Elternforum Rund ums Baby

Elterngeld

Elterngeld

kathi.P.B.

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Hallo..... Kurz die eine Frage, Habe Elternzeit für ein Jahr beantragt beim Arbeitgeber... Und zwei Jahre Elterngeld...Nun hat mir ne Freundin gesagt wenn ich wieder arbeiten gehe fällt mein elterngeld weg......stimmt das...? Wir wurden jetzt alle auf 30 h runtergeschraubt wegen der 8.50 Mindestlohn....


Rosinchen78

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Antwort auf Beitrag von kathi.P.B.

Verstehe nicht ganz, wieso du das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lässt, wenn du nur 1 Jahr Elternzeit beantrag hast?... Also normal bekommst du das schon weiter bezahlt, weil du ja nur die halbe Summe bekommst. Also die Höhe vom errechneten Geld für 1 Jahr wird bei dir eben verteilt auf 2 Jahre ausbezahlt. Bin aber auch auf Antworten gespannt. LG Rosinchen


mf4

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Antwort auf Beitrag von kathi.P.B.

Elterngeld und arbeiten Wer neben dem Elterngeldbezug arbeiten will, muss genau planen. Denn grundsätzlich bekommen Sie Elterngeld nur dann, wenn Sie neben der Kinderbetreuung nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten – und zwar im Monatsdurchschnitt! Das heißt aber, dass Sie frei wählen können, wie Sie Ihre Arbeitszeit einteilen. Sie können zwei Wochen jeweils 45 Stunden arbeiten und die anderen beiden Wochen ganz frei nehmen – in diesem Fall kommen Sie auf 22,5 Wochenstunden (90 Stunden aus zwei Wochen durch vier Wochen geteilt) und bekommen Elterngeld – wenn auch das Einkommen angerechnet wird.


kathi.P.B.

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Antwort auf Beitrag von mf4

Also kann ich auf 30/h die Woche arbeiten gehen,,,,? Irgendwie stell ich mich total glatt an....


mf4

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Antwort auf Beitrag von kathi.P.B.

zumindest interpretiere ich den Text so http://www.elterngeld.net/elterngeld-erwerbstaetigkeit.html


mf4

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Antwort auf Beitrag von kathi.P.B.

zumindest interpretiere ich den Text so http://www.elterngeld.net/elterngeld-erwerbstaetigkeit.html


mf4

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Antwort auf Beitrag von kathi.P.B.

zumindest interpretiere ich den Text so http://www.elterngeld.net/elterngeld-erwerbstaetigkeit.html


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von mf4

Aber muss man nicht trotzdem in der EZ sein, um das Geld zu bekommen? Ansonsten, wenn du die EZ beendet hast, lass den Restbetrag auszahlen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von sternenfee75

Das mit der EZ weiß ich nicht aber wenn man sich den Restbetrag auszahlen lassen kann wäre das ja supi.


Rosinchen78

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Antwort auf Beitrag von kathi.P.B.

Stimmt, ich erinnere mich... man kann während der Elternzeit 30 h arbeiten gehen. bei mir war es immer so, dass ich 1 Jahr zuhause geblieben bin und Elterngeld bezogen hab. Danach war ich zwar noch in Elternzeit (aber bekam ja kein Elterngeld mehr) und hab dann Teilzeit währen der Elternzeit gearbeitet. Aber ich glaube nicht, dass dir das Elterngeld abhanden kommt, du hast ja lediglich den Auszahlungszeitraum auf 2 Jahre gedehnt. LG


kathi.P.B.

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Antwort auf Beitrag von Rosinchen78

gut weil ich habe ja seit 01.01.2015 ein 30 h Vertrag bekommen


luna8

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Antwort auf Beitrag von kathi.P.B.

Ich denke schon, dass das wegfällt, du bekommst ja Lohnzahlung. Mit Elterngeld darfst du nur minimal ( glaub ca 50 Std im Monat ) arbeiten.


HSVMarie

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Antwort auf Beitrag von kathi.P.B.

Ruf am Besten bei der Elterngeldstelle an und frag nach. Du kannst auf jeden Fall deine Elternzeit bei der Elterngeldstelle ändern auf 1 Jahr verkürzen und dann bekommst du den Restbetrag ausgezahlt.