Carola winzbraut
Hallo, Habe mich hier neu angemeldet, weil ich ein paar Fragen habe. Meine Freundin(bekannte) ist schwanger, getrennt vom Kindsvater, weil dieser ein Psychopath ist. Es geht auch eher um die Großeltern. Sie fürchtet, wenn das Kind geboren wurde, muss sie es auch zu den Eltern ihres exfreundes geben Dagegen spräche nichts, sagt sie, wenn, jetzt kommt der Haken, die Wohnung der Eltern nicht so unglaublich dreckig und versifft wäre. Es wird dort weder aufgeräumt, noch gesaugt. Es wird, ohne Rücksicht auf das schon vorhandene Kind, in der ganzen Wohnung geraucht. Es stinkt extrem nach Schweiß, Dreck und Zigarettenqualm. Das Zimmer des Kindes stinkt ebenfalls und wird als Abstellkammer benutzt. Der Teppich der ganzen Wohnung ist total versifft und dreckig. Sie fürchtet, dass das Baby, sollte es Mal dort sein, irgendeinen Dreck essen könnte oder durch das Dauerrauchen krank werden könnte (Asthma). MUSS sie das Kind dort hingeben oder kann sie den Umgang auch verweigern, wenn er in der Wohnung der Eltern stattfindet? Kann der Erzeuger des Kindes gegen den Willen der Mutter, das Kind bei seinen Eltern abladen? Ich hab die Wohnung gesehen und es ist wirklich widerlich dort.
Also grundsätzlich können Großeltern den Umgang mit ihren Enkelkindern auch einklagen. Die können ihren Anspruch ggf. gerichtlich durchsetzen. Wenn die Kinder dort jedoch gefährdet sind, ist das wieder was anderes und da würde ich mich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen.
Also wäre es sinnvoll schon vor der Geburt des Kindes mit dem Jugendamt Kontakt aufzunehmen? Das problem ist, dass die Großeltern dann ganz genau wüssten, wer dahinter steckt. Es lebt ja noch ein minderjähriges Kind in der wohnung.
Das gilt aber nur dann wenn Kind und Grosseltern ein enges Verhältnis haben. Bei einen Säugling eher unwahrscheinlich. Aber die Freundin hat keinen Einfluss darauf wo der Vater mit dem Kind hinfährt oder wer es betreut wenn er umgangszeit hat. Da braucht es auch mehr wie eine versiffte Wohnung der Grosseltern un was dagegen zu tun.
Nein, auch wenn es immer gerne wiederholt wird: Großeltern können den Umgang NUR dann einklagen, wenn bereits Kontakt und eine Bindung zwischen Großeltern und Kind besteht. Eltern können Großeltern sehr wohl den Kontakt zum Enkelkind vorenthalten, es ist aber nicht ok, das Kind plötzlich zu entziehen...
Ergänzend kommt noch hinzu, der "Großvater" ist starker Alkoholiker. Er öffnet schon morgens um 7 Uhr das erste bier und trinkt den ganzen Tag.
Das er Alkoholiker ist spielt gar keine Rolle. Du glaubst gar nicht wie selten Kinder aus Alkoholikerfamilien genommen werden. Weshalb sollten die also was unternehmen weil es die Grosseltern sind?
dann soll sie beim JA Kontakt aufnehmen, wenn die Eltern vom Erzeuger überhaubt Kontakt wollen zum Enkelkind. Abwarten und dann zum JA , aber wenn die Wohnung so treckig ist, der Vater Alkaholiker ist, sollte wohl auch mal das JA sich die Wohnung anschauen da noch ein Schulpflichiges da lebt
Klingt nach Sonntagstrollgeschichte...
Ich wünschte dem wäre so
"Dagegen spräche nichts..." Erst die verdreckte Wohnung, dann der abhängige Opa. Also meiner Meinung nach spricht viel dagegen. Ich würde erst gar keinen Umgang zulassen. Dann können Sie auch keinen Kontakt später einfordern / einklagen. Der Vater kann ja Oma und Opa während seiner Zeit einbinden oder es eben lassen ;-)
Wenn du diese Erkenntnisse über die Großeltern hast, dann solltest du mal in dich gehen, ob du mit ruhigem Gewissen das vorhandene Kind dort gut aufgehoben siehst. Wenn nicht, dann solltest du das JA kontaktieren. Zu deiner Bekannten Freundin: sie hat sich vom Psychopathen schwängern lassen, ich würde ihr raten sich um sich und ihrem Krempel zu kümmern, ihr Leben zu ordnen und dann abwarten, was kommt. Vielleicht gar nichts. Von den Großeltern wohl wenig, wenn es stimmt was du schreibst, die Motivation von Familie Flodder dürfte gering sein.
