Dinechen
Wenn man ca 6000 Euro erbt aber Harz 4 u Alg 1 bezieht...muss man alles dem Amt abtreten?
Geld was du vor dem Bezug von ALG2 hast ist Vermögen und das darfst du haben (250€ pro Lebensjahr). Geld was du IM Bezug bekommst ist Einkommen... alles dazu findest du im Netz.
Ok... ich frag für ne Freundin. Sie sagt im Netz findet sie keine konkreten Angaben, deshalb dachte ich vielleicht hat hier jemand Erfahrung...
Es ist Einkommen. DAS ist mal sicher. Bekomme ich 100€ Unterhalt wird mir das angerechnet... wäre ja seltsam, wenn jemand dann Tausende nicht angerechnet bekommt.
http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-erbe-wird-als-einkommen-angerechnet-900204.html
Kommt auf Zeitpunkt der Erbschaft an und wird verteilt.
Sie bekommt Harz 4 u Alg 1... so richtig seh ich nicht durch... Sie will davon Schulden bezahlen... Mal sehen...ich Google mal bissl... danke euch
Gesunder Menschenverstand sagt: ihre Schulden bezahlen ist ganz toll aber warum sollte sie das tun und trotz ein paar Tausendern in der Tasche noch vom Staat Geld dazu bekommen zum Leben?
Bekannter hat auch unter Harz 4 geerbt. Er musste es sich dann einteilen in Höhe des normalen Harz 4 Bezug. Also jeden Monat auch nur soviel verbrauchen was man eh bekommen hätte. Schulden abbezahlen ist löblich interessiert im job Center wohl niemand.
Ja das ist einkommen. Aber vom Erbe müssen alle entstehen kosten abgezogen werden.
So war meine Vermutung... wenn sie 6000€ erbt und eigentlich 500€/Monat H4 bekommen hätte dann bekommt sie 12 Monate kein H4 bis monatlich 500€ vom Erbe aufgebraucht sind.
Da urteilen gerichte unterschiedlich Teilw.nur bis zu 6monate Kosten...insbesondere KV...muessen abgezogen werden. Deshslb wuerde ich die berechnung pruefen lassen. Wieder andere haben bei solchen kleineren betraegen, die dann auch zur schuldentilgung genutzt wurden, sich vor auszahlung abgemeldet beim amt. Und im naechsten monat wieder angemeldet.
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