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Erst verklagen die Nachbarn meinen Sohn und jetzt stellen sie noch Ansprüche

Erst verklagen die Nachbarn meinen Sohn und jetzt stellen sie noch Ansprüche

benny&yannick

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Mein Sohn (damals 11) soll bei den Nachbarn eine Scheibe eingeschossen haben. Da haben sie die Polizei eingeschaltet, welche es sehr "lustig" fand, sich um so einen Fall zu kümmern. Habe ihnen angeboten, es über meine Haftpflicht laufen zu lassen. Angebot wurde zugestimmt. Trotzdem haben sie meinen 11 jährigen Sohn angezeigt. Wir bekamen Post von der Staatsanwaltschaft. VERFAHREN EINGESTELLT, DA DAS KIND NICHT DELIKTFÄHIG IST. Den Brief haben die Nachbarn auch erhalten. Und ihn hätte klar sein müssen, dass es so kommt. Heute bekomme ich Post von den NAchbarn und sie möchten, dass ich den Schaden regulieren lasse. Schaden beläuft sich auf 1000-1500 €. Hatte zwischenzeitlich mit der Polizei Konatkt aufgenommen und die haben mir geraten, es bedingt des Urteils, im Sand verlaufen zu lassen. Sie haben es ja schwarz auf weiß. Auch die Polizei, fand es sehr makaber, dass sie meinen Sohn verklagen wollten. Sie hätten mich als Mutter verklagen müssen,aber auf zivilrechtlichem Weg. UND NUN??????


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

War er's oder war er's nicht? Wenn dein bzw. sein Gewissen rein ist, dann solltest du die Sache in jedem Fall im Sande verlaufen lassen, denn alles andere wäre Versicherungsbetrug. Wenn er's war, dann musst du mal eure Privathaftpflicht befragen, ob die überhaupt für solche Schäden aufkommen - manchmal kann man das über "unterlassene Aufsichtspflicht" verbuchen. Aber bei einem 11jährigen...????


mf4

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Eben... SIE war es nicht. Aufsichtspflicht dürfte mit 11 wohl auch kaum verletzt sein. Das Kind ist nicht deliktfähig. Ich denke die Vers. wird wissen, wie man das handhabt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

Kinder sind über die Privathaftpflicht automatisch mit versichert. Strafrechtlich gesehen, kann man dem Jungen nichts anhaben. Wohl aber zivilrechtlich und da ist er sehr wohl deliktfähig (§828 BGB). Ein Gericht würde prüfen, ob er in der Lage ist, einzusehen, dass er keine Fensterscheiben einwerfen darf. Ich würde mal sagen, ein 11jähriger hat im Normalfall die Einsicht. Möglicherweise würde er haftbar gemacht. *klugscheissmodusoff*


benny&yannick

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Da das Verfahren aber eingestellt ist, haben sie nicht die Möglichkeit ihn jetzt zivilrechtlich verklagen zu dürfen. Wurde uns so gesagt. Die Polizei fand den Fall nicht eindeutig, weil nicht bewiesen werden kann, dass er es war. Zumal der NAchbar gesagt hat, dass ein Vorschaden an der Tür bestand. Weshalb soll mein Sohn, auch wenn er mit einem Steinchen geschossen hat, für einen vorhandenen Schaden zur Verantwortung gezogen werden. Ich werde sehen, was unsere Polizei sagt. Wir haben eine Streifenpolizistin, die den Fall bearbeitet hat.


desire

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

naja einerseits.....sind 1500 Euro ein Brocken auch für die Gegenpartei, das muss man auch verstehen. Andererseits ist es mehr als fies ein Kind für einen vorhandenen Schaden zur Verantwortung zu ziehen. Schwierig.


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von desire

Deswegen hat ja auch die Polizei gesagt, wir sollen die Versicherung nicht einschalten. Bzw. einschalten und von vorhandenem Schaden berichten. Werde meinen Stiefvater mal fragen, ob er mir ( trotz Zoff mit meiner Mutter meinerseits) ein Schreiben aufsetzt. Man hat ja nicht umsonst einen Juristen in der Familie.


desire

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

ja macht das... Vielleicht kann man noch nachträglich ein Gutachten erstellen lassen meistens findet mans raus ob die kaputte Scheibe durch einen STein entstanden ist oder vorher schon rissig war.


mf4

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Was ist das denn für eine teure Scheibe? Eine komplette Glasfassade? Ich würde mal bei der Vers. nachfragen, ob sie den Schaden übernehmen, da du nicht der eigentliche "Täter" bist. Kinder verklagen ist ja mal ober-dumm.


