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Frage zu Erstattungen

Frage zu Erstattungen

mausebär2011

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Hallo! Wir haben ein kleines Nebengewerbe. Eine Katzenbetreuung. Im Vertrag steht jeweils bis zu welchem Tag vor Betreuungsbeginn wieviel Stornokosten fällig sind. Für die letzten 20tage vor beginn gibt es zb keine Erstattungen mehr (außer wir können den Platz neu vergeben). Nun haben wir zum ersten mal eine Stornierung durch Corona. Die Betreuung würde eigentlich nächste Woche Sonntag starten, also theoretisch keine Erstattung. Corona ist aber ne doofe Situation und wir würden gerne etwas Kulanz zeigen. Nun sind wir uns aber unsicher was genau wir da anbieten könnten. Ich hätte die Summe zur Hälfte in einen Gutschein umgewandelt, dann könnten sie den beim nächsten Urlaub einsetzen. Mein Mann meint, wenn sie trotzdem die Gesamtsumme zahlen müssen, egal ob Gutschein oder nicht, würden sie bestimmt gar nichts überweisen und es drauf ankommen lassen (im Januar gab's 20% Anzahlung, bis Montag wäre die Restsumme fällig gewesen). Deshalb soll ich lieber nur die Anzahlung behalten und den rest halt "erstatten". Privat denke ich ja "ach komm, egal. Wir haben ja keine Ausgaben gehabt" aber rein geschäftlich denke ich "Sie kannten bei Vertragsabschluss die Bedingungen und können froh sein wenn die überhaupt einen Rabatt/Erstattung bekommen" Was meint ihr wäre fair? Danke!


ZoeSophia

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Antwort auf Beitrag von mausebär2011

20% Anzahlung bestimmt behalten! Dann würde ich schauen ob die Zahlung die sie ja eigentlich Schulden, trotzdem bezahlen. Sollte dem so sein, würde ich von diesen 80% einen Gutschein in der Höhe von 40% zukommen lassen! Kommt nichts, würde ich einen „freundlichen“ Brief schreiben, dass sie euch ja eigentlich Geld schulden! Und dann je nach Reaktion von denen Anmahnen oder eben nicht! Vielleicht für die Zukunft, wenn Storno bis zwei Wochen vor Antritt „Gratis“ ist, würde ich die Zahlung der Restlichen 80% vielleicht auch auf zwei Wochen vor Antritt machen


mausebär2011

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Antwort auf Beitrag von ZoeSophia

Das klingt so doch schonmal ganz gut. Dann ist das Geld für beide Seiten ja nicht wirklich weg. Vorrausgesetzt sie würden uns überhaupt nochmal buchen wollen. Aber das ist ja ihre Sache. Ja, ich glaube ich muss das tatsächlich nochmal ändern. Wäre besser wenn ich die Restzahlung bis 3wochen vor Beginn verlange Danke


Mörchen17

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Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Darf ich mal fragen, um wieviel Geld es insgesamt geht?


mausebär2011

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Antwort auf Beitrag von Mörchen17

Die Gesamtrechnung beträgt 288€.


Mörchen17

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Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Okay. Ich würde aus dem Betrag die ersparten Aufwendungen (für Futter, Katzenstreu, Spielzeugabnutzung etc.) herausrechnen und dann über den Daumen gepeilt den Rest in Rechnung stellen. Nach dem Vertrag MÜSST Ihr ja nicht ermäßigen, das ist eine Kulanzleistung.


mausebär2011

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Antwort auf Beitrag von Mörchen17

Wir haben keine Kosten außer der Fahrt, da wir im Haus der Kunden betreuen. Und da wir die Fahrten ja nicht antreten, entstehen uns somit null Kosten.


Mörchen17

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Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Aber die Fahrtkosten müssen doch irgendwie in Eurem "Honorar" enthalten sein, Ihr müsst das Entgelt doch auf irgendeine Weise kalkuliert haben. Wenn die Fahrtkosten z.B. 10 % des Entgelts ausmachen und diese nun tatsächlich nicht anfallen, würde ich den Rechnungsbetrag um 10 % kürzen und dann vielleicht noch auf irgendeinen glatten Betrag abrunden, z.B. auf 200 €. Dem Kunden würde ich mitteilen, dass er gemäß Vertrag eigentlich verpflichtet ist, trotz der Stornierung den vollen Preis zu zahlen, Ihr aber wegen ersparter Fahrtkosten und angesichts der besonderen Lage bereit seid, die Rechnung auf 200 € (nur als Beispiel) zu reduzieren.


mausebär2011

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Antwort auf Beitrag von Mörchen17

Wir planen pauschal 3€/Tag an Fahrtkosten ein. Ja danke, ich muss das auch mit meinem Mann besprechen.


