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Frage (in nicht-eigener Sache ;-P)

Morle 79

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Kann man ein Würgen durch den Partner zur Anzeige bringen...? Oder was muss dafür passieren bzw. ab wann kann man es zur Anzeige bringen...?


Anny

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Antwort auf Beitrag von Morle 79

Ja, kann man, gibt es Spuren am Hals dann ab zum Arzt


Morle 79

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Antwort auf Beitrag von Anny

Soweit bin ich nich involviert... was kann die Konsequenz so einer Anzeige sein...?


Anny

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Antwort auf Beitrag von Morle 79

Das weiß ich nicht... Nur das es geht. Denke es kommt auch darauf an, was dabei passiert ist, also wie schwerwiegend der Übergriff war.


hormoni

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Antwort auf Beitrag von Morle 79

Eine Verurteilung... Warum fragst du? Ist es nicht Sinn und Zweck, wenn man jemanden anzeigt?


Morle 79

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Antwort auf Beitrag von hormoni

Es geht halt um eine Bekannte, die mir das mittlerweile mitgeteilt hat.. und sie hat halt Angst.. ich find aber, dass diesem Sackgesicht das Handwerk gelegt werden sollte..


hormoni

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Antwort auf Beitrag von Morle 79

Im Schlimmsten Fall wird er verurteilt. Aber sie wird doch nicht mit jemandem, der ihr Gewalt zufügt zusammen bleiben wollen? Zur Not: Weißer Ring....Telefonnummer: Siehe google Das ist ein Verein, der Frauen hilft, denen Gewalt (egal welcher Art) angetan wurde...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Morle 79

Schick mir die PLZ per PN und ich Suche die Beratungsstelle vor Ort raus (oder Du selbst, nach einer Gleichstellungsbeauftragten eventuell vom Landkreis)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von hormoni

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltschutzgesetz


hormoni

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Antwort auf Beitrag von Morle 79

Ich würde sagen: Ja Ohne jetzt google befragt zu haben, würde ich sagen: versuchte Körperverletzung... Aber ich bin kein Jurist. Gruß h


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Morle 79

Natürlich darf (und sollte frau) das Würgen zur Anzeige bringen.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Morle 79

Das ist eine Körperverletzung!


pothi

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

kann und sollte man zur anzeige bringen. ein arztbesuch der Geschädigten bleibt natürlich nicht aus-logisch. lg


Morle 79

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Antwort auf Beitrag von pothi

Ich dank euch erstmal ganz lieb und leite das ein oder andere an sie weiter..


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Morle 79

Auf jeden Fall anzeigen Er kann der Wohnung verwiesen werden