Mitglied inaktiv
ärgere mich ja ständig mit der krankenkasse rum was heißt: beiträge müßen bis zum 15. entrichtet werden. wird später bezahlt, dann kommen säumniszuschläge jedesmal, wenn WE ist, bekomme ich eine mahnung und soll die zuschläge bezahlen. aber warum eigentlich? da steht doch, ich muß bis zum 15. bezahlen ich habe am 12. bezahlt warum werde ich jedesmal verantwortlich gemacht, wenn die sparkasse länger braucht? was heißt also => entrichtet bis zum 15.? und falls jetzt jemand fragt: ich bekomme nur 2x kindergeld auf mein konto..deshalb kann man monatlich NICHTS im voraus ansparen
sie dürften dich nicht mahnen, wenn sie das geld am 16. haben, denn wenn der termin auf einen sonn- oder feiertag fällt, dann endet die Frist am nächsten Werktag. Ist allgemein in der Abgabenordnung (wenn ich mich nicht irre) festgehalten. wann ist es von deinem konto ab? das ist dein beweis. wenn du beleghafte überweisung abgibst, dann musst du immer 2 tage dazurechnen, da die verarbeitung meist dezentral stattfindet.
um 16:35uhr laut kontoauszug an dem tag. neuer kontoauszug war dann einen tag später datiert.. also immer rechtzeitig! die mahnen jedesmal und bestehen drauf ich habe jetzt keine lust mehr
frag, wann es bei denen eingeht. besonders, welche wertstellung. bei dir ist es pünktlich ab.
die haben mir am telefon gesagt, ich soll der bank sagen, daß die das halt schneller überweisen sollen
aber wo steht, daß man haftbar ist für die überweisungsdauer..ist doch rechtzeitig runter und ich bekomme das KG nämlich geradeso kurz vorm 15. ![]()
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