PaulaJo
Meine Schwiegertochter und mein Sohn machen ja gerade eine Ausbildung zu Sozialassistenten, die im Mai beendet sein wird. Um zur Prüfung zugelassen zu werden müssen sie ein letztes, 6 Wöchiges Praktikum absolvieren. Dummerweise beginnt das Praktikum 2 Wochen BEVOR der Mutterschutz endet. Habe schon wie wild gegoogelt, aber überall heißt es das man auf keinen Fall vorher schon wieder arbeiten darf.Wäre sehr ärgerlich, da sie Bestnoten hat und sonst das Jahr wiederholen muss.
Meines Wissens nach muss man den Mutterschutz vor der Geburt eines Kindes nicht nehmen, der Mutterschutz nach der Geburt ist jedoch Pflicht und ein Arbeitgeber darf die Mutter während der Mutterschutzzeit nach der Geburt nicht beschäftigen. Gruß Sylvia
Soweit ich weiß hat Dreikindmama recht. Ob das auch für Praktika gilt, weiß ich allerdings nicht. Ich muss aber ehrlich sagen dass ich hoffe, dass es gilt. Ich würde als 6 Wochen-Mama, und falls das Kind nach errechnetem Termin kommt kann es ja dann sogar jünger sein, auf gar keinen Fall ein Praktikum machen. Zum einen ist das Wochenbett sehr, sehr wichtig und zum anderen finde ich eine Trennung von der Mama für einen ganzen Arbeitstag zu lang für ein so kleines Kind. Vielleicht gilt ja eine Schwangerschaft als Härtefall und die Ausbildungsstätte lässt mich sich reden und lässt die Noten nicht verfallen. Ich würde eher hier ansetzen und mit den Prüfern reden als den wirklich wichtigen Mutterschutz zu umgehen. Auch nicht für zwei Wochen. Sorry, ich weiß, das war nicht die Frage aber ich finde den Mutterschutz sollte man nicht umgehen, zum Wohl für Mutter und Kind. Und damit die Gesellschaft nicht irgendwann noch erwartet, dass andere Mütter ebenfalls ihren Mutterschutz abkürzen.
Mutterschutz (8 Wochen vor und nach der Geburt) oder Elternzeit?
Mutterschutz...
Ich glaube nicht weil das gesetzlich so verankert ist,dass die Babys da ha dringend ihr Mutter brauchen. Also hat schon Sinn. Müsstest bei der Arbeiterkammer nachfragen .
geht leider nicht, da der Mutterschutz nach der Geburt aus dem §6 des MuSchuG stammt. Es ist nur in einem Fall möglich, der hoffentlich nicht eintritt. Echt doof jetzt, aber so ist es nun mal http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__6.html viele Grüße
Ggf kann sie sich mit dem Vorsitzenden der Prüfungskammer in Verbindung setzen?! Vielleicht findet sich im Gespräch mit ihm eine Lösung? LG und viel Erfolg! h
Ja,haben wir auch schon überlegt. Ihre witzige Lehrerin hat ihr vorgeschlagen sie könne ja die 2 Wochen während der Schulzeit nachholen. Also bis Mittags Schule und direkt danach im Behindertenwohnheim in den Spätdienst. Mit 2 Kindern ja kein Problem.... ![]()
die Dame hat ganz sicher auch Kinder oder? +gg*
Ich würde mich da auch an die Prüfer? Wenden
hatten das Problem ähnlich. haben gesplittet und uns als Familie verbogen wo es ging. Prüfungskommission fragen.
Erfahrungsgemäß sind die sehr tolerant wenn man mit offenen Karten spielt
gelassen wird;-)
gelassen wird;-)
Die sind dort sehr sehr streng was die Praktikumsstunden angeht. Wer zu wenige gemacht hat ist raus. Beim letzten Praktikum in einem Altenheim war sie schon im 7. oder 8.Monat, glaub mal nicht dass sie auch nur eine Stunde weniger machen musste als ihre Mitschüler...Jetzt das letzte Praktikum muss vollständig sein um zur Prüfung zugelassen zu werden. Aber vielleicht lassen sie ja mit sich reden, einen Versuch wäre es wert....