Ich habe keine Ahnung von der Rechtslage aber ich denke auch,dass sehr viele Menschen, auch mit Kindern,in versifften Wohnungen wohnen und diese dennoch nicht weg genommen werden. Zum Alkoholproblem des Großvaters kann ich sagen, dass es viele Alkoholiker gibt,denen die Kinder ebenfalls nicht weg genommen werden oder wurden. Sauberkeit ist relativ und ich muss gestehen dass ich sehr penibel bin und somit vielleicht fünfzig Prozent der Haushalte als unordentlich bezeichnen würde. Was sollte da denn für eine Gefahr fürs Kind ausgehen? Das sagt doch auch nichts über die Qualitäten als Großeltern aus! Auch in einer unaufgeräumten, sogar dreckigen,Wohnung können Kinder sich sicherlich wohl fühlen,solange ansonsten alles stimmt. Oder sprechen wir hier von einem Messiverhalten,Schimmel etc? Rauch in der Wohnung ist sicherlich gesundheitsschädlich und natürlich inakzeptabel,wohl aber nicht strafbar. Lg September
Ja, Nikotindrogen - Rauch in der Wohnung ist nicht strafbar. Leider !
Deine Freundin ( oder du selber ist mir persönlich Latte) geht mit einem Psychopathen ins Bett ( warum ich meine gut es kann sein das das Baby durch einen onenight Stand entstanden ist, dagegen spricht das die Freundin oder du so genau Bescheid wisst über die ganze Familie), ich Frage mich warum???? Und wenn man das chon macht, dann passt man doch bitte auf nicht schwanger zu werden ( doppelt und dreifach hätte ich verhütet). Zudem bin ich ehrlich, wenn mir sowas passiert wäre und der Kindsvater wirklich gefährlich für mein Kind wäre würde ich alle Zelte abbrechen und ans andere Ende des Landes ziehen und das noch in der Schwangerschaft, mein Kind wäre mir wichtiger als Freunde und Familie (ersteres findet man auch wo anders) Ich persönlich glaube das da eine Mutter ist die ihr Kind nicht dem Kindsvater überlassen will ( verletzter stolz oder der Typ war eh nur als Samenspender gedacht)und jetzt alle möglichen Gründe sucht warum der Kindsvater das Kind nicht sehen soll.
Das psychotische verhalten hat sich erst abgezeichnet, als sie Schluss gemacht hat. Er fing an zu stalken, stand 'zufällig' vor der Türe, im Supermarkt, vor der Arbeitsstelle. Hat sie via Handy, mit anrufen, WhatsApp terrorisiert usw. Während der Beziehung war er schon aufdringlich (hat immer mit uns Handy geschaut, wenn sie telefoniert hat, gefragt wer das denn ist und mitgehört) Seine Mutter hat ihr immer gesagt, er hätte Verlustängste, deshalb hat sie sich nichts dabei gedacht. Leider kann man den Leuten immer nur vor den Kopf schauen
Ist der Kindsvater blind, sodass er die Zustände der Wohnung nicht sieht? Sowas möchte man seinem Kind doch nicht freiwillig zumuten. Vor allem... wieso bei den Schwiegereltern abladen? Die können doch auch bspw das Kind bei ihm zu Hause besuchen (wenn es dort sauber sein sollte). Im Grunde können die Schwiegereltern den Umgang einklagen, ob sie durchkommen bei den Zuständen, weiß ich jedoch nicht, ggf. das Jugendamt einschalten bzw. dort erkundigen? Ich würde es darauf ankommen lassen... Die kriegen ihre eigene Wohnung nicht geschissen, da wäre der Gang zum Gericht sicherlich auch "zu viel" für die...
Die Schwiegereltern könnten klagen, wenn sie eine enge Beziehung zu dem Kind haben. Das lässt sich ja nun, wo das Baby noch gar nicht geboren ist, verhindern.
Sind die beiden erheiratet? Wenn nein: warum sollte er das Sorgerecht bekommen? Nur mal so als Frage.
Sogar gegen den Willen der Mutter. Die Frage ist ob er es beantragt
Weil die Gesetzgebung sich ganz klar dahingehend verändert hat, dass - vorausgesetzt er möchte das - ihm das geteilte Sorgerecht (zum Kindeswohl) nicht verwehrt wird. Das muss er aber - wenn die Mutter widerspricht - einklagen. Und natürlich kann er in SEINEM Umgang das Kind auch zu den Großeltern bringen und natürlich kann dann eine Beziehung entstehen und natürlich können die Großeltern dann auch wiederum Umgang einklagen.
