Elternforum Rund ums Baby

Frage Buchungsdatum und neue Preise

Frage Buchungsdatum und neue Preise

mausebär2011

Beitrag melden

Hallo und frohes neues Jahr! Mein Mann und ich sind seit ein paar Jahren im Nebenjob selbstständig. Nur was kleines. Im Oktober haben wir bereits angekündigt die Preise zum 01.01.22 anzuheben. Im November stand dies dann auch auf unserer Website. Bei Anfragen fürs Jahr 22 habe ich auf die neuen Preise hingewiesen und vorgeschlagen, wenn möglich, noch bis zum 31.12 21 zu buchen, denn dann würden noch die alten Preise gelten. Daraufhin meldete sich eine unserer Stammkundinnen das sie gerne schon alle Termine für 22 buchen würde um noch von den alten Preisen zu profitieren und fragte dann ob alle Termine passen würden. Am 12.12.21 bestätigte ich das alle Termine passen und sie jetzt alle Verträge ausfüllen kann, damit sie bis zum 31.12.21 bei uns sind. Wochenlang passierte nichts. Heute dann die Mail (inkl der Verträge) das sie uns jetzt alles fertig gemacht hat und das sie nochmal dazugeschrieben hat das ja die alten Preise gelten. Als Datum in den Verträgen hat sie den 01.11.2021 eingetragen. Das war der Tag an dem sie fragte ob die Termine die sie buchen möchte, bei uns frei sind. Mein Mann sagt jetzt, selbst wenn das richtige Datum drauf stünde (also 02.01.22) würden für sie tatsächlich noch die alten Preise gelten weil der 01.01 auf ein Wochenende fiel und somit alle Verträge/Anträge erst bis zum 03.01 fällig wären. Ich sehe das nicht so. Die Preise gelten zum 01.01 und dementsprechend muss sie nun die neuen Preise zahlen. Zumal sie die Verträge ja per Mail und nicht per Post verschickt hat. Letztendlich ist es aber auch für mich schwierig da jetzt drauf zu pochen, denn sie ist eine gute Stammkundin. Zwar immer nur mit kleinen Beträgen, aber sie bucht uns ca 8-10x im Jahr. Andere Kunden buchen uns im Schnitt 1-2x im Jahr. Ausserdem macht es nur ca 70€ aus. Andererseits wusste sie früh genug bescheid und hatte genug Zeit. Immerhin gut 3 Wochen! So. Jetzt ist die Frage.... Was ist richtig? Muss sie die Preise aus 2021 oder 2022 zahlen? Danke schonmal!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Eigentlich gelten die neuen Preise. Selbst der 1.1. wäre zu spät gewesen, das ist nämlich schon 2022. Aber das müsst ihr entscheiden, gute Kundin, 70 € Unterschied. Das ist schon ein etwas größeres Geschenk


mausebär2011

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Stimmt, Denkfehler. Es müsste natürlich richtigerweise der 31.12.21 auf den Verträgen stehen. Das Ding ist, mit der Preiserhöhung sind wir nicht mehr der günstigste Anbieter hier. Wenn wir das jetzt ansprechen habe ich etwas bedenken das sie zur Konkurrenz wechselt. Einerseits sagen wir uns immer das eine gute Beziehung zum Kunden wichtig ist. Andererseits wollen wir die Selbstständigkeit ja auch weiter ausbauen, sodass es zum Hauptberuf wird. Für sie jetzt eine Ausnahme machen finde ich aber irgendwie nicht richtig. Sie kann ja auch nicht im Aldi die Milch nach der Preiserhöhung kaufen und sagen das sie noch den alten Preis zahlt weil sie ja schon wusste die Milch kaufen zu wollen bevor sie teurer wurde


Lovie

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Echt? Mit katzensitting wollt ihr ein komplettes Familieneinkommen bestreiten? Wow...


