Jahark
Hallo, ich habe im August mein drittes Kind bekommen und war noch in der Elternzeit des Zweiten, weshalb ich nur den Mindestbetrag Elterngeld + Geschwisterbonus erhalte. Nun trage ich mich mit dem Gedanken, nächstes Jahr ein Gewerbe (Kleingewerbe) anzumelden. Bisher habe ich noch keine Ahnung, was ich verdienen werde, da ich verschiedene Möglichkeiten austesten möchte. Am liebsten würde ich ja erstmal loslegen, gucken was rumkommt, und dann erst das Gewerbe anmelden, aber ich will ja, dass alles seine Richtigkeit hat und eine Gewinnerzielungsabsicht ist ja bereits vorhanden.. lange Rede, kurzer Sinn - bekomme ich von dem Mindestbetrag auch etwas abgezogen (wären natürlich weniger als 30 Stunden die Woche, hab ja noch den Kleinen hier :) ) Danke und liebe Grüße
Gewerbe anmelden musst du auf jedenfall. es gibt aber Freigrenzen und ust-befreiung. lass dich genau beraten. es klingt nur nicht nach einer guten Idee mit Konzept und würde daher eher abraten. nur um nicht arbeitslos zu werden ist selbstständigkeit keine alternative.....(korrigier mich, wenn ich mich täusche)
Nein, Konzept ist schon eines dahinter, noch dazu bin ich auch noch Angestellte, dort eben bis 2016 in Elternzeit und habe schon seit 2012 von meinem Arbeitgeber die Erlaubnis fürs Klein- bzw. Nebengewerbe, sodass ich sozusagen rumprobieren kann und wenns nix wird, dann noch meinen Job habe :) Wollte nur nicht so sehr ins Detail gehen. Ich möchte ein paar Dinge ausprobieren und habe aber auch feste Dinge dabei (z.B. clickworker, dort war ich schon in der Vergangenheit tätig, angucken möchte ich mir expertcloud) und viel ist auch von der Zeit abhängig, die ich investiere. Dazu überlege ich noch einen Blog zu machen (Nische verrat ich jetzt nicht :D), was aber dann mehr Hobby als Verdienst wäre, nur wenn er gut besucht würde, käme noch Affiliate Marketing mit dazu... darum meinte ich mehrere Dinge. Ich gehe davon aus, dass ich am Anfang Garnichts bis Wenig verdiene und je mehr Zeit ich investiere(n kann), umso mehr wird es sein :) Nur muss bzw. sollte man das Gewerbe ja bereits mit Gewinnerzielungsabsicht anmelden und die ist ja schon vorhanden. Wenn mir allerdings die Einnahmen von den 375 Euro abgezogen würden, würde ich bis August (= Ende des Elterngeldes) warten, bevor ich etwas mache :) So, jetzt wars bisl genauer, hoffe ist jetzt verständlicher Liebe Grüße
ja verstehe. ich glaube, das klingt alles nicht schlecht, aber in der Realität ist da nicht viel Geld zu "holen". blog kannst du ja erstmal Hobbymäßig machen ohne Gewerbe anzumelden und dann ggf. anmelden wenn es läuft. ob das beim elterngeld abgezogen wird, kann ich dir nicht sagen. frag mal nach beim amt für Familie und soziales (so heißt das in Sachsen) ob es einen Freibetrag gibt.
Der Hauptverdiener ist ja dann immer noch mein Mann :) Aber gerade, weil ich auch denke, dass nicht sonderlich viel bei rumkommen wird, fände ich es schade, wenn genau das dann auch noch von dem Mindestbetrag abgezogen wird. Ich werd wohl bei unserem Amt für Familie und Soziales (ja, so heißts bei uns in Bayern auch :) ) anfragen nächste Woche, was ich zu beachten habe Danke und Gruß P.S. Antworten von mir können nun etwas dauern, da der Kleine grad aufwacht und die zwei Großen mit dem Papa wohl auch bald heimkommen :) wünsche einen schönen Abend!
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