Elternforum Rund ums Baby

Frage schwanger und Partner H4

Frage schwanger und Partner H4

Fru

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Wie schaut das aus, Frau.mit VollzeitJob ist schwanger, Partner arbeitslos zu Hause. Muss sie arbeiten gehen, oder können beide zu Hause bleiben? Ich frage, weil ich es nicht weiß, aber vorhin gefragt wurde... Ihr wisst doch immer so viel!


Port

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Antwort auf Beitrag von Fru

Kommt drauf an. Sie wohnen zusammen? Falls ja, scheint ihr Vollzeitgehalt nicht hoch zu sein, sonst würde er kein Hartz 4 bekommen, denn sie sind eine Bedarfsgemeinschaft. Wohnen sie nicht zusammen, dann kann er keine Elternzeit bzw. besser gesagt, die Betreuung nicht übernehmen und kein Elterngeld beziehen, weil er mit dem Kind nicht in einem Haushalt lebt. Zu wenig Information.


Fru

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Antwort auf Beitrag von Port

Hier mehr Infos: Sie wohnen noch nicht zusammen, er wird aber wohl aufgrund der Schwangerschaft zu ihr ziehen.


Port

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Antwort auf Beitrag von Fru

Bekommt er dann immer noch Hartz 4? Wenn nicht kann er daheim bleiben so lange er will. Sie ebenso. Wenn man es sich leisten kann....


Port

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Antwort auf Beitrag von Port

Was ist denn der Plan? Alle Eventualitäten kann man hier nicht schreiben. Will sie Elterngeld beziehen? Will er Elterngeld beziehen (das wäre dann vermutlich der Mindestsatz von 300 Euro, weil die letzten 12 Monate Verdienst zur Berechnung herangezogen werden). Will er von ihrem Elterngeld mit leben? Reicht das? Wollen sie ergänzend Hartz 4 bekommen, beide?


Fru

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Antwort auf Beitrag von Port

Ehrlich gesagt, keine Ahnung. Ich hatte nur mit meiner Freundin drüber gesprochen. Für sie war ganz klar, dass sie dann beide zu Hause bleiben, ich finde es noch so ganz einfach zu sagen, ob sie das “darf“ Werk ein Job da wär...


Ralph

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Antwort auf Beitrag von Fru

... auf Kosten der Solidargemeinschaft durchschmarotzen wollen, ist das leider möglich. Moralisch zwar angreifbar, rechtlich nach den derzeitgen Bedingungen leider nicht, zumal das Bundesverfassungsgericht den Jobcentern das scharfe Schwert des Heruntersanktionierens aus der Hand genommen hat. Insider haben nur mit dem Kopf geschüttelt. Man kann dem nichtelterngeldbeziehenden Elternteil als Jobcenter höchstens das Leben etwas schwer machen und rumnerven, aber in letzter Konsequenz ist man gegen solchen Mißbrauch des Sozialsystems machtlos. Bei solchen Leuten könnte ich nur abkotzen.


luna8

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Antwort auf Beitrag von Ralph

Gute Tipps für Schmarotzer... Danke Deutschland :)


