Mitglied inaktiv
Wenn da steht: "Waren sie in den 12 Monaten vor Geburt ihres Kindes erwerbstätig" Muss ich dann die letzten 12 Monate vor der Geburt gearbeitet haben oder kann ich z.B. auch nur die letzten 8 Monate vor der Geburt gearbeitet haben? Versteht man das? Also meine Frage ist: habe ich nur Anspruch auf Elterngeld, wenn ich 12 Monate vor der Geburt gearbeitet habe oder auch, wenn es nur 8 waren? Ich hoffe ich drücke mich nicht zu doof aus und sag' schon mal Danke. Gruß
Ich verstehe das so als ob die Frage ist ob du in den letzten 12 Monaten gearbeitet hast. Egal wie lange oder was.
das heißt wenn du 12Monate vorher gearbeitet hast,hast du Anspruch auf Elterngeld,wird an das letzte Gehalt angerechnet(das sind 67%) wenn du NUR 8 Monate gearbeitet hast bekommst du gerade mal 300 Euro Elterngeld
ich denk du hast nur anspruch bei 12 monaten aber die 8 mon würd ich angeben
Wenn du 12 Mon erwerbstätig warst
du warst in den letzten 12 monaten erwerbstätig. wenn auch nur 8 monate davon.
also ich verstehe es so, ob du innerhalb der 12 Monate vor Geburt gearbeitet hast, egal ob paar Tage, Wochen oder Monate.
aber das steht doch IN den letzten 12 Monaten.... nicht waren sie die letzten 12 Monate erwerbstätig....
Erwerbstätigkeit. Ansonsten hast Du nur Anspruch auf die 300 Euro Sockelbetrag. Also wenn Du nur 8 Monate berufstätig warst, bekommst Du nur 300 Euro Elterngeld. melli
hab' mal dort angerufen. Also ich muss keine 12 Monate vorher gearbeitet haben. Es reichen auch 8, der Durschnitt des Nettogehaltes wird genommen und dann wird das Elterngeld berechnet. Werden sicher nicht die 67%, aber auch nicht nur die 300€. Danke Euch für die Antworten. Gruß
Aber hast du keine 12 Mon voll bis dein Baby kommt?
Nein, weil ich vorher nur nen Minijob hatte. Gruß
Ich dachte, es war so, wie ich geschrieben hatte, also mit der Auszahlung... ist aber schon 2008 gewesen.... Ich kann mich natürlich auch täuschen und es war schon immer so. melli
Ich dachte,du arbeitest schon ein paar Monate beim Taxiunternehmen und die Zeit,in der du jetzt nicht arbeiten DARFST,wird mit angerechnet! Aber ich kenn mich nicht so gut aus,bei mir gabs damals noch Erziehungsgeld
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