Elternforum Rund ums Baby

Elterngeld kurz nach Elternzeit

Elterngeld kurz nach Elternzeit

LuluLe

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Guten Abend, ich habe eine Frage, meine Tochter ist am 08.07.24 geboren und mein Mann halt Elternzeit. Nun bin ich in der 5. Woche schwanger und würde mitte  September entbinden. Er wollte nach einem Jahr also am 7.7.25 wieder arbeiten. Wenn er wieder Elternzeit nimmt, würde er dann das bekommen was er momentan bekommt? Oder wie ist das, wenn man nur so kurz zwischendurch gearbeitet hat?    vielen Dank für Eure Antworten   


Leevka

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Antwort auf Beitrag von LuluLe

Hallo, erstmal herzlichen Glückwunsch zur neuen Schwangerschaft! Ich gehe davon aus, dass dein Mann angestellt ist und auch nicht nebenher selbstständig? Dann wird das Elterngeld aus dem Einkommen in den 12 Monaten vor der Geburt berechnet. Dabei können Monate mit Elterngeldbezug ausgeklammert werden.  Sofern er seit seinem Wiedereinstieg dasselbe verdient wie vor der Elternzeit und durchgängig Elterngeld bekommen hat, wird er beim nächsten Mal genauso viel bekommen. War er zwischendurch in Elternzeit ohne Elterngeld, werden diese Monate leider angerechnet und verringern entsprechend das neue Elterngeld. 


Leevka

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Antwort auf Beitrag von Leevka

Und ich habe noch vergessen: Wenn die Kinder einen geringen Altersabstand haben, gibt es noch den Geschwisterbonus. Bis zum 3. Geburtstag des älteren Kindes bekommt ihr dann 10 % des Elterngeldbetrags zusätzlich.


FräuleinMond

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Antwort auf Beitrag von Leevka

Und noch eine kleine Ergänzung von mir: es können nur die ersten 14 Lebensmonate mit Elterngeld ausgeklammert werden. Alles danach zählt, wenn nicht Teilzeit in Elternzeit gearbeitet wird, mit 0€ einberechnet. 


Ani123

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Antwort auf Beitrag von FräuleinMond

Bei Basis-EG werden nur 12 Monate ausgeklammert. Bei EGplus 14 Monate. Sollte er zurzeit Basis-EG beziehen wäre es eine Überlegung, ob er den 11.+12. Lebensmonat in EGplus umwandelt, was ein EG Bezug bis 07.08.2025 bedeuten würde. Für die Berechnung des neuen EG würden 2 Monate mehr ausgeklammert. Wenn er zwischen dem EG Bezug und neuem EG arbeitet sollte es auch keine Einbußen geben. Sollten sie in EZ sein und eine Anstellung haben können sie die EZ zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden um Mutterschaftsgeld aus ihrer Tätigkeit zu beziehen.