JanneKiese

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Antwort auf Beitrag von Fru

Also "nur" weil schwanger, kann sie auf jeden Fall nicht kündigen und dann H4 beziehen, denn erstens hat man, wenn man einfach so kündigt, eine dreimonatige Sperre für ALG1 und 2. Dann würde sie, wenn sie denn nicht nur kurz gearbeitet hätte, erstmal ALG1 bekommen. Je nachdem wie viel das ist würde das auf seinen H4 Satz angerechnet werden. Wenn es um die Zeit nach der Geburt bzw. nach dem Mutterschutz geht, wäre es die Überlegung wert, ob sie weiter arbeiten geht und er das Elterngeld bezieht. Dann wird es aber höchstwahrscheinlich (außer sie verdient sehr, sehr wenig) kein H4 mir geben. Es gibt bei geringem Einkommen ja aber auch noch andere Alternativen, z. B. Wohngeld, Kinderzuschlag. Mauscheleien, wie eine WG anmelden, obwohl er der Vater des Kindes ist, funktionieren, wenn er erstmal als Vater eingetragen ist, übrigens nicht, völlig egal, welches Märchen man dort auftischt und kann auch im Nachhinein zu Problemen führen, wenn man das jetzt bis zur Geburt so drehen würde. Entschuldige, ich bin wegen der Hormone und unserer "ich will zig Tausende für nicht gezahlte Nebenkosten" Diskussion vorhin etwas "garstig" bei dem Thema. Das ist nicht fair...! Ich versuch es nochmal...! Je nachdem, welchen Job sie ausübt, wäre es auch möglich, dass sie eh ins BV muss, aber auch dann würde sie ja noch VOLL bezahlt werden, das heißt, sein Gekd würde angerechnet werden. Finanziell wäre also die beste Lösung, er würde seine Wohnung behalten, denn dann bekommt er weiter H4. Das heißt, man hätte etwa 300 Euro mehr im Monat (und eine zweite Wohnung). Ob man das mit seiner Moral vereinbaren mag, dem Staat/ anderen Steuerzahlern unnötig auf der Tasche zu liegen, muss man dann aber mit sich selbst ausmachen. Die beste Lösung wäre, er sucht sich auch einen Job!


Port

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Antwort auf Beitrag von JanneKiese

Sagt doch keiner, dass sie schwanger kündigen will. Und in Elternzeit bekäme sie Elterngeld und ganz sicher kein ALG 1 weil sie dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung steht, wenn sie ein Kind betreut. Du vermischst da ein paar Dinge.


JanneKiese

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Antwort auf Beitrag von Port

Naja, da aus dem Post nicht klar wird, wann sie zu Hause bleiben will, bin ich erstmal von, sie will direkt zu Hause bleiben ausgegangen. Wenn sie nach der Geburt zu Hause bleibt, bekommt sie Elterngeld, das ist klar. Das wird aber auch mit dem H4 verrechnet.


Ralph

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Antwort auf Beitrag von JanneKiese

Wenn sie zusammenziehen und sie in Elternzeit geht (das ist ihr gutes Recht), dann ist sie eben in Elternzeit und behält ihr Arbeitsverhältnis. ALG I fällt in dieser Zeit flach, denn sie steht dem Arbeitmarkt nicht zur Verfügung. Er sollte sich Arbeit suchen, ja, aber in letzter Konsequenz ist das leider nicht durchsetzbar. Ob beim Zusammenzug noch Anspruch auf ALG II besteht, richtet sich allein nach dem Einkommen. Wenn ihr Elterngeld, Kindergeld und Wohngeld bedarfsdeckend sind, sieht es mit H4 schlecht aus.


Ralph

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Antwort auf Beitrag von JanneKiese

Die Anrechnung ist hochkomplex, besonders wenn nach der Geburt noch Mutterschaftsgeld hinzukommt. Die Anrechnung auf H4 ist auch noch unterschiedlich. Das Basisielterngeld von 300,- €, das jeder kriegt, wird voll angerechnet, evtl. Freibetrag von 30,- €, damit 270,- €. Beim Elterngeld, das aufgrund einer vor der Geburt ausgeübten Erwerbstätigkeit errechnet wird, sieht es völlig anders aus. Da ist der Freibetrag bedeutend größer. Ralph


kaempferin

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Antwort auf Beitrag von JanneKiese

"Entschuldige, ich bin wegen der Hormone und unserer "ich will zig Tausende für nicht gezahlte Nebenkosten" Diskussion vorhin etwas "garstig" bei dem Thema. Das ist nicht fair...!" Wo genau warst Du denn garstig? "Die beste Lösung wäre, er sucht sich auch einen Job!" Meine Meinung und meine Rede - das sehe ich ganz genauso - und das habe ich hier auch schon geschrieben.


