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Sternschnuppe2004

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Hab am 10.1 was verkauft. Käufer hat auch eine Bewertung als spassbieter bis heute kein Zahlungseingang auf Nachrichten keine Reaktion. Hab den artikel neu eingestellt heute ohne einen fall auszumachen. Kann ich neg bewerten?


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Sternschnuppe2004

Du den Verkäufer? Nein... Aber was machst du wenn er es doch noch will?


Princess01

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Du musst erst nen Fall eröffnen. Ich hatte das letztens und dem Mann wars nur untergegangen. Er zahlte sofort.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Princess01

Eben...sowas kann schon mal passieren


Sternschnuppe2004

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Nee ich den Käufer. Dann hat er ja zeit gehabt geboten und seit da keine reaktion nichts. Auch keine kaufabwicklung


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Sternschnuppe2004

natürlich meinte ich den Käufer...hab mich verschrieben.... Du kannst den Artikel nicht einfach so neu einstellen....


mf4

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Antwort auf Beitrag von Sternschnuppe2004

Fall eröffnen würde ich der Form halber... wenn keine Reaktion kommt neu einstellen.


Sternschnuppe2004

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Antwort auf Beitrag von mf4

Hab es wieder neu eingestellt ich hatte an dem tag mehrere auktionen alle haben bezahlt ware hab ich rausgeschickt. Und der hat ja auch Bewertungen das er nur spassbieter ist. Und ich glaube den gleichen hatte ich schon mal und da kam auch nix


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Sternschnuppe2004

Du bist ja drauf! Du bist genauso einen Kaufvertrag eingegangen wie er und er hat Anspruch auf die Ware. Nach 1 Woche die Ware wieder neu einzustellen ist zu knapp bemessen. Und dann gleich bewerten als Spaßbieter.... Du musst schon die Form einhalten: 1. Fall aufmachen 2. Frist abwarten (3 Tage) 3. Fall schliessen und Provision zurückerhalten 4 Neu einstellen.


Sternschnuppe2004

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

Nsja hab nei eingestellt und gemailt das ich nicht bewerte.


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Sternschnuppe2004

wenn Du damit nicht auf die Nase fällst. Du musst die Transaktion schon beenden. Dafür muss Du den Fall aufmachen oder die Einverständnis des Käufers haben.