Elternforum Rund ums Baby

geld im Erziehungsjahr

geld im Erziehungsjahr

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich wollte mal fragen wieviel Geld ihr im ersten Jahr Ca pro Monat mit eurem ersten Kind hattet. Ich überlege mir schon eine Weile ein Kind zu bekommen. Mein Freund sagt das das Geld nicht reichen würde. Ich gehe arbeiten aber er ist noch in der Ausbildung.LG


Engel123

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67 % vom Nettolohn glaub ich...genau weis ich das auch ni mehr...


Krueml09

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Antwort auf Beitrag von Engel123

plus Kindergeld natürlich und wenn ihr nciht zusammenwohnt dann der unterhalt vom KV


Dawni

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Antwort auf Beitrag von Engel123

es sind 65% vom bisherigen nettoverdienst, den man in den 12 Monaten vor der Geburt hatte. Dazu dann 168€ Kindergeld.


RM-

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ich habe keinen einzigen pfennig erziehungsgeld bekommen die höhe des elterngeldes hängt von deinem einkommen ab Das Elterngeld gibt jungen Familien Zeit für Verantwortung Das Elterngeld bleibt eine wichtige Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf. Für die Mehrheit der Elterngeldberechtigten ändert sich nichts. Das Elterngeld wird an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlich monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen, welches der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt erzielt hat. Es beträgt höchstens 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Anspruchsvoraussetzungen und Höhe des Elterngeldes Bei Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro ersetzt das Elterngeld das nach der Geburt wegfallende Einkommen zu 67 Prozent. Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent: je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. Für Nettoeinkommen ab 1.200 Euro und mehr vor der Geburt des Kindes sinkt künftig die Ersatzrate des Elterngeldes moderat von 67 auf 65 Prozent (bei Voreinkommen von 1.240 Euro und mehr zu 65 Prozent, bei Voreinkommen von 1.220 Euro zu 66 Prozent). Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten, etwa auch Studierende, Hausfrauen und Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben. Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern profitieren vom so genannten Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300 Euro für jedes zweite und weitere Mehrlingskind. Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag künftig vollständig als Einkommen angerechnet – dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro. Es gibt aber eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten ab dem 1. Januar 2011 einen Elterngeldfreibetrag. Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt, beträgt jedoch höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen weiterhin anrechnungsfrei und steht damit zusätzlich zur Verfügung. Der Elterngeldanspruch entfällt künftig für Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten. Für Alleinerziehende entfällt der Anspruch ab mehr als 250.000 Euro. Einnahmen, die nicht im Inland versteuert werden oder die nicht inländischen Einnahmen gleichgestellt sind, werden nicht mehr bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt. Insbesondere in der EU versteuerte Einnahmen sind den inländischen Einnahmen gleichgestellt und werden also weiterhin als Einkommen beim Elterngeld berücksichtigt.


Tippel33

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Das richtet sich doch danach, was Du verdienst. Kriegst an Elterngeld 65 % vom durchschnittlichen Netto der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes und 184 Kindergeld. Es bringt Dir doch nichts, wenn Dir jetzt andere schreiben, was sie an Geld bekommen haben.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Naja mit Kindergeld hätten wir zusammen 1300 oder so und denke das es für 3 Leute zu wenig ist.


biggi71

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RM-

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oder ist es rein zum LEBEN fürs essen; hygiene klamotte?


biggi71

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Tippel33

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Das ist wirklich sehr wenig.....rechne doch mal deine Fixkosten ab, was bleibt dann noch?? Besser warten bis Freund die Ausbildung fertig hat und einen festen Job hat .....


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von biggi71

wenn keine mietkosten anfallen reicht es. ansonsten muesstet ihr vielleicht staatliche hilfen in anspruch nehmen, zb wohngeld oder was es da noch so gibt. fuer die erstausstattung koenntest du bei caritas und co was bekommen. ansonsten warten bis dein freund die ausbildung beendet hat.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Naja lässt sich schwer sagen ich hätte mit Kindergeld Ca 1100 und mein Freund bekommt Bafög dann noch miete und essen ab Ca 600 ich habe halt kein Vergleich deswegen frage. Klar haben wir viel angespart aber da möchte ich ungern ran


Mitglied inaktiv

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Dachte harz4 empfänger haben weniger. Angenommen ich habe 1400 raus vom Gehalt (Abzüge) sind schon weg. Wieviel habe ich dann elterngeld? LG


Tippel33

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Von den 1400 ziehst Du 78 Euro Werbungskosten ab und davon dann 65 % ....