Horny
Ich habe gestern für unseren Nachwuchs eine Concord Rio Babywippe ersteigert, für inkl. Versand 30 Euro. War ein Schnäppchen, normal gehen die höher weg!
Habe gestern Abend noch überwiesen. Grad eben hatte ich eine Nachricht der VK bekommen "Ja es täte ihr leid, aber sie hätte vor 2 Tagen erfahren das sie wieder schwanger sei und die Wippe doch behalten will"
Ja HALLOOOOO??? Das Angebot war 7 Tage drin, warum hat sie es nicht vorzeitig beendet??
Ich möchte die Wippe allerdings schon gern haben, zumal ich auch schon bezahlt habe. Was würdet ihr jetzt machen????
Bin stinkesauer!!!
Ich würde drauf bestehen, dass ich die Wippe bekomme. Um ehrlich zu sein, glaube ich nämlich nicht, dass die Frau wieder schwanger ist, er wird sich nur ärgern, dass sie für weniger alt erwartet weg ging. Gruß
Ganz ehrlich, wie AllisonCameron schon sagte, irgendwas stimmt da nicht.
Kommt mir auch sehr komisch vor.
Schreib ihr dass sie das Angebot nicht vorzeitig beendet hat und wenn sie die Wippe nicht schickt dass du innerhalb einer Woche dann Ebay einschaltest. 30 Euro sind ja nun nicht nix.
Ich würde ihm antworten, dass es Dir auch leid tut, Du aber das Geld schon überwiesen hast und nun auch die Ware haben möchtest. Gruß
Mit dem Verkauf gehört das ding dir..... so siehts aus. Ich würd drauf bestehen, wobei ich vermute, dass das nicht ganz so leicht wird, das Ding zu bekommen. Ich hasse solche Idioten, ehrlich! Viel Erfolg
laut Ebay bestimmungen ist er verpflichtet dir die Ware zu zusenden. Bei Ebay steht davon was wenn er dir das nicht schicken will MUSS er (lt. Ebaybestimmungen) dir Ersatz schicken und zwar im Neuwert des Artikels den du gekauft hast. schreib ihm das. Ansonsten einfach mal mit Anwalt/Polizei drohen hilft in 99% der Fälle.
Schreib ebay an. Ganz einfach! Würde auf mein "Recht" bestehen. Und ich mag unsere Wippe von Concord auch so sehr...
Ich würd das bei ebay melden. So einfach geht das nicht...verkauft ist verkauft. Wenn ich einen Ehering kaufe und die Hochzeit findet doch nicht statt ist das mein Problem ;-)
.
Hallo! Leider muss ich ihnen mitteilen, dass das jetzt ihr Problem ist : 1 ) wenn sie vor 2 Tagen von der Schwangerschaft erfahren haben, hätten sie das Angebot vorzeitig beenden müssen (dies ist ohne weiteres möglich, selbst wenn Gebote vorhanden sind) 2 ) durch mein Gebot ist ein rechtmäßiger Kaufvertrag zustande gekommen, sie sind laut ebay verpflichtet mir die Ware zuzusenden 3 ) ich habe die Wippe bereits gestern abend überwiesen und bestehe auch darauf, dass sie ankommt 4 ) sollte die Ware nicht ankommen, werde ich ebay einschalten und evtl. auch Anzeige bei der Polizei erstatten Oder würdet ihr es anders schreiben, noch was zufügen??????
sie und ihr wird dann aber groß geschrieben. und das eventuell bei der anzeige würde ich weglassen. gib ein genaues versanddatum an, fristen setzen ist wichtig dabei. bei 3: ich habe das geld für die wippe... die wippe kann man nicht überweisen ;-)
punkt 2 und 4 würden MEINER MEINUNG nach reichen als text. viel glück
sehe es wie die anderen, würde mein erstes schreiben allerdings freundlicher formulieren... sollte sie uneinsichtig sein, gehts ja immernoch so. lg
Also ich kann mich den anderen nur anschließen. Mit der Bezahlung der Wippe ist diese in deinen Besitz übergegangen. So gesehen ist das im Grunde genommen ne Art von Unterschlagung, was sie da jetzt vorhat, weil sie einen Gegenstand einbehält, der rein rechtlich gesehen nicht mehr ihr gehört. Ich würde folgendermaßen verfahren: konfrontier sie mit dieser Tatsache. Gib ihr eine Frist, die Ware zu verschicken, meinetwegen 10 Tage, und sag ihr, dass du nach Ablauf dieser Frist Ebay einschaltest. Lass am besten alle Email-Korrespondenz über deinen Ebay-Account laufen, da haben die wohl im Streitfall die Möglichkeit, Einsicht zu nehmen. Ich finde solche Geschichten immer ärgerlich, weil man ja die Ware haben möchte, ohne sich vorher wochenlang drum zu streiten. Ich drück dir dir Daumen, dass du die Wippe doch noch bekommst und sollte sie vorher recht Ärger machen, dann kannst du dich ja nachher mit einer negativen Bewertung "bedanken". Alles Gute und liebe Grüße Bianca
Naja, ich weiß ja nicht wie die Rechtslage da genau ausschaut, aber normalerweise, kann ich von jedem Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurücktreten, egal ob Käufer oder Verkäufer. Ich würd mir da mal Rechtsauskunft einholen. Die von ebay können einem da nicht wirklich weiterhelfen, die Erfahrung hab ich schon sehr oft bei ebay gemacht. Die haben da nicht wirklich viel Ahnung, ist meine Meinung. Mit einem Anwalt bist du da auf der sicheren Seite. So wie ich dich verstanden habe, weigert Sie sich ja nicht das Geld ein zu behalten. Also ich denke das wird nicht so einfach sein an die Wippe dran zu kommen. Natürlich ist soetwas sehr ärgerlich, aber das gibt es oft. gglg
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