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Erbe u Harz 4...wer kennt sich aus

Erbe u Harz 4...wer kennt sich aus

Dinechen

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Wenn man ca 6000 Euro erbt aber Harz 4 u Alg 1 bezieht...muss man alles dem Amt abtreten?


mf4

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Antwort auf Beitrag von Dinechen

Geld was du vor dem Bezug von ALG2 hast ist Vermögen und das darfst du haben (250€ pro Lebensjahr). Geld was du IM Bezug bekommst ist Einkommen... alles dazu findest du im Netz.


Dinechen

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ok... ich frag für ne Freundin. Sie sagt im Netz findet sie keine konkreten Angaben, deshalb dachte ich vielleicht hat hier jemand Erfahrung...


mf4

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Antwort auf Beitrag von Dinechen

Es ist Einkommen. DAS ist mal sicher. Bekomme ich 100€ Unterhalt wird mir das angerechnet... wäre ja seltsam, wenn jemand dann Tausende nicht angerechnet bekommt.


MAMAundPAPA2013

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Antwort auf Beitrag von Dinechen

http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-erbe-wird-als-einkommen-angerechnet-900204.html


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Dinechen

Kommt auf Zeitpunkt der Erbschaft an und wird verteilt.


Dinechen

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

Sie bekommt Harz 4 u Alg 1... so richtig seh ich nicht durch... Sie will davon Schulden bezahlen... Mal sehen...ich Google mal bissl... danke euch


mf4

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Antwort auf Beitrag von Dinechen

Gesunder Menschenverstand sagt: ihre Schulden bezahlen ist ganz toll aber warum sollte sie das tun und trotz ein paar Tausendern in der Tasche noch vom Staat Geld dazu bekommen zum Leben?


DannaM

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Antwort auf Beitrag von Dinechen

Bekannter hat auch unter Harz 4 geerbt. Er musste es sich dann einteilen in Höhe des normalen Harz 4 Bezug. Also jeden Monat auch nur soviel verbrauchen was man eh bekommen hätte. Schulden abbezahlen ist löblich interessiert im job Center wohl niemand.


Narni@

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Antwort auf Beitrag von DannaM

Ja das ist einkommen. Aber vom Erbe müssen alle entstehen kosten abgezogen werden.


mf4

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Antwort auf Beitrag von DannaM

So war meine Vermutung... wenn sie 6000€ erbt und eigentlich 500€/Monat H4 bekommen hätte dann bekommt sie 12 Monate kein H4 bis monatlich 500€ vom Erbe aufgebraucht sind.


32+4

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Antwort auf Beitrag von mf4

Da urteilen gerichte unterschiedlich Teilw.nur bis zu 6monate Kosten...insbesondere KV...muessen abgezogen werden. Deshslb wuerde ich die berechnung pruefen lassen. Wieder andere haben bei solchen kleineren betraegen, die dann auch zur schuldentilgung genutzt wurden, sich vor auszahlung abgemeldet beim amt. Und im naechsten monat wieder angemeldet.