Cojote
Hallo, unsere Wohnung wurde verkauft und ich habe heute einen Brief bekommen wo wir drüber informiert wurden sind. Unter anderen steht folgendes drin: “Ich möchte vorsorglich ausdrücklich darauf hinweisen, dass Ihrerseits die Zahlungen ab dem bezeichneten Zeitpunkt nur noch mit schuldenbefreiender Leistung an Herr xxxxx erfolgen können.“ Kann mir jemand sagen was das bedeutet? Danke im voraus. Lg
Das heißt, dass Zahlungen, die ab dem .... an den alten Vermieter geleistet werden, nicht schuldenbefreiend sind. Sprich: Du zahlst an den alten Vermieter, der leitet das aber nicht weiter, dann hast du weiterhin die MIetschulden für den entsprechenden Zeitraum bei dem neuen Vermieter. Er ist nicht verpflichtet sich das Geld vom alten Vermieter zu holen. So würde ich das verstehen.
Du sollst jetzt an einen anderen die Miete zahlen. Zahlst du die Miete auf das alte mietkonto, gilt deine Miete als noch nicht gezahlt.du würdest die Miete in dem Fall Herrn xx noch schulden Was da zu beachten wäre/wann die Miete an neue gezahlt wird nach deinem brief/welche Nachweise der neue Eigentümer zu erbringen hätte muss https://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/eigentuemerwechsel.html
Das Konto für die Mietzahlung ändert sich zum neuen Vermieter. War bei uns auch so, als unser Haus an einen neuen Vermieter verkauft wurde. Die Kontodaten musst du, logischerweise, entsprechend ändern, weil sonst die Miete, so sie an den alten Vermieter überwiesen wird, nicht als gezahlt gilt, weil sie ja auf dem Konto des neuen Vermieters nicht ankommt. Was du machen kannst, wenn das der Fall ist, den alten Vermieter ansprechen, dass er die Miete entsprechend weiterleitet und du spätestens dann die Kontodaten änderst - die müssten euch ja bekanntgegeben sein.
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