Elternforum Rund ums Baby

Elternzeit- wieder Schwanger

Elternzeit- wieder Schwanger

Miss-angelika

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Schönen guten Tag, Ich bin momentan in der Elternzeit für 1 Jahr und möchte es um noch ein 1 Verlängern, da wir mit dem Hausbau angefangen haben und ich keinen habe der auf meine Maus aufpasst. Ebenso, wollen wir mit Wunschkind 2 anfangen, nun ist meine Frage wenn mein Elterngeld ebenfalls auf 1 Jahr ist und ich die Elternzeit verlängere und Schwanger werde, könnte ich es dann auch beenden um den Zuschuss vom Arbeitgeber bekommen? Wenn meine Ärztin mir ein Beschäftigungsverbot ausstellt? Lg


User-1753445573

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Antwort auf Beitrag von Miss-angelika

Du kannst die Elternzeit nur zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Nicht vorher…


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Miss-angelika

Nech den ersten 12 Monaten ( wenn du dein elterngeld als plus hast auszahlen lassen sind es 14 Monate) zählen mit 0€ fürs neue elterngeld, je weiter die Geschwister auseinander sind desto mehr Monate mit 0 € sind es. Es kann also sein das man dan nur 300€ plus 75€ Geschwisterbonus bekommt. Da du nur 12 Monate Elternzeit anscheinend beim Arbeitgeber angemeldet hast kann dieser seine Zustimmung verweigern für eine Verlängerung. Wenn er dir diese gibt kannst du erst zum neuen Mutterschutz die Elternzeit beenden nicht für ein BV. Und ganz wichtig für ein Beschäftigungsverbot muss das erste Kind betreut sein, mittlerweile kontrollieren das die Krankenkassen


AlmutP

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Hi Misses cat, wo kann ich das mit dem BV und der Kinderbetreuung von ersten Kind nachlesen? Was würde denn passieren wenn keine Kinderbetreuung vorhanden ist aber das BV notwendig? Danke :)


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von AlmutP

Du müsstest jederzeit zur Arbeit erscheinen können. Der Arbeitgeber kann kurzfristig eine geeignete Tätigkeit schaffen. Oder wenn du eine Fehlgeburt oder Totgeburt hast, müsstest du auch arbeiten können.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von AlmutP

Frag Mal Frau Bader im Rechtsforum nach, ich weiß das nur von meiner Schwägerin die bei einer großen deutschen Krankenkasse arbeitet und auch solche Fälle beurteilt, die hat mir auch Mal erzählt auf welcher Grundlage allerdings betrifft mich sowas nicht, mein Kinder haben immer 45 Stunden Plätze da wir in Schichten arbeiten und da ich in der Pflege bin und mir bestimmte Immunitäten fehlen bin ich sofort raus


Ruto

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Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Das höre ich gerade zum ersten Mal (was nicht bedeutet, dass ich es anzweifel). Aber wie ist es, wenn man nicht wegen fehlender Rötelnimpfung und Co im BV ist, sondern, wie in meiner Arbeit, weil man mit gewalttätigem Klientel arbeitet und der AG keine Alternativen anbieten kann/will? Was hätte dann die fehlende Kinderbetreuung damit zu tun?


Felica

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Antwort auf Beitrag von Ruto

Das ist nicht neu. Und der Arzt darf in dem Fall das BV auch gar nicht aussprechen. Den der Arbeitsplatz und seine Gefahren sind alleine Sache des AG. Der Arzt darf ein BV eigentlich nur ausstellen wenn persönliche Umstände es der Schwangeren unmöglich machen, den mutterschutzkonformen Arbeitsplatz zu bedienen, Arbeitsfähigkeit muss dabei aber gegeben sein. Das beste Beispiel ist, die Schwangere ist Köchin und könnte eigentlich leichte Tätigkeiten in der Küche machen, ihr ist aber Dauerübel aufgrund des Kochgeruchs dort. Kann die Schwangere dagegen gar keiner Arbeit nachgehen, weil sie zB liegen muss, wäre das ein Fall für eine AU. Mobbing wäre wiederum ein Fall für den Arzt. Gefährliches Klientel dagegen Sache des AG. Das Problem ist eher das oft Ärzte und AG falsch handeln und sich auch nicht die entsprechende Hilfe bei der Aufsichtsbehörde holen, wie auch oft die Schwangeren selbst nicht. Dazu kommt es zu reichlich Durchmischungen. Was solange kein Problem sind wie sich alle einig sind, blöde ist es, wenn eine Partei es eben anders sieht und dagegen vorgeht. Das kann neben der AG und der Schwangeren eben auch die KK sein.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Miss-angelika

