Elternforum Rund ums Baby

Elternzeit bei Zwillingen

Elternzeit bei Zwillingen

Mikail87

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Erstmal Hallo bin ganz neu hier ;-), bin über google auf dieses Seite gestoßen und habe paar fragen. Bin Verheiratet und habe schon eine Tochter Alisa geb.04.09.2012. Also zurzeit Arbeite ich (Ehemann) 40std. die Woche Meine Frau ist seit Oktober 2014 Arbeitssuchend gemeldet und seit Febraur bekommt sie Krankengeld, da wir Zwillinge bekommen werden zum 01.09.2015. Meine Frage Lauetet wieviel Elterngeld und Elternzeit bekomme wir finanziel ünterstüzt? Ich möchte gerne 14 Moante Elternzeit nehmen und diese auf 3 Jahre aufteilen geht das? Mein Netto Einkommen ist im durchschnitt 2100€ 01.09.2015 – 28.01.2016 ab geburt 6 Moane 01.08.2016 – 30.11..2016 dann darauf folgendem Jahr 4 Monate 01.05.2017 – 31.08.2017 und wieder 4 Monate bekomme ich in diesen Zeitraum Elterngeld von meinem Lohn 65%? sprich 1300€+Mehrlingszuschlag 300€? Hat meine Frau anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse das sie noch Arbeitssuchendgemeldet war aber jetzt ja Krankengeld erhält? Meine Frau wurde für die ersten 14 Monate 300€ fürs 1 Kind und 300€ fürs 2 Kind bekommen oder? Vielen Dank schonmal im Vorraus


Narni@

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Antwort auf Beitrag von Mikail87

Wende dich mal ins Expertenforum an Frau Bader.Die kann dir dad sicher besser beantworten.


MAMAundPAPA2013

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Antwort auf Beitrag von Mikail87

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=202246.html Ich würde mich direkt an die Elterngeldstelle wenden und da fragen,


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Für Zwillinge gibt es doch eh bald eine neue Regelung. EG bekommt man Max bis zum 14 LM.


Mimi987

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Antwort auf Beitrag von Mikail87

Hey, Elterngeld gibt's nur die ersten 14 lebensmonaten und das auch nur dann wenn deine Frau nichts bekommt. Wenn deine Frau auch beantragt sind es nur 12., da die Partnermonate schon verbraucht sind., Elternzeit darf nur auf zwei Zeiten aufgespalten werden. Ich glaube nicht dass dein Arbeitgeber das so mitmacht, bitte bedenke auch dass in der letzten Zeit keine Bezahlung durch Arbeitgeber oder Elterngeld erfolgt. Wenn du arbeitest bekommst du KEIN Elterngeld. Insgesamt hat sich aber sehr viel zum 1.1 geändert und es ändert sich nochmal eine Menge zum 1.7.2015. Bitte sprich mit der elterngeldstelle.