Mondlicht
Hallo zusammen, nach dem Ende der Elternzeit gehen mein Mann und ich wieder Vollzeit arbeiten (er arbeitet jetzt schon, hat den ersten und letzten Elternzeit-Monat). Jetzt haben wir einen Krippenplatz bekommen, der mit dem 1.Tag der Rückkehr in den Job startet. Bei unserem großen Sohn(5) hat die Kita die Eingewöhnung 2 Wochen vorher gestartet, so dass er mit seinem Geburtstag und „offiziellen“ Start in der Kita eingewöhnt war und länger bleiben und wir wieder arbeiten konnten. Jetzt hat die selbe Kita das umgestellt und startet mit der Eingewöhnung nach dem abgeschlossenen Jahr und 1.Tag Vollzeitanspruch, heißt wir müssten direkt Urlaub nehmen. Sie begründen das damit, dass die Kinder vorher nicht versichert werden?! Und dass die Eingewöhnung ja sonst unbezahlt wäre. Wir wohnen in Mecklenburg-Vorpommern. Weiß jemand, ob es dabei einheitliche Gesetze gibt oder kann jede Kita/jeder Träger da seine eigenen Abläufe umsetzen?
Soweit ich weiß (ohne es überprüft zu haben), hat das tatsächlich (versicherungs-)rechtliche Gründe: Ein Kind unter eins entspricht drei Kindern über einem Jahr, was die Anzahl der erforderlichen Betreuungspersonen betrifft. Sie bräuchten also mehr Personal oder weniger Kinder, wenn sie Deines schon vor dem ersten Geburtstag aufnehmen wollten.
Ergänzung: Das ist in Landesgesetzen geregelt. Für Dich gilt das KiFöG MV.
Bin Erzieherin in MV und wir starten auch immer vor beginn des betreuungsvertrages. So das das Kind dann ggf. Direkt am 1. Vollz3it starten kann... Kenne das auch gar nicht anders, kann aber Träger abhängig sein
Mein Sohn ing mit neun Monaten in die Krippe, mit dem Schlüssel hat das nicht wirklich was zu tun. Kind U3 ist Kind U3...
Ja, ist landesabhängig. In MV wird anscheinend tatsächlich nicht noch U1 abgegrenzt. In anderen Ländern teilweise schon. Dann hat es vielleicht individualversicherungsvertragliche Gründe.
Wohne in Thüringen. 2 Kitas umzugsbedingt. In der ersten hatten wir einen Eingewöhnungsvertrag. Pro Woche Eingewöhnung 50€ und max. 4 Stunden Trennung. Erster Mitragsschlafversuch erst nach offiziellem Vertragsbeginn, da dann länger da. In der zweiten wars vor Vertragsbeginn und Gratis. Unterschiedliche Träger und Gemeinden. Auch unabhängig vom Alter bei der Eingewöhnung.
Ich arbeite als Erzieherin in einer Krippe, bei uns ist es so geregelt, dass man das Kind immer zum 1. des Monats anmeldet, wird das Kind Ende des Monats dann 1 Jahr hat man diese Vorlaufzeit, dennoch empfehle ich Eltern 1-2 Monate bevor sie arbeiten gehen, die Eingewöhnung zu starten, um so für beide Seiten einfach den Druck rauszunehmen...
Natürlich müssen in Anspruch genommene Monate auch bezahlt werden, ist ja eine Dienstleistung
Und natürlich muss dann auch gerade ein Platz da sein, wir dürfen eine gewisse Anzahl nicht überschreiten...
und die Kinder können wirklich erst nach abgeschlossener Eingewöhnung auch den Tag über bleiben...
Ich kenne es ausschließlich so dass die Eingewöhnung mit dem Aufnahmetag in der Kita (Datum ab dem der Vertrag anläuft und auch voll bezahlt wird) beginnt. Und da es von der Betriebserlaubnis abhängt ob überhaupt Kinder u1 oder u3 aufgenommen werden dürfen könnte uU gar keine Eingewöhnung vor dem ersten bzw dritten Geburtstag statt finden. Jeckyll
kann jeder träger so handhaben, wie er möchte. versicherung ist aber Quatsch. solange im Vertrag steht, dass die eingewöhnung vorher stattfindet, ist das okay.
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