Elternforum Rund ums Baby

Für den Fall der Fälle- Vormund

Für den Fall der Fälle- Vormund

Schokonuss87

Beitrag melden

Habt ihr sowas geklärt? Sind uns grad unschlüssig ob wirs machen sollen.Testamentarischbetc... Unsere Eltern sollen kein Vormund für die Kinder werden. Haben 3 Leute die auch einverstanden sind.


Baerchie90

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Schokonuss87

Wir haben es noch nicht gemacht, wüssten aber auch nicht, wem wir unseren Sohn anvertrauen sollten, wenn wir beide plötzlich nicht mehr wären... Wenn ihr wisst, wer es machen sollte, dann würde ich es machen lassen, besonders wenn man die engste Familie dafür ausschließt.


michelle01

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Baerchie90

Ich dachte immer die Paten waeren dann zuständig, muss man das extra bestätigen beim Notar?


desire

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von michelle01

wenn testamentarisch festgelegt wurde und das Einverständnis der betreffenden Personen auch festgelegt worden ist ja. Ansonsten die nächsten nahen Verwandten....also ich persönlich würde, wenn ich jemanden ausschliessen möchte auf alle Fälle schriftlich festlegen wer und wer nicht.


susafi

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Baerchie90

geht mir genauso... ich habe zwar viele Freunde, Bekannte... aber ich wüßte nicht wem ich sie gänzlich anvertrauen sollte...


mamavonhier

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Schokonuss87

Sorgerechtstestament. Und ich würde es nie ohne machen. 1. stehen die drin, die die Kinder betreuen sollen, wenn was sein sollte, auch vorrübergehend. 2. sind Personen ausgeschloßen wurden, die familiär zugang zu den Kinder haben würden, selbst das ist ausgeschloßen. Alles beim Rechtsanwalt und Notar hinterlegt, sowie beim Amtsgericht und natürlich bei uns in den Akten.


Sume76

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mamavonhier

Wir haben ein Testament gemacht, in dem auch festgehalten ist, wer sich um die Kinder kümmern soll. Uns wurde aber gesagt, dass der Wunsch der Eltern zwar wann immer es geht berücksichtigt wird, dass aber das Jugendamt immer die Verhältnisse der genannten Personen auf " Tauglichkeit" prüft. Auch können die genannten Personen ihre Bereitschaft zurückziehen. 100% bindend ist das alles also nicht. Nennst du deine Wunschpersonen aber im Testament hätten die dann bessere Chancen nach eurem Tod dir Kinder zu bekommen, als wie wenn niemand genannt ist. So wurdexes uns erklärt. LG Sanne