Lucalino
Hallöchen, wer kennt sich aus? Ich arbeite in einer EV.Kita und war gestern krank.Habe dafür heute Überstunden abgezogen bekommen. Aber in meinen vorherigen Einrichtungen reichte eine AU erst ab dem 3.Tag aus, nur das war kein kirchlicher Träger, wo es dann auch so im Vertrag stand. Da wurde niemandem für einen Krankentag was abgezogen. Jetzt steht in meinem Vertrag Dienstanweisung siehe BAT-KF?! HAbe mich auch schon online bei "ekir-Westfalen" durchgewühlt aber dort steht nur was zur Lohnfortzahlung bis 6 Wochen, aber nichts zu meinem Thema ab wann man eine AU braucht. Kennt jemand einen link? Wäre ich zum Arzt gegangen, hätte ich sicher bis Freitag eine AU bekommen, dass wollte ich bei unserem Personalmangel niemandem zumuten. Wer weiß was? Danke im voraus. lg lucaline
Schau mal (ich denke das ist allgemein gültig) http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2012/11/15/bag-bis-wann-muss-man-den-krankenschein-arbeitsunfahigkeitsbescheinigung-beim-arbeitgeber-einreichen/
es gab kürzlich ein Urteil, dass der AG ab dem 1. Tag ein Attest verlangen kann Trotzdem sollte man erst mit dir sprechen statt dir einfach faktisch unbezahlten Urlaub zu geben
Ich habe mich gestern verdammt schlecht gefühlt und am Telefon nur gesagt ich gehe nicht zum DOC sonst schreibt der mich die Woche krank. Das wollte ich nicht bei unserem Personalmangel. Habe mich heute hingeschleppt und durchgehalten, damit die Kd. zum Ausflug konnten. lg
woher weißt du denn, dass man dir überstunden abgezogen hat? redet ihr nicht vorher darüber? normal kann der ag ab den ersten kranktag eine au-bescheinigung fordern. kenn ich gar nicht mehr anders. im übrigen verlangt das auch die schule meines sohnes ab den 1. tag.
wir sind eine elterini und haben mit unseren erz. vereinabrt das sie erst ab dem 3.tag eine au brauchen. wenn sie wissen sie sind bis zum 3. tag wieder da. ( bsp. sie haben kopfschmerzen o.ä.leichte dinge) ist das so ok. aber wir haben auch ein sehr gutes und offenes verhältnis zwischen vorstand und erzieherinnen.
Bei uns an der Arbeit ist das Vorgehen durch den Tarifvertrag geregelt: Wer montags oder freitags krank ist benötigt immer ein Attest. Ansonsten innerhalb der Woche erst ab dem 3. Krankheitstag. Wird aber nicht gern gesehen - wenn möglich sollen wir immer ein Attest bringen. Kann aber sein, dass du ab dem 1. Tag eine Krankschreibung brauchst. Das braucht dir auch niemand extra zu sagen. Da mußt du dich erkundigen.
Im vertrag steht siehe BAT-KF, dort ist alles geregelt und finden tu ich nichts dazu. Nur zur Freistellung "krankes Kind" oder Heirat...! Ich habe vorher nur Verträge gehabt die das klar regelten und bin nun selber überrascht das man mir die Stunden abzieht :-( Da nimmt man sich in Zukunft doch erst recht den Schein vom DOC, das wollte ich aber nicht. lg
War auch mal in einer Elterninitiative und dort war es auch so, angelehnt am TVöD. Warum soll der BAT anders sein? lg
Hallo, AG können eine AU ab dem ersten Tag verlangen. Ob und wie das bei euch geregelt ist, wirst du erfragen müssen. Ich kenne es NUR so, das man ab dem ersten Tag eine AU abgeben muss, denn sonst werden diese Regelungen ja auch gerne mal ausgenutzt für lange Wochenenden oder so..... LG
ot
Naja, ich kann meinem Arzt auch sagen, dass er mich nur einen Tag krank schreiben soll...
ot
neuer Regelung,(glaube sogar gesetzlich) das eine Arbeitsbefreiung jetzt schon am 1. Tag eingereicht werden muß.
in meinem vertrag steht dazu nur siehe BAT-KF. Dort gegoogelt und rein gar nichts dazu gefunden, ab wann man eine AU braúcht?! Alles ist dort geregelt, Zuschläge für Überstunden, Urlaúb, Sonderurlaub...aber nichts ab wann die AU vorliegen muß. Im TVöD ist es 3.Tag, im BAT ohne "KF" auch 3.Tag aber im BAT-KF steht nichts vom 1. oder 3.Tag ??? lg
...dein normaler Stundensatz *erlassen*. Nicht aber etwaige Überstunden, die du eigentlich an dem Tag gemacht hättest. Arbeitest du also regulär (z.B. ) 6 Stunden pro Tag, dann werden diese dir auch *erlassen*. Ein Arbeitgeber KANN eine Krankmeldung am 1. Arbeitstag verlangen, er muss es aber nicht. Sofern nichts diesbezügliches vereinbart wurde, langt eine Krankschreibung vom Arzt ab dem 3. Krankheitstag. Unterm Strich: Ich vermute du hast einen Denkfehler (weil du eigentlich geplante Überstunden nicht ersetzt bekommst) oder aber dein AG hat sich schlicht weg vertan und dein Fehlen nicht als Abwesend bei Krankheit, sondern als *unerlaubt* gebucht! LG
sorry ich habe keinen Denkfehler, vielleicht hast du mein Problem falsch verstanden? Ich war gestern krank und habe heute keine AU dafür vorgelegt. Deshalb wurden mir heute 6 Stunden von meinen bisher gesammelten Überstunden abgezogen. Also hat man mein kranksein mit Überstunden verrechnet :-( Danke für deine Info. lg
sofern es in diesem BAT-Dings steht. Findest du nix, frag halt morgen nach. Das nächste Mal weißt du Bescheid.
