Elternforum Rund ums Baby

frage hab

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babsi75

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meine elternzeit endet am 11.5 dieses jahre das heisst ich muss jetzt im februar meine stelle kündigen da ich noch weiter bei der kleinen zu hause bleiben werde...jetzt meine frage weiss jemand von euch wie das mit der krankenversicherung dann läuft...kann ich mich und die kleine dann einfach bei meinen mann mitversichern und wir bekommen die vollen leistungen die wir so auch hätten?? die versicherung von meinen mann und mir ist die gleiche und was zahlt man dann oder ist das beitragsfrei oder zahlt mein mann dann mehr? danke und lg babsi


keks79

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Antwort auf Beitrag von babsi75

Wie alt ist Deine Kleine denn? Ist ja doof, dass Du deshalb kündigen musst. Soweit ich weiß kannst Du Dich bei Deinem Mann familienversichern, die Leistungen sind die gleichen. Familienversicherung ist beitragsfrei.


babsi75

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Antwort auf Beitrag von mozipan

ja mein mann ist gkv versichert meine kleine ist 2,5 jahre,,,,,,,,,,,naja müssen tu ich ja nicht aber wir sind gott sei dank in der situation das wires uns leisten können das ich noch ohne zu arbeiten zu hause bleiben.kann...........nächstes jahr dann wenn die maus fest im kindergarten integriert ist möcht ich dann vormittags schon wieder arbeiten gehen lg babsi


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von babsi75

also wenn man sich privat versichern läßt, ist das sicher nicht beitragsfrei. das wäre mir neu. also ich habe mir das auch mal ausgerechnet und wir hätten monatlich mehr als 400 € bezahlt.


Joni76

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Antwort auf Beitrag von babsi75

Oha das ist aber mutig. Du kündigst eine feste Stelle und willst Dir dann was neues am Vormittag (wo jede Mutter arbeiten will) suchen? Das würde ich mir aber nochmal überlegen, so klein ist sie ja nicht mehr.


babsi75

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Antwort auf Beitrag von Joni76

ich habe mir das schon überlegt........ich bin in der situation das ich meine kleine aufwachsen sehen kann und sie nicht in eine fremdbetreuung geben muss.......und das möchte ich auch machen.......wir haben immer gesagt das wenn wir ein kind haben ich mich dann auch so gut wie möglich selber drum kümmern will das es schwierig wird dann wieder was zu finden ist mir schon klar aber ich denke wo ein wille da ein weg........ausserdem war ich bäckerei verkäuferin und da beginnt der tag um halb sieben und zu dieser zeit kann ich die kleine nirgends hingeben und die spätschicht beginnt am nachmittag und endet um 20uhr auch nicht gerade optimal mit kleinkind........weil mein mann auch zu unregelmässigen zeiten nach hause kommt lg


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von babsi75

also ich weiß nicht. das ist sicher nicht so unkompliziert wie du denkst. wenn du nicht arbeiten gehst, musst du dich arbeitslos melden. dann wirst du wohl daraufhin familienversichert. aber du stehst doch irgendwie in der pflicht wieder in arbeit zu gehen. und wenn ihr mega viel geld habt und du nicht arbeiten brauchst, dann sollte man sich privat versichern....oder sehe ich das falsch?!


babsi75

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

wir haben nicht mega viel geld mein mann ist angestellt und verdient gut.......wir haben kein haus sondern "nur" eine mietwohnung von knapp 80qm.............also wir sind nicht reich wen du das meinst vorallem weiss ich nicht was du jetzt von mir willst.........ich werde dem staat nicht zu lasten fallen sondern einfach noch etwas bei meinen kind bleiben...was ist sooo schlimm daran das ich mein kind nicht fremdbetreuen lassen will nur um zu sagen ja ich arbeite???? lg


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von babsi75

ICH finde gar nix schlimm. ich versuche nur auf deine frage zu antworten. allerdings denke ich SCHON, dass du dem staat (bzw der krankenkasse) zur last fällst. da du ja dann paar jahre keine beiträge zahlst. "was ist sooo schlimm daran das ich mein kind nicht fremdbetreuen lassen will nur um zu sagen ja ich arbeite????" meinste jeder arbeitet, weil er ohne das geld nicht um die runden kommt? viele würden lieber gern bei ihren kindern bleiben, glaub mir.


mozipan

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

"aber du stehst doch irgendwie in der pflicht wieder in arbeit zu gehen." Wo hast du den diese Weisheit her? Sie will beim Kind bleiben und darf das auch. Sie kann Erziehungszeiten bis zum 10. Geburtstag des jüngsten Kindes beanspruchen und hat dennoch Rentenanwartschaften in dieser Zeit erwirtschaftet. Da der Mann gesetzlich krankenversichert ist, kann über die Familienversicherung die Frau und das Kind beitragsfrei mitversichert werden. Muss der Mann natürlich beantragen. Sie könnte sich auch arbeitslos melden, aber da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, ist das auch nicht ganz so einfach. Sie wird dann keine Bezüge erhalten und somit auch nicht über die ArGe krankenversichert werden.