Phila83

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Antwort auf Beitrag von Fru

Vorweg: ICH würde niemals mit nem H4 zusammen ziehen. Been there, done that. Ende vom Lied: jetzt bin ichs selber, bis die Kleine in die Kita geht... Wenn sie zusammen ziehen, wird erstmal geprüft, wieviel Gehalt sie hat. Ggf fällt sein H4 dann ganz erstmal weg. Elternzeit: Wenn sie zusammen wohnen, können beide EG beantragen (ganz normal). Sie wird dafür anhand ihres Verdienstes berechnet, er kriegt max 300€. (Sie können nicht einfach so mal 1-2 Jahre Zuhause babyschuckeln.) Sie IST automatisch auch H4, wenn er zu ihr zieht (Bedarfsgemeinschaft). Er stellt seinen Antrag dann nicht alleine, sondern mit ihr zusammen. Spätestens wenn sie ins EG geht, dürften sie im Bedarf sein. Wieso sollte er denn nicht weiter vom Amt aufgefordert werden Bewerbungen zu schreiben etc? Wenn er JETZT nicht den Poppes hoch kriegt, wann dann?! Oh jaaa, es gibt so viele Versprechungen. Und dann hat man dieses 24/7 daddelnde Sofa/Bett Dasein im Haus, dass sich 0 ums Kind kümmert, 0 im Haushalt macht, außer neuen Dreck - und dann auch noch Sex will. Bitte, bitte nimm deiner Freundin die rosarote Brille. Es wird erst zusammen gezogen, wenn er sich neu sortiert hat! Sie läuft ins Unglück.


Fru

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Antwort auf Beitrag von Phila83

Letztlich ist es nicht mein Problem, werde aber weiterhin den Kopf schütteln, weil ich nicht nachvollziehen kann, wie man unter solchen Umständen noch ein Kind dazu “macht“.... Da sind noch einige andere Baustellen mehr... ärgerlich nur, wer zahlt das.... Danke für euer Wissen!


luna8

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Antwort auf Beitrag von Fru

Wer das zahlt? Wir alle, die Steuern zahlen :) Solidarität...


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Fru

Also: wenn er zu ihr zieht, dann wird er vermutlich aus H4 rausfallen wenn sie halbwegs normal verdient. Bedarfsgemeinschaft ist das Stichwort. Natürlich kann sie sich nach der Geburt auch ins H4 fallen lassen, muss aber erst mal so gut wie alle Rücklagen aufbrauchen. Zudem bekommt sie Elterngeld, SOLLTe sie nicht weiterarbeiten. Was ICH raten würde: Sie arbeitet weiter, er bleibt beim Kind. - Entweder heiraten und Stkl. 3 "genießen" - oder sie zahlt ihm Betreuungsunterhalt (offiziel auf sein Konto) für die kommenden Jahre, das kann man steuerlich ziemlich cool rechnen und "lohnt" sich ja nach Verdinest ganz nett. Das Zweitere hab ich damals gemacht, hat sich gelohnt :-) UND damals konnte ich die Kinder auch in der GKV unterbringen obwohl ich selbst PKV war. VG D


kaempferin

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Antwort auf Beitrag von Fru

Naja, was heißt "muss"? Kommt ja auch darauf an, in der wievielten Woche sie ist und ob sie von daher noch arbeiten kann. Bin auch der Meinung, dass er sich Arbeit suchen sollte bzw. arbeiten gehen sollte. Ja, ich weiß, heutzutage nicht einfach - und in Corona-Zeiten erst recht nicht, aber er sollte sich wenigstens um Arbeit bemühen. Also so fände ich das in Ordnung und auch richtig. Dass sie im Mutterschutz ist oder in Mutterschutz geht, ist natürlich in Ordnung, aber; wie gesagt; er könnte doch arbeiten gehen?! Ich jedenfalls fände es nicht witzig, von Hartz4 leben zu müssen - und ob Weiblein oder Männlein - das spielt absolut keine Rolle. Und Schmarotzertum ist sowieso eine Eigenschaft, die ich auf den Tod nicht ausstehen kann.