Phila83

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Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Äh, Corona ist ja jetzt nicht neu. Bei Vertragsabschluss bestand schon seit geraumer Zeit Pandemielage. Das ist auch für eure Kunden mehr als einkalkulierbar gewesen! Wäre Corona erst seit 3 Wochen ein Thema, dann hätte ich deine Überlegung verstanden. Ich würde ganz normal nach Vertrag agieren. Den Schuh "nicht nett" zu sein, brauchst du dir nicht anziehen. Ich fänd es sogar dreist, wenn deine Kunden jetzt einen auf "Corona!" machen.


mausebär2011

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Antwort auf Beitrag von Phila83

Ansich richtig. Wir müssen nicht erstatten. Das ist eine reine freundliche Geste von uns.


Phila83

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Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Nee, ich finde die gemeinte "nette Geste" sogar noch nicht mal angebracht. Es ist ja nicht so, als sei in der Familie plötzlich jemand gestorben, dadurch der Urlaub und somit die benötigte Betreuung aus- bzw weggefallen. Corona haben wir seit über nem Jahr. Warum genau soll denn die Katzenbetreuung coronabedingt ausfallen?!


mausebär2011

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Antwort auf Beitrag von Phila83

Die Tochter ist Kontaktperson zu einem positiven Coronafall und ist 14 Tage in Quarantäne. Freitesten geht nicht. Deshalb fällt der Urlaub aus bzw sollte verschoben werden aber zu dem Datum wohin die verschieben wollten haben wir Betriebsurlaub.


Phila83

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Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Ganz ehrlich: da spielen die mit eurer Gutmütigkeit. Sowas ist doch keine "Höhere Gewalt" und allen bewusst. Es kann immer passieren, dass man in Quarantäne muss, oder dass das Urlaubsland vll keine Ausländer rein lässt. Ich bleibe bei meinem NEIN. Das ist nichts "höheres", für das ihr euch zur Kulanz verpflichtet fühlen solltet. Komm bitte von dem Pferd runter, DU wärst denen etwas schuldig. Nein. Bist du nicht. Nicht im rechtlichen Sinne. Und auch nicht im moralischen. Ich finde, dass es euch schon hoch anzurechnen ist, ihr nach nem Ausweichtermin geschaut habt. Sei eine Katze und mach die Position deutlich. Du denkst wie ein Hund. PS: Die Vergleiche sind liebevoll gemeint. Ich habe zur Zeit "nur" eine Katze, hatte aber auch schon 2 Hunde.


Felica

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Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Ich würde über die 20% Anzahlung einen Gutschein ausstellen und den Rest erlassen. Es wird ja einen Grund haben wofür sie die Betreuung benötigt hätten. Dieser Grund wird ja sicherlich nachgeholt.


mausebär2011

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Antwort auf Beitrag von Felica

Ja, Urlaub. Und mussten absagen weil die Tochter Kontaktperson zu einem positiven Coronafall ist.


EinTraumWirdWahr

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Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Wenn sie das beweisen können, wäre ich sehr kulant und würde einen 100% Gutschein machen. Oder die Anzahlung behalten und den Rest nicht mehr einfordern. Mal ehrlich, ihr habt keine Kosten und dafür kann die Familie auch nichts. Gerade jetzt ist doch etwas Menschlichkeit was so wichtiges.


mausebär2011

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Antwort auf Beitrag von EinTraumWirdWahr

Das ist noch ein interessanter Punkt. Ein Nachweis über die Quarantäne wäre nicht schlecht. Danke


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Ich glaube als Kunde Eures "Kleinunternehmens" würde ich das zu , ich suche das richtige Wort, persönlich ( ? ) finden. Du hast Deine AGB's in denen so ein Fall geregelt ist. Und Du hattest Verdienstausfall. Da muss man nicht drumherum reden. Ich denke man muss nicht so kulant sein. Einem Reisebüro wäre das auch wurscht warum man eine Reise nicht antreten kann.


mausebär2011

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Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Ich habe mir alles durchgelesen und werde mich jetzt mit meinem Mann beraten. Ganz auf die Summe verzichten wollen wir jedenfalls nicht da wir ja auch andere Betreuungen absagen mussten und dadurch ja nun Einnahmen fehlen. Aber wir möchten eben auch trotzdem kulant sein.