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Geld zurück oder Gutschein???

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Geld zurück oder Gutschein???

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Hallo, wir haben im Januar ein Staubsauger gekauft der jetzt kaputt ist. Den haben wir zum Laden zurückgebracht zur Reparatur. Die haben jetzt angerufen, dass der nicht zu reparieren ist und wir das Geld wiederbekommen. Nun hat mein Mann gerade angerufen, die wollen ihm nur ein Gutschein geben. Ist das richtig so??? Wir kaufen da so schnell nichts ein und ich bin eigentlich der Meinung, dass die das Geld auszahlen müssen... Wisst ihr das was genaues?? Danke und Gruß Steffi


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nein dürfen die nicht ihr habt das recht vom kaufvertrag zurückzutreten und das geld zurück zu verlangen damit ist der kaufvertrag nichtig oder ihr verlangt mangelfreue ware/nachlieferung grade heut noch wieder besprochen inner schule ;)


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habe Bürokauffrau gelernt und ich war mir auch sicher, dass das so ist. Nachlieferung geht nicht, wird nicht mehr gebaut, also Geld zurück!! Habe meinem Mann jetzt gesagt er soll sich beschweren und auf das Geld bestehen. Ich hoffe er tut es auch. Es sind immerhin 70 €, die könnten wir gut gebrauchen


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PK hat Recht, sie haben dreimal die Chance zur Nachbesserung, können sie aber nicht Nachbessern müssen sie der Entweder komplett neue Ware geben oder Geld zurück.


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Ih r könnt geld verlangen


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jap dann geld zurück droh mitm anwalt, funzt eigentlich immer ;)


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http://www.behrends-birkner-lausch.de/rechtsanwalt-oldenburg-tipps/gewaehrleitungsrecht-umtauschrecht.htm Viel Glück


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Erstattung oder Nacherfüllung § 437 ff BGB Es findet eine Wandlung des Kaufvertrages statt, da Nacherfüllung in eurem Fall ja ausgeschlossen wurde. Wandlung des Kaufvertrages erfolgt Zug um Zug. Man muss keine Gutschrift akzeptieren. Geschäftsinhaber oder Filialleiter verlangen!