Schlimmstenfalls muss sie das Jahr noch einmal machen. Insofern: Versucht es! Ich quetsche die Daumen! LG h
Ich habe mal von einem Fall gehört, wo jemand zur Prüfung zugelassen wurde mt der Auflage die fehlenden Stunden bis xxx nachzuholen. Nur dann galt die Prüfung als bestanden. Vielleicht kann sie der Prüfungskommision den Vorschlag machen. So nach den Motto den Führerschein kann man auch machen bevor man 17 ist, bekommt ihn aber erst mit 17 ausgehändigt, LG
Damals war aber die Situation anders. Berufstätige bekommen auch keine Stundenreduktion nur weil sie im 7/8 Monat schwanger sind. Diesemal geht es ja um eine klare gesetzliche Regelung. Drücke die Daumen, dass es funktioniert
Ich hatte eine Schulkameradin, die kurz vor dem Staatsexamen entbunden hat und nicht die nötige Stundenzahl vorweisen konnte. Sie wurde letztendlich zur Prüfung zugelassen, musste aber die Stunden nachholen und bekam dann erst ihr Examen ausgehändigt. LG h
So hatte ich mir das auch vorgestellt, wäre die einfachste Lösung (und stressfreiste für Mutter und Kind) . Und Sohn könnte in der Zeit auf die Kinder gucken bis er im Herbst die nächste Ausbildung anfängt.
Das ist doch eine scbulische Ausbildung, oder? Dann dürfte das bei ihr doch gar nich zählen und sie hat Glück http://www.sozialhilfe24.de/arbeitsrecht/mutterschutz/mutterschutzgesetz.html
Hmmm, interessant. Ist tatsächlich eine schulische Ausbildung mit verschiedenen Praktika.
also, ich würde einen Antrag stellen (formlos) dass Sie mit weniger Stunden zugelassen wird, ODER dass sie diese Stunden nachholen kann/darf. Direkt im Schreiben würde ich erwähnen, dass nach Mutterschutzgesetz keine Frau aufgrund ihrer Schwangerschaft ein Nachteil entstehen darf! Den Paragraphen such ich dir gern raus, wenn du ihn nicht findest. Und es wäre ja ein Nachteil, wenn sie das ganze Jahr wiederholen müsste! Davon abgesehen darf man eine gewisse Anzahl Fehlstunden haben, hat sie diese schon aufgebraucht?
Sie war bei einem Praktikum mal kurz krank und musste jede einzelne Stunde nachholen.
http://jugend.dgb.de/ausbildung/deine-ausbildung/in-der-ausbildung/schwanger-in-der-ausbildung/++co++749a2508-ca60-11e2-94e8-525400808b5c
Oh, guter Link, danke!
Ist es schon erwähnt worden? Ich würde als erstes mit der Fachschule sprechen und nach einer Sonderregelung bezüglich Nachholen des Praktikums fragen. Es müsste ja nun auch möglich sein, da aus den starren Rahmen heraus zu kommen.
Die haben, erstaunlicherweise, keine Ahnung.Jeder dort sagt was anderes.
nicht gut... Dann sollen sie sich halt mal notfalls auch beim Ministerium informieren. Hier finden sich immer irgendwelche Wege, gerade solche Dinge zu lösen
So ist es! Die Zeit vor der Geburt kann man verkürzen, nach der Geburt aber nicht.
Nein gibt es nicht. Vor der Geburt ist freiwillig, auf den kann Frau verzichten. Nach der Geburt ist gesetzliche Pflicht - der dient vor allem auch dem, Schutz der Frau. ich würde eher mal anfragen ob es die Möglichkeit gibt die Prüfung trotzdem zu machen, das Praktikum aber nachholen zu können.
Das Mutterschutzgesetz gilt für erwerbstätige Mütter. Die Ausbildung zum SozAssist. ist doch eine schulische und das Praktikum ein Teil dieser. Das Praktikum ist keine Erwerbstätigkeit. Insofern gilt das MuSchG nicht. Inwieweit es Regelungen für die genannte Ausbildung gibt, insbesondere für Praktikumszeiten, gibt, wäre zu klären. In den meisten Fällen ist es bei Schulbesuch m.E. so geregelt,dass die junge Mutter 8 Wo. nach der Entbindung nicht MUSS, wohl aber darf. Ich würde beim Prüfungsamt nachfragen.
Notfalls die Gleichstellungsbeauftragte der stadt/kreis informieren. Auch mit dem Hinweis des altes vom Baby.
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