Kira75
Vorhin haben wir einen Buggy dort versteigert, mit dem Preis waren wir recht zufrieden...jetzt schreibt mich gerade der Höchstbietende an, dass sie zufällig vorhin einen Buggy geschenkt bekommen haben, nachdem sie unseren ersteigert hatten. Jetzt haben wir du Möglichkeit den Wagen dem unterlegenen Bieter anzubieten, wenn der ihn aber nicht mehr möchte, wird es doof....denn dann wird der Betrag zu niedrig. ....vor allem denkt der doch, dass wir selbst geboten und zu hoch gepokert haben und jetzt nicht drauf sitzen bleiben wollen...ich würde das zumindest vermuten, an deren Stelle... Ätzend....außerdem hab ich Zahnweh...
Und ja ich würde das auch denken als unterlegener Bieter. Ich verkaufe auf ebay nicht mehr. Kaufe aber gern ;) heute eine Reithose für 2.72€ Mit Porto 6.72€ Geniaaaaaal
So ein Zufall aber auch... immer diese billigen Ausreden... ich würde mich damit gar nicht einverstanden geben und auf den Kauf bestehen, andernfalls negativ bewerten...
Das ist nicht dein Problem, dass sie nun einen Biggy geschenkt bekommen haben. Ich würde auf den Kauf bestehen. Sie kann ihn ja selbst weiterverkaufen :-) LG h
Du kannst auf Zahlung und Abnahme der Ware bestehen. Ob der Käufer die Sache gebrauchen kann istletztlich nicht Dein Problem. Mit Abgabe des Höchstgebites zum Ende der Auktion ist einw irksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Ein Rücktrittsrecht oder Anfechtungsgründe sehe ich nach Deinem SV nicht.
Mal sehen wie wir es machen..., mag eigentlich keinen Ärger..., der nächste wäre nur 1 Euro weniger, aber was wäre, wenn der nicht mehr möchte, kann man dann auch noch darauf bestehen, dass der Höchstbietende ihn nimmt, oder ist das dadurch hinfällig, dass wir es dem nächsten angeboten haben...? Müssen uns da erstmal informieren.
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