Dinechen
Hallo... muss sich der Kindsvater , auch wenn er Unterhalt zahlt, an anderen Ausgaben beteiligen? Schulausflug, Brille usw...? Oder ist das mit dem Unterhalt abgegolten ?
Beim Unterhalt gibt es einen sogenannten sonderbedarf. Darunter fallen z. B. Klassenfahrt. Da muss der Vater anteilig mit aufkommen. Kommt manchmal aber auch darauf an in welcher Stufe er in der Düsseldorfer tabelle ist. Ist er über 5 z. B. ist es schwieriger sonderbedarf geltend zu machen. Google mal nach sonderbedarf Unterhalt da kommt bestimmt einiges was dir weiterhilft.
es gibt auch bei nicola bader eine liste, was rein theoretisch zum mehrbedarf gehören KANN. praktisch kommst du nur weiter, wenn es unvorhergesehen hohe kosten sind. die definition von "unvorhergesehen" und "hoch" wird meist sehr unterschiedlich ausgelegt.
Aufpassen bei den Begriffen. Mehrbedarf ist etwas anders. Da geht es eher um regelmäßige Kosten. Klassenfahrten und brillen sind meiner Meinung sonderbedarf und kein Mehrbedarf.
man kann beides googlen, da wird es genau erklärt.
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