Mitglied inaktiv
Hallo alle zusammen. Ich habe da mal eine Frage. Unzwar ist meine Freundin schwanger und erwartet im November ihr erstes Baby. Seid beginn der Schwangerschaft ist sie im Beschäftigungsverbot. Als wir gestern den Antrag Auf Elterngeld schon mal zusammen ausfüllen wollten kam die Frage auf wie das Elterngeld berechnet wird. Ich selbst war auch im Beschäftigungsverbot und mußte alle 12 Lohnzettel vor dem Beschäftigungsverbot und alle 9 wärend der Schwangerschaft mit einreichen. Alles zusammen gerechnet und jetzt bekomme ich den Durchschnitt ausgezahlt. Wenn bei meiner Freundin das ebenfalls so ist, müsste sie 4 Lohnzettel aus der Lehrzeit mit abgeben (gleicher Betrieb). Also die eigentliche Frage werden die Lohnzettel von der Lehrzeit mitberechnet oder fallen die weg ? Ich hoffe ihr wist was ich meine und könnt uns helfen.
also es spielt keine große Rolle, ob es ein Beschäftigungsverbot gab, oder nicht, denn sie hat ja trotzdem normales Entgelt bezogen. Meines Wissens geht es aber tatsächlich um die letzten 12 Monate. Wenn dort Lohn aus der Lehrzeit mit hinein fällt, dann muss sie auch diesen angeben. Es wird dann ein Mittelwert berechnet und davon erhält sie den gesetzlichen Prozentsatz (meine 60%, wenn ich nicht irre...)
hallo... sie brauch nur die 12 lohnzetterl bevor die 6 wo mutterschutz anfangen egal ob besch.. verbot oder nich ...
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