Elternforum Rund ums Baby

Frage habe wegen Kind-krank-Tage....

Frage habe wegen Kind-krank-Tage....

Kater Keks

Beitrag melden

Ich musste heute meinen Großen mit Übelkeit, Schwindelgefühl und Kopfschmerzen aus der Schule abholen, Grund: gestriger Zusammenstoß von Kopf mit Tür. Gestern gings ihm noch gut, aber das kam dann heute alles. Die Kinderärztin hat auch gesagt er hätte eine leichte Gehirnerschütterung. Es wurde dann auch alles als Schulunfall aufgenommen. Nun sagte mir die Schwester in der Praxis, das man als Elternteil seine Kranktage fürs Kind nicht nehmen muss, wenn es sich um einen Unfall handelt. Das wird dann irgendwie anders abgerechnet, oder so. Kennt sich damit jemand aus? Hatte jemand das schon mal? LG; Jana


mmh

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Hä? Ne, hab ich noch nie gehört. Ruf deine Kk an, die können es dir sagen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mmh

also ich weis nur, dass wenn das kind krank ist und die versorgung durch ein elternteil sein muss bekommt man eine bescheinugung vom kinderarzt welche man kopiert für den arbeitgeber und dann das original zur kk schickt! man hat ein kontingent an fehltagen fürs kind (so ist es zumindest bei mir) lg vielleicht konnte ich dir helfen


Kater Keks

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ja, das weiß ich...eben wenn das Kind erkrankt ist, aber wenn es einen Unfall hatte und deswegen abgeholt werden muss, ist es wohl etwas anderes.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kater Keks

mh ok das hatte ich noch nie! haste mal gegoogelt oder bei der krankenkasse andrufen!! alles liebe für deinen sohnemann


keks79

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Ja, das läuft über die BG, Du bekommst Kinderpflegeverletztengeld statt Kinderkrankengeld.


77shy

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von 77shy

Was ist, wenn die Erkrankung meines Kindes durch einen Unfall verursacht wurde? 1. Wenn Ihr Kind einen Unfall hatte, muss einer unserer Vertragsärzte dies auf der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld angeben. 2. Bitte füllen Sie die Rückseite aus. 3. Wir fordern vom Arbeitgeber der pflegenden Person eine Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Verdienstausfalles an. 4. Liegen alle geforderten Unterlagen vor, erfolgt die Berechnung und Zahlung von Kinderpflegeverletztengeld. Für wie viele Tage besteht ein Anspruch auf Kinderpflegeverletztengeld? - 10 Arbeitstage für jedes Kind - bei Alleinerziehenden 20 Arbeitstage für jedes Kind - der Anspruch des Vaters kann auf die Mutter (oder umgekehrt) übertragen werden ___________________________________________________________ Die Anzahl und Anrechnung der Tage ändert sich also nicht. MfG


keks79

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von 77shy

Das mit der Tür war doch in der Schule, wenn ich Dich richtig verstanden habe, Jana.


Kater Keks

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von 77shy

Ja, war es! Gestern ist er mit dem Kopf gegen die Tür! LG


Kater Keks

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von 77shy

Okay....... LG