Krank ist krank und das kann auch keine BAT-Bestimmung oder eine private Vereinbarung in welcher Form auch immer aushebeln! Dann haben die schlicht einen Fehler gemacht und auf die Karrektur dieses fehlers würde ich bestehen! Gibt man dir die Auskunft, dass du zukünftig bereits ab dem ersten Fehltag ein ärztliches Attest brauchst, dann weißt du ja im Wiederholungsfalle wie du vorgehen musst. LG
Personalmangel ist. Ich mache ja keine Überstunden um diese mit kranksein abzubummeln. Hatte diesen Fall in anderen Kita´s bisher auch nicht. lg
Das stimmt so nicht. Wenn im Vertrag bzw. im Tarif steht, dass man ab dem 1. Krankheitstag ein Attest benötigt und man hat keins, dann hat man unentschuldigt gefehlt und der AG darf die Stunden vom Zeitkonto abziehen.
Und selbst wenn, dann dürfte man ihr das nicht von den Überstunden abziehen, sondern sie müsste abgemahnt werden, eben mit dem Hinweis beim nächsten Mal eine AU direkt vorzulegen. LG
Eigentlich darf er es nicht, aber vielleicht schreibt er dich rückwirkend krank? LG
Es steht nichts vom 1.Tag AU vorlegen. Es steht gar nichts im BAT-KF, dennoch steht im BAT was vom 3.TAg Au vorlegen und so kannte ich es aus vorherigen Verträgen ohne Kirche auch. Sogar im BAG steht was vom 3.Tag, sonst muß es der AG ausdrücklich vereinbaren. lg
da hat einer nicht nachgedacht und einen Fehler gemacht! LG
Vielleicht hat sie es nur nicht gefunden. Und nein, sie muss nicht erst abgemahnt werden, denn sie hat unentschuldigt gefehlt. Sicher KANN ein AG da netter reagieren, muss er aber nicht. Wäre bei uns auch nicht der Fall. Ist doch auch wurscht jetzt, für die Zukunft weiß sie es.
ot
" Soll ich sie nur für Heute oder lieber für 3-4 Tage krankschreiben?" antwortest? ...irgendwie müssen die Stunden ja wieder reingeholt werden, ne?
grade durch sämtlich Seiten BAT-KF! Finde nur nichts darüber, ab wann AU vorliegen muss. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass die Kirche anders ist als TVöD oder BAT (ohne KF). Finde nur wenn es nicht ausdrücklich geregelt ist, greif das BAG und dort steht auch 3.TAG AU ?! So wie wenn mit Urlaub nichts geregelt wäre greift BAG mit 20Tagen im Jahr. lg
Ist dir jetzt ein mal passiert - passiert dir kein zweites mal mehr. Ich würde mir den betreffenden Passus morgen zeigen lassen und mitteilen, dass du eine Info gut gefunden hättest, dass du eine Krankmeldung brauchst. Entweder dein AG ist kulant und schreibt dir die Stunden wieder gut (sofern es den Passus gibt) oder du hast draus gelernt. Ich würde wegen 6 Überstunden kein Fass aufmachen. Du scheinst ja noch nicht sooo lange dort zu arbeiten.
ich hatte in anderen Kita´s vorher eben die 3.Tag Regelung und bin davon ausgegangen das es dort auch so ist, weil im Vertrag nichts steht und im BAT-KF auch nicht. Ich arbeite noch nicht lange "dort", aber doch schon 20 Jahre in meinem Beruf. Das wird mir nicht wieder passieren únd war auch vorher nie der Fall, ich bin jemand die mit Kopf unter dem arbeiten geht. So auch heute, damit die Kinder fahren konnten.SCH.. auf 6 Stunden, dann eben nächstes Mal AU bis ich wieder fit bin. lg
ot
Ich kenne das gar nicht anders. Wenn ich krank bin gehe ich zum Arzt und hole mir ein entsprechendes Attest. Völlig egal ob 1 Tag oder 1 Woche. Und wenn ich es nur für einen Tag ausgestellt ahben will, dann bekomme ich das auch nur für einen Tag. Wobei man auch mal darüber anchdenken sollte, ob es dann fair gegenüber den anderen ist, weil die steckt man unter Umständen dann an.