.mms.

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Antwort auf Beitrag von mf4

Kann die Nachbarn aber irgendwie auch verstehen


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von .mms.

Das wüde ich ich auch, wenn sie es nicht auf diese dreiste Weise versucht hätten. Erst sagen sie mir und der Polizei, die Tür hatte bereits einen Schaden und dann verklagen sie ihn und warten nicht auf Benachrichtigung meiner Versicherung.


susafi

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Antwort auf Beitrag von .mms.

die Nachbarn hätten es ja über die Versicherung laufen lassen... nein, sie wollten lieber das Kind verklagen... nun würde ich sie auch auflaufen lassen... hätten sie mal vorher nachgedacht und nicht hintenrum so eine Anzeige gestartet, hätten sie ihre Scheibe ersetzt bekommen...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von .mms.

Also, ob die straf- und die zivilrechtliche Sache was miteinander zu tun haben, weiß ich nicht. Bei meinem Freund war es letztes Jahr so, dass ihm jemand ans Auto gefahren ist. Trotz Zeugen hat der Staatsanwalt gemeint, dass es nicht eindeutig bewiesen wäre, dass die Leute den Schaden verursacht hätten. Deshalb hat die Versicherung es auch abgelehnt, den Schaden zu regulieren. Mein Freund hat nun immer noch eine leicht demolierte Stoßstange am Auto. Ich bin vor 6 (!) Jahren mal einem Auto hintendrauf gefahren, keine Ahnung, ib ich wirklich schuld war oder ob das ein fingierter Auffahrunfall war. Die Strafe bei der Polizei musste ich bezahlen. Eine lange Geschichte, die Beule am gegnerischen Fahrzeug hatte sich beim Gutachter auf wundersame Weise vergrößert und er wollte eine horrende Summe als Schaden ersetzt haben. Ich habe meiner Versicherung davon berichtet und dass ich das für Betruug halte, die Versicherung hat troitzdem ein Vergelichsangebot gemacht, das war dem Typ zu wenig, er hat Klage eingereicht, die Klage wurde abgewiesen, dann hat er ein Jahr später nochmal Prozesskostenhilfe beantragt und die Klage wurde zugelassen. Von der Verhandlung hatte ich mich freistellen lassen. Mittlerweile ist das auch wieder 3 Jahre her, ich habe die KfZ-Versicherung gewechselt und habe nie erfahren, wie die Sache ausgegangen ist (und ich werde mich hüten, Fragen zu stellen!). Fazit: Ich würde den Schaden der Versicherung melden, die Schreiben von der Polizei beifügen und vom Vorschaden berichten. Höchstwahrscheinlich lehnen die die Regulierung ab. Man kann das aber im Voraus nicht sagen. Wenn dein Sohn den Schaden tatsächlich verursacht hat, dann sollte er bzw. du dafür gerade stehen. So ist das nun mal. Von einem 11-jährigen kann man das erwarten. Wenn ihm aber ein Vorschaden untergejubelt wurde, ist er natürlich nicht komplett haftbar zu machen. Aber vielleicht teilweise - mit Steinchen hat er ja nun offensichtlich geworfen.


susafi

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Und nun lässt du es im Sand verlaufen...


Falknerin

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Antwort auf Beitrag von susafi

Ich würde Deinen Sohn teeren und federn lassen und an den Pranger stellen... Leute gibts... Für was hat man eine Privathaftpflicht, wenn nicht für sowas? Und ja: Scheiben sind definitiv sehr teuer. Aber wenn es ZU teuer erscheint, hat jede Versicherung einen Anwalt oder Experten, die das prüfen können. Dann mal Gute Nerven Euch!


32+4

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

finde den betrag sehr hoch was ist das für eine scheibe gewesen?! kann die nachbarn zwar verstehen, jedoch nicht die vorgehensweise frage: bezahlt eigentlich eine versicherung den kompletten betrag? wenn überhaupt, würde ich ganz sicher nicht die komplette summe bezahlen zahlt deine versicherung oder sollst du zahlen?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Die Versicherung wird den Kostenvoranschlag mit Sicherheit prüfen. Und dann müssen die entscheiden, ob sie die Summe zahlen wollen oder nicht. Das mit der Anzeige finde ich auch recht voreilig. Wann ist denn die Tür kaputtgeschossen worden? Wie lange ist das her? Hattest du ihnen denn versprochen, es deiner Versicherung zu melden?