Elternforum Rund ums Baby

Frage zur KITA Betreuungszeit bei Hartz 4 Empfängern

Frage zur KITA Betreuungszeit bei Hartz 4 Empfängern

Glücksbärchen

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Ich stehe grade auf dem Schlauch! Wie deutet ihr diesen Text: 1. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt immer beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks, auc h wenn Ihr Kind eine Einrichtung in einem anderen Bezirk besuc hen soll. Kinder die das erste Lebensjahr vo llendet haben, haben ab dem 1. August 2013 einen An spruch auf frühkindliche Förderung i n einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Fo rm eines Halbtagsplatzes (ohne weitere B edarfsprüfung). Für alle Kinder in den let zten drei Jahren vor Beginn der regelmäßigen Schulpflic ht (ab 01.08. des Jahres) wird auf An trag (ohne weitere Bedarfsprüfung) eine Teilz eitförde- rung (bis zu 7 Stunden täglich) gewährt. Für eine darüber hinausgehende Betreuung muss ein entsprechender Bedarf nachgewiesen w er- den. Darüber hinaus haben alle Kinder die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben bei einem festgestellten Bedarf einen Platzan- spruch. Demzufolge wertet das Jugendamt Ihre Angaben dahingehend aus, ob ein Anspruch oder Bedarf vorliegt, welcher Betreuungsu m- fang erforderlich ist und ob Voraussetzungen für Personalzuschläge, z. B. für Kinder mit Behinderungen und Kinder nichtdeutsche r Her- kunftssprache vorliegen. Heißt das jetzt, dass ein Kind, was in diesem Jahr noch 4 Jahre alt wird und in einer KITA angemeldet werden soll, definitiv einen Anspruch auf einen Teilzeitförderungsplatz ( 5 bis max. 7 Stunden ) hat? Auch wenn beide Elternteile Hartz 4 Empfänger sind?


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Glücksbärchen

Ich würde das so verstehen ja...


Glücksbärchen

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Danke dir


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Glücksbärchen

Aber Hey...nagle mich jetzt bloß nicht darauf fest...es ist schon spät abends


Glücksbärchen

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Nein, nein. Ich denke, ich lese es mir morgen früh nochmal durch, vielleicht habe ich dann mehr den Durchblick


emres

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Jedes kind was 1 jahr oder älter ist hat 5 std anspruch, auch wenn die mutter noch in elternzeit ist. Und ja auch bei hartziv. Lg