dkteufelchen
gerichtsunterlagen wegen kündigungsklage, abgeschlossen. wie lange muss man sowas aufheben? oder kann das weg?
Unterlagen aus Rechtsstreitigkeiten Auch wenn die Sache rechtskräftig entschieden ist, sollte man die Unterlagen nicht wegwerfen. Falls man Prozesskosten steuerlich geltend gemacht hat, sollte man alles mindestens fünf Jahre aufheben, damit man bei einer Steuerprüfung des Finanzamts keine Probleme bekommt. „Urteile und Zahlungsbelege wie Quittungen oder Kontoauszüge sollte man sogar 30 Jahre aufbewahren“, empfiehlt der Kölner Rechtsanwalt Harald Rotter. Der Grund: Ein Anspruch aus einem Urteil verjährt erst in 30 Jahren. Wer also beispielsweise vor 25 Jahren nach einem Urteil gezahlt hat und das nicht mehr beweisen kann, zahlt heute mit Pech noch einmal, beispielsweise wenn Erben das Uralt-Urteil finden und daraufhin erneut Geld verlangen. Am besten einfach den ganzen Vorgang archivieren, dann ist man auf der sicheren Seite. Quelle: AKTIVonline – http://www.aktiv-online.de/ratgeber/detailseite/news/wie-lange-sie-welche-unterlagen-aufbewahren-sollten-6912
ah, ok, danke. dann kann es in meinem fall weg, das ist aus 2003 und ist abgeschlossen, es musste nichts gezahlt werden und ich wurde ja auch nicht wieder eingestellt.
Die letzten 10 Beiträge
- Wir verlosen 5x 20€ dm-Gutscheine - mach mit bei unserer Umfrage!
- Schwangerschaft & Spontangeburt nach vorderer und hinterer Scheidenplastik?
- Schlafproblem bei 9M+6T Zahnen, Entwicklungsschub oder Hunger?
- Gibts hier alte Hasen ???
- Meine Tochter hat seit 1 Woche weisse Knubbel an der Innenlippen
- Fenster sichern gegen Rausklettern?
- Fehl Test zum zweiten Mal?
- Erfahrungen mit Minipille?
- Schwangerschaftstest ES+12
- Total KOMISCHER Test 10 Tage nach Es