babsi75

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

das weiss ich das das viele gerne würden......und nicht können...deswegen sag ich ja.........gsd kann ich es und wir reden ja nicht von ein bar jahren sondern von eine dreiviertel jahr bis die maus im kindergarten ist und dann will ich ja wieder arbeiten vormittags........hab dann auch kein problem vormittags ein bar stunden putzen zu gehen ....... lg babsi


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von mozipan

genau, deswegen wird sie dan zwangsläufig familienversichert. sie kann sich arbeitslos melden UND muss sich aber nicht arbeitssuchend melden. das war von mir keine weisheit, sondern lediglich ein gedankengang. man kann 10 jahre rentenanwartschaft erwirtschaften ohne zu arbeiten? wußte ich nicht. ich dachte den anspruch hat man nur in elternzeit.... man kann diese aufteilen bis zum 10. lebensjahr ich muss mal eben suchen...


babsi75

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Antwort auf Beitrag von mozipan

danke mozipan so sehe ich das eigentlich auch........ lg


mozipan

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Antwort auf Beitrag von babsi75

Einkommensgrenze für die Familienversicherung für den beitragsfrei mitzuversichernden Familienangehörigen liegt bei 365 bzw. 400 €


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von babsi75

3/4 jahr klingt schon anders. wie alt ist sie jetzt? wegen 9 monaten würde ich kein job kündigen.....


mozipan

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Ich habe erst vor einem Jahr meinen Versicherungsverlauf wegen Riester klären lassen und habe das so bescheinigt bekommen.


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von mozipan

aber als was läuft man da....? elternzeit?


babsi75

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Antwort auf Beitrag von mozipan

danke gut zu wissen aber wenn es mehr stunden sind dann bin ich ja eh selber auch wieder versichert....aber das is ja schonmal gut zu wissen lg


mozipan

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Antwort auf Beitrag von mozipan

Wer nach der dreijährigen Kindererziehung in der Zeit bis zum 10. Lebensjahr des Kindes Teilzeit arbeitet und mit der Teilzeitarbeit nicht mindestens ein durchschnittliches Einkommen erreicht, kann eine Aufwertung der Rente erhalten. Die Rentenanwartschaften aus der Erwerbstätigkeit werden dann um die Hälfte aufgewertet. Höchstgrenze ist der Durchschnittsverdienst aller Versicherten. Voraussetzung ist, dass man mindestens 25 Jahre rentenversichert ist.


mozipan

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Antwort auf Beitrag von mozipan

Werden mehrere Kinder gleichzeitig erzogen, verlängern sich die Kindererziehungszeiten. Darüber hinaus wird eine zusätzliche Anwartschaft auf die Rente gutgeschrieben, wenn gleichzeitig zwei oder mehr Kinder unter zehn Jahren erzogen werden. Dadurch kann - neben dem Anspruch aus den Kindererziehungszeiten - für die Erziehungsleistung nochmals ein Anspruch von bis zu 60 Euro mehr Rente entstehen, ohne dass die Erziehenden hierfür Beiträge zahlen müssen. Auch hier gilt die Voraussetzung, dass man bis zum Beginn der Rente 25 Jahre im Rentenkonto zusammenbekommen hat.


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von mozipan

ja gut, das verstehe ich.... aber wenn sie nicht arbeitet nach den drei jahren? oder unter 400 €?????


mozipan

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

Auch zwischen dem 4. und 10. Lebensjahr des Kindes geben viele Frauen vorübergehend ihre Berufstätigkeit auf oder arbeiten Teilzeit. Frauen erhalten für diese Zeit mehr Rente im Alter, wenn sie am Ende ihres Berufslebens insgesamt 25 Versicherungsjahre haben in der Zeit vom 4. bis einschließlich 10. Lebensjahr des Kindes mit ihrem Verdienst unter dem statistischen Durschnitt liegen (2011: 2.522 Euro brutto monatlich in den alten, 2.207 Euro in den neuen Ländern). In diesen Fällen werden die Rentenbeiträge während des Niedrigverdienstes um 50 Prozent auf maximal 100 Prozent des Durchschnittseinkommens aufgewertet. Frauen, die von dieser Regelung profitieren, bekommen so im Höchstfall einen Entgeltpunkt pro Jahr für ihre spätere Rente gutgeschrieben. Das gilt auch für Mini- und Midi-Jobs.