kaathhi
oder eher nebenkostenminderung............ich bezahle im monat knapp 25 euro für den aufzug....in den letzten neun monaten war er mehr defekt als funktionstüchtig....habe mich zig mal beschwert(der rest des hauses auch)mein vermieter und auch ich haben einige male bei der hausverwaltung angerufen..es ist auch immer jemnad gekommen der den aufzug "repariert" hat...wie auch immer zwei tage später war er immer grad wieder kaputt...ich wohne im 3.stock und mit kinderwagen und einkaufstüten ist es ein wahnsinniger akt hoch zu kommen...jetzt war drei wochen alles ok...und heute wieder kaputt gerade wo heute der speermüll runter muss und eine couch und trockner hoch.....ich könnte ausrasten....die miete wird momentan vom amt übernommen aber trotzdem sehe ich es nicht ein für etwas zu bezahlen was so gut wie nie funktioniert.....was denkt ihr?? achso der vermieter denkt auch das was gemacht werden sollte
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http://www.morgenpost.de/printarchiv/immobilien/article192330/Nur-geringe-Mietkuerzung-bei-defektem-Fahrstuhl.html LG
danke schau ich mir grad mal an
Falls du Probleme beim Öffnen hast, hier der Artikel koiert: *Bei Sabine Degen, der Rechtsanwältin vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU), kam jedes Thema dran. Selbst Fahrstühle können zum Mietminderungs-Thema werden, als Leser sie beim "Immobilien-Telefon" anrufen und befragen konnten: In einem renovierten Altbau wohne ich (schwer gehbehindert) im dritten Stock, und nach vorher nur gelegentlichen Ausfällen streikt unser Fahrstuhl jetzt fast jeden Tag. Die Technik ist von 1920, die Elektronik von heute - das passt wohl nicht zusammen, aber der Vermieter unternimmt nichts. Kann man durch Mietreduzierung dafür sorgen, dass etwas Neues eingebaut wird? Um zehn Prozent könnten Sie beim Totalausfall des Fahrstuhls die Miete kürzen - aber immer nur bezogen auf die Tage, an denen er nicht funktioniert. Klappt die Personenbeförderung drei Tage in einem Monat perfekt und an 27 Tagen mit Unterbrechungen oder gar nicht, dann kürzen Sie die Bruttowarmmiete für den Monat um neun Prozent (= 27 von 30 Tagen). Oder Sie kündigen von vornherein eine Pauschale von 2,5 oder fünf Prozent an. Druck machen kann man so sicherlich. Wenn der Vermieter aber auf die alte Technik schwört, werden Sie ihm nicht verwehren können, dass er immer wieder nur reparieren lässt. Allerdings könnte der Auszug von Mietern ihn irgendwann überzeugen, dass ein neuer Lift langfristig besser ist. Wir wohnen oben in einem fünfstöckigen Haus mit Fahrstuhl, der permanent kaputt ist. Leider sind viele Bewohner gehbehindert. Ein kaputter Fahrstuhl aber sei kein Notfall, sagt der Hausverwalter - und weigert sich, freitagnachmittags einen Notdienst zu beauftragen und wartet lieber bis montags. Schwieriger Fall - aber leider kann ich auch Ihnen nur die Minderungsquote von acht bis zehn Prozent nennen. Aber vielleicht sollten Sie auch ankündigen, notfalls selbst eine Firma zu beauftragen. Denn wenn der Fahrstuhl für viele körperbehinderte Mitbewohner nahezu ein Muss ist, würde ich das Stichwort "Notfall" in den Mund nehmen. Bei renitenter Ablehnung des Verwalters würde ich nach mehreren erfolglosen Reparaturversuchen eine Frist für die Wiederherstellung setzen und die geschilderte "Ersatzvornahme" androhen. Aber die genaue Formulierung dieses Briefes sollten Sie einem Anwalt überlassen, damit das Schreiben hieb- und stichfest ist. Kann ich die Miete mindern? Unser Personenaufzug ist mindestens ein- bis zweimal im Monat kaputt. Wir (ich 67, mein Mann 71 Jahre) wohnen im 3. Stock. Auch sind wir schon mal im Aufzug stecken geblieben, und eine Lichtschranke hat er auch nicht, sodass man ganz schnell ein- und aussteigen muss, sonst schließt die Tür. Es kann doch nicht sein, dass wir eine "Gebrauchsanweisung" für Nicht-Mieter anbringen müssen und dass die Nutzung zur Mutprobe wird! Wie schon gesagt, ist selbst der Totalausfall eines Fahrstuhls nicht mehr als acht bis zehn Prozent Minderung "wert". Wenn Sie also in einem Monat 15 gestörte Tage und 15 störungsfreie Tage mit dem Aufzug haben, könnten Sie um vier bis fünf Prozent die Miete kürzen. Eine schwierige Bedienung halte ich nicht für kürzungsrelevant - da Sie den Zustand des Fahrstuhls ja so von Anfang an kennengelernt haben. Außerdem lässt sich unsere Balkontür nur per Schraubenzieher richtig schließen. Und der Abfluss auf dem Balkon sitzt an der höchsten Stelle, sodass das Regenwasser nicht abfließen kann und Pfützen vor der Wohnzimmertür stehen. Auch gibt es auf dem Balkon als weiteren Schönheitsfehler total abgeplatzte Fliesen. Das entscheidende Wort haben Sie eben geschrieben: "Schönheitsfehler". Bei Mietminderung geht es nur um erhebliche Mängel, nicht um Schönheitsfehler. Trotzdem würde ich sie alle dem Vermieter melden, damit er vor allem den Regenwasserabfluss korrigiert - weil es etwa während Ihrer Urlaubsabwesenheit zu Schäden an Balkontür und Fassade kommen kann, falls es dann mal starke Regenfällen gibt. Dass die Balkontür nur per Schraubenzieher verschließbar ist, muss man dem Vermieter melden, damit Abhilfe erfolgen kann. Das ist aber ein unerheblicher Mangel, der nicht zur Minderung berechtigt. Dies war die letzte von zwölf Folgen zum Thema Mietminderung. Dass die Serie der Antworten so umfangreich ausfiel, lag allein an den Morgenpost-Lesern, die die Expertin mit Fragen überhäuften. Am kommenden Samstag beginnen wir mit dem Thema "Immobilien vererben" und den Antworten des Notars Ulrich Schellenberg vom Berliner Anwaltsverein - weil auch hier der Strom der Fragen kaum abriss, erwarten die Leser wochenlang viele Tipps.*
jaa nur mit abo....habs mir jetzt hier durchgelesen.....naja aber diese ca.9% sind ja dann eigentlich für jede mietpartei im haus!? und wenn jeder mieter sagen wir ab dem ersten stock 9% im monat mindern würde ist das ja auch schon eine menge.....am besten wohl mal mit den anderen mietern zusammensetzten.....danke dir
die im ersten müssen vorher im mietvertrag gucken, ob sie den auch wirklihc mitbezahlen!
schriftlich schon frist gesetzt?
nein noch gar nichts.....mündlich vom vermieter aber schon angedroht
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