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Frage zum Betreuungsgeld

Frage zum Betreuungsgeld

Jessilou

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Hallo Zusammen, habe mal eine Frage..... Ist vielleicht eine blöde, aber ich versteh es nicht so ganz. (Steh manchmal auf dem Schlauch ) Wenn ich Elterngeld beziehe (hab es auf 2 Jahre gesplittet, montl. 456 Euro), hab ich dann kein Recht auf das Betreuungsgeld???? Danke schon mal!!!


taram

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Antwort auf Beitrag von Jessilou

Können Betreuungsgeld und Elterngeld gleichzeitig bezogen werden? Elterngeld und Betreuungsgeld zeitgleich zu beziehen ist nicht möglich. Grundsätzlich wird das Betreuungsgeld erst nach dem Ende des Bezugs von Elterngeld gezahlt. Eine Ausnahme besteht, wenn man die Auszahlung des Elterngeldes auf zwei Jahre ausdehnt. Dann kann man während des Bezugs der zweiten Hälfte des Elterngeldes Betreuungsgeld beziehen. Es ist auch nicht möglich als Mutter Betreuungsgeld zu beziehen, wenn der Vater Elterngeld erhält, also etwa im 13. oder 14. Lebensmonat des Kindes. Umgekehrt natürlich ebensowenig. Quelle: http://www.betreuungsgeld-aktuell.de/betreuungsgeld/fragen.html


Jessilou

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Antwort auf Beitrag von taram

Danke, hat mir auch schon etwas geholfen!


M.S.

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Antwort auf Beitrag von Jessilou

Wenn du magst,schick ich dir zu dem Thema mal nen guten Link. Aber geht erst heut Nachmittag, wenn ich zu Hause bin. So kann ich die Frage leider nicht beantworten, müsste erst nachlesen.


Jessilou

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Antwort auf Beitrag von M.S.

Ja, das wäre super! Danke