Auch, wenn er zu seinem ersten Kind aus früherer Beziehung vom Gericht ein Umgangsverbot ausgesprochen bekommen hat?
Das ist ein anderes Kind und das wird individuell neu entschieden. Maßgeblich kann ja auch - zum ersten Kind - eine fehlende Kommunikation sein oder einfach Streit zwischen den Eltern. Das eine Kind hat gar nichts mit dem 2. zu tun. Aber nochmal: da hat sich deine Freundin ja was Feines angelacht.
Mutti hat alles gesagt. Ich bleibe bei meiner Aussage ich würde ans andere Ende des Landes ziehen wenn er wirklich ein Psychopath sein sollte
Beste Empfehlung ever! Noch vor der Entbindung Distanz schaffen, das ist das Beste was man tun kann!
Genau. Das er es ziemlich sicher bekommt, ist nicht die Frage. Er muß es auch beantragen. Bis dahin fließt dann nich viel Wasser die Spree hinunter.
....nicht Sorgerecht und Umgangsrecht gleichsetzen, das ist nämlich nicht gleich. Wer das Sorgerecht hat muß noch lange kein Umgangsrecht haben und umgekehrt. Beide rechte muß der KV erstmal geltend machen. Und erst, wenn er beides hat stellt sich die Frage nach dem Umgang mit den Großeltern.
Hab ich nicht gleichgesetzt. Du hingegen hast erst was völlig falsches geschrieben und jetzt popelst du im Detail.
Ich könnte mich immer beömmeln, wenn jemand so pissig reagiert bei Kritik. Dann hat man in der Regel getroffen
Danke, sowas versüßt mir echt den T ag
(Ich kann jetzt schon den Beitrag vor meinem geistigen Auge sehen: "Wo war ich pissig" Du hast doch....")
Ich vermute du willst klug und witzig rüber kommen? Leider misslungen.
Hallo, Ich hatte bei meiner großen damals das selbe Problem. Da wurde vom JA tatsächlich ein Verbot ausgesprochen das Kind in die Wohnung des Erzeugers oder seiner Eltern zu lassen. Hätte ich das Kind trotzdem dort hingegeben hätte das JA auch mir ein Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung angehängt. So abwegig ist das also alles leider nicht. Das Umgangsrecht können Großeltern nur einklagen wenn bereits eine enge Bindung zum Kind besteht. Also das Kind z.B schon 5 ist und vor der Trennung regelmäßig dort gewesen wäre. Bei einem Säugling ist das eher unwahrscheinlich. Ich würde zügig das JA kontaktieren und das schnellstmöglich klären lassen.
Also falls das hier alles so stimmt, was ich etwas in Frage stelle, aber gut... Wenn das Baby da ist, kann die Mutter gem. Sorgerecht und Umgang verweigern. Dann muss sich ein Gericht der Sache annehmen und das Baby bekommt einen Verfahrensbeistand, der die Interessen des Babys festzusetzen hat. Wenn der Vater überhaupt Klage einreichen sollte. Die Großeltern kann die Mutter erstmal getrost vergessen bzw. würde ich sie einfach zu mir nach Hause oder wenn man sich dabei nicht wohl fühlt an einem neuralen Ort z.B. Cafe einladen. 1x/Monat anbieten und gut ist. Der Vater könnte es in der Umgangszeit natürlich mit zu seinen Eltern nehmen, dafür müsste er aber erstmal Umgang bekommen. Wenn er so fertig ist wie beschrieben, wird es wohl zunächst begleiteten Umgang geben und parallel Beratungsgespräche. Das muss er erstmal auf die Reihe bekommen, wenn er so krank ist. Und das Leute Kinder behalten dürfen trotz dreckiger Wohnung oder Alkoholproblem kann man ja nicht mit dieser Situation vergleichen. Hier gibt es (angeblich) eine "normale" Mutter und das Kind soll zum Umgang zu den Flodders... Was ganz anderes wie ein Kind mit gewachsener Bindung aus der Kernfamilie herauszunehmen und Fremdzuplatizieren. Da müssen immer viele Faktoren abgewogen werden, die Außenstehenden oft verborgen bleiben, aber das nur am Rande. Ich würde an deiner Stelle deiner Freundin raten abzuwarten und dann erstmal sehen wie groß das Interesse der Beteiligten tatsächloch ist. Sie kann sich auch jetzt schon an eine Beratungsstelle oddr das Jugendamt wenden, wenn sie sich arg verrückt macht. Sie sollte sich nicht mit solchen Ängsten die Schwangerschaft vermiesen...
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