Mitglied inaktiv
Hi ihr Lieben, und zwar folgendes: Soweit ich weiß muss man eine Kündigung des Mietverhältnisses bis spätestens zum 3. eines Monats eingereicht haben. Das würde heißen: Wenn ich zum 1.9 aus der Wohnung raus will muss die Kündigung spätestens am 3 Juni beim Vermieter sein. Wie ist das denn jetzt mit Fronleichnam? Hier in NRW ist das ja ein Feiertag (und der 3.Juni) muss die Kündigung dann spätestens morgen beim Vermieter sein oder spätestens Freitag? Weiß nicht wie das mit dem Feiertag gehandhabt wird. Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen. Danke schonmal Lg Sabrina mit Massimo
sicherheitshalber würde ich sie morgen abgeben.
also ich denke, dass es nichts ausmacht wenn es am vierten eingeht (da ja auch feiertag ist). ich hatte meine kündigung sicherheitshalber persönlich abgegeben, nicht das sie verloren geht (kann ja passieren) dann hätte ich die frist versäumt...
Problemlage ist: Bekomme morgen den Bescheid ob wir die neue Wohnung bekommen (man wie knapp grrrr) und mein Vermieter wohnt recht weit weg und somit müsste ich die Kündigung per Einschreiben schicken. (er wohnt knapp 35km entfernt) Lg Sabrina
vielleicht kannst du sie per email schreiben und per einschreiben nachreichen.. aber halt erst die email, damit er schon bescheid hat
dann würde ich es per einschreiben schicken. normal gilt am 3 werktag des monats. da feiertag dazwischen reicht der 4te aus. viel erfolg das ihr die neue wohnung bekommt.
Er hat keine E-Mail =/ (er ist knapp 80Jahre alt) und ans Telefon bekommt man den auch nicht, hatte schon mit seinem Sohn telefoniert, er konnte ihn wohl auch nicht erreichen. Allein wo wir mal Schimmel im Schlafzimmer hatten hab ich 3 Tage lang versucht ihn telefonisch zu erreichen, ohne Erfolg, egal zu welcher Tageszeit. Erst nachdem ich ein Schreiben aufgesetzt habe und per Einschreiben geschickt habe kam 1 Woche später ein anruf... Aber der Vermieter weiß Bescheid das wir auf Wohnungssuche sind und es jederzeit dazu kommen kann das er eine Kündigung erhält. Lg Sabrina
wenn ihr glück habt, akzeptiert er die kündigung auch noch am freitag oder montag.. weiß ja nicht wie schnell es geht beim einschreiben..
Lies mal hier nach: http://www.123recht.net/K%C3%BCndigung---Rechte-Pflichten-Zeiten-__a30__p2.html Gruß Schlumpf
Danke für den Link =) Leider steht da jetzt nichts zum Thema Feiertag bei. Ansonsten recht hilfreich. Lg Sabrina
freitag, das hatte ich auch...