mausebär2011

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lovie

Nein, das hast du falsch verstanden. Es soll lediglich 1 Einkommen ersetzen. Und ja das geht sogar sehr gut. Ich habe 2021 1 ½ mal mehr mit der selbstständig verdient, als mein Jahresgehalt im Hauptberuf einbringt. Und das obwohl wir durch Corona Buchungsausfälle von 60-70% hatten. War so eigentlich nie geplant, sollte nur ein Hobby mit "Taschengeld" sein. Aber die Nachfrage ist einfach riesig. Deshalb planen wir grade alles um.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Also bei uns geht das nicht, dass man ein ganzes Jahr im voraus Termine für eine Katzen- oder Hundepension bucht. Man weiß ja nie was kommt. Und die Dame weiß jetzt schon, daß sie euch so oft braucht? Wenn man es genau nimmt, wäre nur ein Termin zum alten Preis und die darauf folgenden dann zum erhöhten Preis. Aber gut, macht wohl jeder anders.


mausebär2011

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wenn Sie die Urlaube schon gebucht hat weiß sie ja schon wann sie die Betreuung braucht Aber wenn ein Urlaub ausfällt kann sie bei uns ja auch stornieren.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

So oft in Urlaub? Geht jetzt natürlich nicht gegen dich, aber dann sollte sie sich fragen, wozu dann ein Haustier :( Und dann sind ihr auch noch die neuen Preise zu teuer.


mausebär2011

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Naja, sie fahren immer nur übers Wochenende weg + 1 großen Urlaub. Also es sind zwar viele Termine, insgesamt für 2022 aber nur 36 Tage.


bellis123

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Eigentlich müsste sie die Preise von 2022 zahlen. Da sie Stammkundin ist und ihr Planungssicherheit habt würde ich ihr aus Kulanz die alten Preise geben und aber auch darauf hinweisen dass es Kulanz ist.


mausebär2011

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von bellis123

Das wäre tatsächlich eine Möglichkeit. So treten wir ihr nicht so vor's Schienbein und haben ihr dennoch klar gemacht das sie da eigentlich schon zu spät dran ist und die neuen Preise gelten


Fru

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Wenn man ein Hotel bucht, gelten die neuen Preise auch zum 1.1. des Jahres. Stammkundin würde ich anrufen und am Ende habe/habe machen, wenn es für euch passt


mausebär2011

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Fru

Die Idee gefällt mir auch. Ich bespreche das am besten nochmal mit meinem Mann was genau wir da anbieten. Aber so ganz sang und klanglos mag ich das halt nicht hinnehmen.


emka

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Ihr habt ja im alten Jahr alles geklärt, nur der 'lästige' Papierkram kommt zu spät. Von daher würde ich es kleinlich finden, jetzt auf die neuen Preise zu bestehen. Wer weiß, was bei der aktuellen Situation bei der Kundin los war... Zu einer guten Kundenbindung gehört für mich übrigens auch, dass man mir das Leben als Kunde möglichst leicht macht. D. h. ich würde mich sehr über vorbereitete Verträge freuen (ähnlich wie beim Mietvertag oder Kaufvertrag beim Auto). Wenn ich dann evtl. einen günstigeren Anbieter finde, wäre das für mich u. a. ein Grund, den Anbieter zu wechseln.


mausebär2011

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von emka

In den Vertrag muss der Kunde nur wenig eintragen. Lediglich der Name und den Buchungszeitraum. Uns natürlich zum Schluss Datum und Unterschrift. Ist theoretisch in 2min ausgefüllt. Wir sind hier im Umkreis von gut 30km 2 Anbieter. Nach der Preiserhöhung sind wir um 1euro teurer. Aber nur in einem einzigen Fall. Ansonsten sind wir um einiges günstiger da wir keine Aufschläge für Mehraufwand nehmen. Zudem kann man uns kurzfristig, also zb noch für den selben Tag buchen. Die Konkurrenz muss spätestens 1 Monat im voraus gebucht werden. Wir bemühen uns also sehr darum Kundenfreundlich zu sein. Aber übern Tisch ziehen lassen will man sich ja auch nicht. Deshalb war es schwierig die richtige Entscheidung zu treffen. Mein Mann und ich haben nun beschlossen ihr mitzuteilen das eigentlich die neuen Preise gelten, wir aus Kulanz aber die alten nehmen. Ich denke so kann da jeder gut mit leben.


