Entscheidung des Käufers nicht beeinflussen konnten. Diese Ausnahmen vom neuen Grundsatz, dass Werbeaussagen auch für den Inhalt eines konkreten Kaufvertrages maßgeblich sein können, muss aber der Verkäufer darlegen und nötigenfalls auch beweisen – was ihm wohl nur selten gelingen wird. Kurz gesagt können also auch konkrete Angaben in der Werbung oder im Verkaufsgespräch über bestimmte Eigenschaften der Ware, ihren vertraglichen Einsatzzweck oder ihren üblichen Gebrauch die vertragliche Sollbeschaffenheit als Maßstab für das Vorliegen eines Mangels zu Gunsten des Käufers beschreiben. Grüße Sodapop
DAS ist bei einem Schuh in dem man wirklich nicht länger als 3min laufen kann nicht gegeben...
Bei einem Schuh darf man gewöhnlich davon ausgehen, dass der Fuß auf der Sohle gehalten wird. Grüße Sodapop
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