Zum neuen Mutterschutz ha, sonst nur mit Zustimmung des AG. Was wenn wohl nicht macht damit du ins BV gehst. Zumal du arbeitsfähig sein musst für ein bv, das setzt eine dem AV entsprechende kinderbetreuung voraus. Verlängern kannst du due EZ auch nur mit Zustimmung des AG, da du dich bei der ersten Mitteilung für 2 Jahre festlegen musstest. Blöde das du da nur ein Jahr eingereicht hast statt direkt 2 Jahre. Wenn du aktuell aber noch nicht schwanger bist, in der EZ nicht arbeitest, wird aber sowieso wenig EG bei rumkommen da du auch nur basis-EG hast, wird jeder Monat ab dem 13ten Lebensmonat mit 0 € in die neue Berechnung gegen. Bei EG plus wäre es ab dem 15ten Lebensmonat. Erst mutterschutz wird dann wieder ausgeklammert. Schwanger wärst du zudem keine wirkliche Hilfe auf der Baustelle und beim Umzug. Was wenn es Komplikationen gibt und du zB nur noch im KH liegst? Soll dein Mann dann das alles alleine stemmen? Mein Rat wäre, mit AG sprechen das du die EZ verlängert, sich um kinderbetreuung kümmern, dann in der restlichen EZ in TZ arbeiten und dann erst wenn die Ez vorbei ist nr2 in Angriff nehmen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Miss-angelika

Bedenke ... Wenn nur ein Jahr Elternzeit gemeldet, braucht der AG einer Verlängerung nicht zustimmen. Dann musst so wie vereinbart arbeiten.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Miss-angelika

Ein Beschaftigungsverbot kann man sich einfach ausstellen lassen, schon mal gar nicht um sein Kind zu betreuen und den Hausbau zu managen.


okelittle

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Antwort auf Beitrag von Miss-angelika

Ich habe ursprünglich für Kind 1 19 Monate Elternzeit plus Resturlaub beantragt. Elterngeld ursprünglich als Basiselterngeld. Kind 1 wurde während der „heißen Phase“ unseres Hausbaus geboren (also als es endlich mit dem Bau los ging). Und wir wollten auch schnell weiteren Nachwuchs. Dieser kündigte sich an, als Kind 1 9 Monate alt war. Ich habe dann mein Elterngeld auf Elterngeld Plus umbeantragt.Das war gar kein Problem. Formlos ein Antrag an die Elterngeldstelle und es wurde umgeschrieben. Dann habe ich beim Arbeitgeber beantragt, die Elternzeit von Kind 1 zum Mitterschutz von Kind 2 zu beenden und auch gleich mitgeteilt, wie lange ich Elternzeit für Kind 2 beantragen möchte und dass ich die verbleibende (vom Mutterschutz des Kind 2 unterbrochene) Elternzeit von Kind 1 dann an die neue Elternzeit „dran hängen“ möchte. Beim neuen Elterngeld wurden alle Monate mit Bezug von Mutterschaftsleistungen sowie die Monate mit Elterngeldbezug ausgeklammert und somit nur mein Einkommen der 12 Monate vor Geburt von Kind 1(!!) zu Grunde gelegt. Auf Grund des Altersunterschieds von nur knapp 1,( Jahren und dadurch, dass das Elterngeld durch Umwandlung in Elterngeld Plus länger bezogen wurde, bekomme ich nun wieder den vorherigen Satz plus den Geschwisterbonus, bis Kind 1 das 3. Lebensjahr vollendet. Ich habe übrigens nun gleich Elterngeld Plus beantragt und bekomme mit dem Geschwisterbonus nun sogar mehr als bei Kind 1. Ein Beschäftigungsverbot ist im Übrigen nicht mal eben so zu bekommen. Und wenn heraus käme, dass man es quasi erschlichen hat, ist erstens nicht nur der Frauenarzt wirklich ziemlich „am Arsch“, sondern Man selber auch und zwar RICHTIG