Felica

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Sie muss die von 2022 zahlen. Ich würde ihr aber, aus Kulanz, und darauf auch hinweisen, die von 2021 berechnen. Wegen der paar € würde ich da jetzt keinen riesen Aufriss machen. Nicht bei einer Stammkundin.


mausebär2011

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Felica

Danke, ja so machen wir das nun.


Aixoni

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Hey, Ich kenne die Situation von der anderen Seite und du glaubst nicht, wie sehr ich mich über meine eigene Blödheit geärgert habe... Es war zwar nicht mein Geld, weil ich es in der Firma verschlafen habe, aber der Chef war natürlich auch nicht begeistert Ich habe mich dann mit dem AN geeinigt, dass wir das erste halbe Jahr noch den reduzierten Preis zahlen dürfen und er uns ab dann den höheren Preis berechnet. Vllt wäre das noch eine Option? Damit kommt ihr sehr weit entgegen und sie freut sich trotzdem und trotzdem verliert ihr "nur" 35€ statt der vollen 70€.


mausebär2011

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Aixoni

Ja, das verstehe ich. Wir haben ihr jetzt die alten Preise gegeben, mit dem vermerk das wir das aus Kulanz tun weil sie eigentlich zu spät dran ist.


LaraSontje

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Hallo Mausebär2011, Also mein Studium ist schon 10 Jahre her und ich habe seitdem nicht mehr zivilrechtlich gearbeitet aber meinem juristischem Wissen nach ist der Vertrag schon in 2021 zustande gekommen. Verträge kommen durch Angebot und Annahme zustande. Du schreibst, dass du bereits im altem Jahr darauf hingewiesen hast,dass bei Buchung bis 31.12 noch die alten Preise gelten. Die Kundin hat am 01.11.21 angefragt (Angebot), du hast am 12.12.21 angenommen. Meines Erachtens ist schon dann ein Vertrag zustande gekommen... Ergo gelten die alten Preise aus 2021 Wie dem auch sei, wegen 70 € würde ich keine Stammkundin verstoßen...


mausebär2011

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von LaraSontje

Hm. Würde das nicht aber bedeuten das in dem Fall beide rechtlich gebunden sind? Heißt wenn jemand Anfragt und ich bestätige das wir dann Termine frei haben, ist die Person zur Zahlung verpflichtet? Ich bekomme täglich Anfragen die ich oft Zusage und dann meldet sich niemand mehr. Da bin ich noch nie auf die Idee gekommen das mit meiner Zusage ein Vertrag zustande gekommen ist und ich deshalb das Geld einfordere. Oder verstehe ich es grade falsch?


LaraSontje

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Theoretisch ja. Einen mündlichen Vertragsschluss aber auch beweisen zu können steht auf einem anderen Blatt...


mausebär2011

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von LaraSontje

Ah ok. Danke, ist ja interessant. Drauf bestehen würde ich allerdings nicht. Ich verlasse mich da weiterhin lieber auf den unterschriebenen Vertrag


Silvia3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Die Frage ist nicht, welche Regeln auf dem Papier gelten, sondern was für euch das Beste ist. Wenn die verärgerte Kundin zum Wettbewerb wechselt, seid ihr einen Umsatz von 8 x X los, dazu kommt noch Rufschädigung, denn sie wird das sicher im Bekanntenkreis kund tun. Vielleicht gibt es als Zugabe noch eine schlechte Bewertung bei Google usw. Ihr hättet ihr doch sowieso den Rabatt gewährt, wenn sie ein paar Tage eher unterschrieben hätte, das heißt, unter dem Strich habt ihr nichts verloren. Was du jetzt machst, ist Prinzipienreiterei. Du gewinnst dadurch wahrscheinlich nichts, läufst aber ein hoher Risiko, viel zu verlieren. Ich würde ihr nett zurückschreiben, dass eigentlich die Frist für den Rabatt abgelaufen ist, aber da sie Stammkundin ist, gewährt ihr ihr aus Kulanz den Nachlass auch nachträglich und freut euch, sie auch im Jahr 2022 wieder bedienen zu können bla bla bla Silvia