Elternforum Rund ums Baby

Elternzeit - Resturlaub verfällt nicht, Überstunden aber schon?

Elternzeit - Resturlaub verfällt nicht, Überstunden aber schon?

May.Baby

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Hallo ihr Lieben, Vllt hatte jemand mal einen ähnlichen Fall und kennt sich aus: Nach meiner Elternzeit bleibt mein Resturlaub von vor der Elternzeit ja erhalten, wird also „eingefroren“. Nun gibt es bei uns (großes Unternehmen) auch ein Arbeitszeitkonto, das einmal pro Jahr auf einen bestimmten Maximalbetrag von Überstunden gekappt wird (bspw von 150 auf 100 als Limit). >> Ist diese Kappung während einer Elternzeit zum Zeitpunkt der Kappung zulässig, oder sollten die Überstunden analog der Urlaubstage „eingefroren“ werden? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Lieben Dank!


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von May.Baby

Ich frage mal andersherum: Warum sollte keine Kappung erfolgen? Schau halt, dass Du die Überstunden rechtzeitig abbaust.


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Bei Kind 1 hatte ich von jetzt auf gleich ab der 20. SSW ein Beschäftigungsverbot. Ich konnte, deiner Logik entsprechend, nicht abfeiern vorm Mutterschutz. Ich habe mit der Personalabteilung, bzw meiner Führungskraft, eine individuelle Lösung getroffen. Stunden wurden ausgezahlt.


Seidis

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Ich arbeite auch in einem großen Unternehmen. Bei mir sind es allerdings Minusstunden die ich vor meiner 3 jährigen Elternzeit aufgebaut habe. Jetzt starte ich nach den 3 Jahren mit diesen Minusstunden . Das sollte bei dir der gleiche Fall sein.


Pamo

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Wenn du aufgrund von Abwesenheit keine Gelegenheit hattest, die Überstunden abzubauen, glaube ich nicht, dass sie verfallen können. Zudem kannst du immer aufgrund besonderer Umstände einen Antrag auf Übertragung der Überstunden stellen, bspw vom Gleitzeitkonto auf ein langfristigeres Arbeitszeitkonto.


MamaTeaRex

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Antwort auf Beitrag von May.Baby

Hi, Ich kenne es nur so, dass die Stunden über dem Maximum zum Jahresende gekappt werden. Eine Kollegin von uns war im letzten Jahr sehr lange unerwartet krank und konnte die geplanten freien Tage dann nicht nehmen. Alles bis zum Maximum durfte sie natürlich behalten, das andere verfiel. Normalerweise ist es so: Eine gewisse Anzahl an Überstunden sollte man nicht übersteigen. Liebe Grüße und ich hoffe ihr findet eine individuelle Lösung


Chrysopteron

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Ich bin im öffentlichen Dienst, da ist es so geregelt: Plusstunden bleiben bis zur Kappungsgrenze erhalten. Über Kappung wird gekappt. D.h., man sollte sehen, dass man bis unter die Grenze abfeiert, bevor der Mutterschutz beginnt. Das wird bei uns dann in ganzen Zeitausgleichstagen einkalkuliert. Wenn das nicht zu machen ist, besonders aus dienstlichen Notwendigkeiten, gibt es die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag zu stellen, dass diese Stunden in ein besonders geschütztes Überstunden- oder ein Lebensarbeitszeitkonto umgebucht werden. Aber wenn Ihr ein großes Unternehmen seid, muss es doch eine Gleichstellungsbeauftragte geben, die in diesen Dingen beraten kann? Liebe Grüße und viel Erfolg!


Mitglied inaktiv

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Wie es genau rechtlich aussieht kann ich dir nicht sagen Bei meinen ersten beiden war ich im öffentlichen Dienst,ich habe Antrag auf Übernahme meiner 400 Überstunden auf die Zeit nach der Elternzeit gestellt und es wurde gewährt Allerdings hieß es dann als ich quasi übergangslos schwanger wurde und klar war ich komme nicht zurück dass dann alles verfällt,ein kompletter Jahresurlaub und die ganzen Stunden,ich hab gekündigt und sie mussten dann alles auszahlen, allerdings wäre ich eh nicht zurück gegangen


May.Baby

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Vielen Dank euch, das Thema scheint ja sehr ambivalent gehandhabt zu werden mit Tendenz dazu, dass eine Kappung üblich ist auch während der Elternzeit.


May.Baby

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Antwort auf Beitrag von May.Baby

Für alle die noch reinschauen - mir wurden freiwillig vom HR Team nun alle pre-Elternzeit Überstunden gutgeschrieben. Leider steht die nächste Kappung zeitnah an aber bis dahin baue ich noch ab was möglich ist ;)