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Erbrecht

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kügelchen12

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Vater von 2 erwachsenen Söhnen (aus 1. Ehe) verstorben. Wer erbt? Nur die Frau aus der 2.ten Ehe? Oder bekommen die 2 Söhne einen Pflichtteil?


mf4

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Antwort auf Beitrag von kügelchen12

Erben 1. Ordnung sind beispielsweise der Ehepartner (auch: eingetragener Lebenspartner) und rechtlich anerkannte Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel). Ist eines Ihrer Kinder bzw. Enkel bereits vorverstorben, so erben dessen Kinder, also Ihre Enkelkinder bzw. Urenkelkinder. Wer erbt davon wie viel? Kinder erben grundsätzlich zu gleichen Teilen. Wie viel Ihr Ehepartner erbt, hängt ganz davon ab, in welchem Güterstand Sie gelebt haben. Wenn nicht anders vereinbart, ist dies in der Regel die Zugewinngemeinschaft. Zu welchem Anteil der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner gesetzlicher Erbe wird, hängt davon ab, welche Erbberechtigte neben dem Ehegatten vorhanden sind. Haben die Eheleute in Zugewinngemeinschaft gelebt und sind zusätzlich Kinder vorhanden, so beträgt das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten mindestens die Hälfte. Gibt es keine Verwandten der ersten und zweiten Ordnung und keine Großeltern, so erhält der Ehegatte den gesamten Nachlass. Im Falle der Gütertrennung und Gütergemeinschaft gelten allerdings Sonderregelungen.


kügelchen12

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Antwort auf Beitrag von mf4

Danke schön. Aber mein Hirn ist heute besonders schwerfällig Also theoretisch bekommt die Ehefrau des verstorbenen mindestens die Hälfte und die Kinder des verstorbenen (nicht Kinder der Ehefrau des verstorbenen) den Rest jeweils bsp. 25 % ? Ich bin davon ausgegangen, das alles auf die Ehefrau übergeht. Und die Kinder nichts erben.


mf4

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Antwort auf Beitrag von kügelchen12

Nein... gibt es keine Kinder würde die Witw 50% erben und die restlichen 50% sind dann für Erben 2.Ordnung (Eltern).


Andrea6

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Antwort auf Beitrag von kügelchen12

Wieso sollten die Kinder nichts erben? Nur weil der Vater geschieden war hören sie doch nicht auf, seine Kinder zu sein.