Krueml09
also ich bin geschieden seit mai und es wurde während der scheidung eine vereinbahrung über den umgang gemacht: mein Ex wohnt 225 km von mir entfernt (er arbeitet MO-FR 9.30 bis 19 Uhr, oft auch samstags) e swurde vom richter festgelegt das ich und mein mitbewohner die kinder alle zwei Wochen Samstags zum papa bringen, wenn wir die famillie meines mitbewohners besuchen. das ist aber nicht immer der fall., dass wir die besuchen wollen. Es bedeutet für die kinder samstags morgens um 3 uhr aufzustehen damit der zug um 5 uhr erwischt wird und die kinder um 9 dann von oma/opa oder auch papa entgegen genommen werden nach 4 stunden fahrt. meine zwerge sind 22 monate und fast 6. sonntags nehmen wir sie dann wieder mit nach hause. das heißt es wurde 16 uhr festgelegt und es sind wieder 4 stunden fahrt vor uns. der papa zahlt lediglich 2/3 der fahrtkosten. der richter hat es so festgelegt und das wars. mittlerweile stellt sich raus das diese regelung für die kinder nicht zumutbar ist. sie weinen während der zugfahrt und kreigen das nciht wirklich gebacken. kann man diese regelung mit hilfe des JA ändern lassen? gern würde ich dem KV vorschlagen die kinder sonntags selber zurückzufahren. wobei er das mit sicherheit NICHT tun wird...
Ich würde es mit dem JA besprechen, zum Wohl der Kinder. Auch der KV muss Kompromisse eingehen, wenn das Wohl der Kinder sonst leidet. Also, ab zum JA zum Sachbearbeiter.
ich finde es unzumutbar, dass kinder um 3 uhr aus dem schlaf gerissen werden. Kann der KV nicht mal zu euch kommen? plant doch mal einen tag im zoo oder indoorspielplatz. wenn dem vater die kinder wichtig sind, dann versteht er doch hoffentlich das problem und wird nicht auf das recht beharren, dass ihr kommen sollt.
tja er wird nciht kommen weil er so scheiße arbeitet. also auch nciht immer...mann kann kaum mit ihm reden. da wird er total agressiv etc...die kids bleiben über nacht
Die Scheidung ist noch zu nicht lange her, er fühlt sich immer noch enttäuscht (egal, wer "Schuld" hat) Bist Du weg gezogen oder er?
ganz ehrlich
ich würde die kinder ausschlafen lassen, oder zumindestens solange schlafen lassen wie zu einem normalen wochentag. ich würde mich auch mit dem JA in verbindung setzen und denen die sache klären (da der kv nicht dazu bereit ist). um 3 uhr morgens ist definitiv nicht zum wohle des kindes, da platzt mir die hutschnur was denkt der sich dabei?
wenn er so scheisse arbeitet ist es ja nicht dein problem, dann soll er kommen, wenn er eben nicht solange arbeitet. ![]()
f
Ich schätze, deshalb ist der KV bockig... Hmmm, ja, da bleibt nur das JA.
das lustige ist, dass er nach der trennung im febr. 2010 paar wochen später ne neue hatte die vor ein paar tagen entbunden hat....seine text dazu war: "War ja noch nie ein kid von traurigkeit"
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Also ich versteh nicht, warum hier so auf dem Vater rumgehackt wird.. SIE ist über 200km weggezogen. Also ist es auch IHR Problem wie die Kinder zum Vater kommen. Dann muss man es halt so planen, dass es für die Kinder passt.
selbst das JA hat mir schon gesagt das ER die kinder holen müsste und bringen und er solle froh sein dass ich ihm da so entgegen komme...ich müsste halt dann einen teil der Kosten übernehmen, was ich ja auch ncoh tue...soviel ddazu. ich bin weggezogen weil ich einen JOB hatte. so schauts aus
hallo eigentlich musst du den umgang zustande bringen,warte ab was das ja sagt ich hab hier selber eineige fälle,der der wegzieht muss den umgang ermöglichen,auch das er die kosten tragen muss finde ich komisch,kann durch das ja natürlich alles geändert werden!
Das JA hat gesagt er muss eigentlich ALLE Kosten tragen. Ich trage einen teil davon und bringe ihm die kinder... ich sage ncihts wenn er sagt er will die kinder ohne grund mal 6 wochen nicht sehen udn dann sollen sie wieder plötzlich parat stehen....
abholen muss und er dann mit ihnen fährt und sich dann die kosten teilt so schauts aus....
weggezogen ist. Ich muss keinen Finger krumm machen, denn ich habe ihn nicht gezwungen 300 km weit weg zu ziehen.
Hallo, Genau wie oben beschrieben. In unserem Fall musste die Mutter nur die Tür aufmachen und das Kind durch schieben. Wir sind zwei jahre lang jeden Monat die Route Düsseldorf-Potsdam gefahren. Wälze böige nochmal google durch, da gibt es rechtskräftige Urteile. In unserem Fall ist auch die Mutter weg gezogen ohne zustimmung des Vaters. Der war sogar teilweise arbeitslos und auf Hilfevon uns Freunden angewiesen, um sein jind zu sehen.... Kein Mensch kann dich zwingen diese horrenden kosten alleine zu tragen. Und alleine kann der knirps noch nicht fahren. Da muss dein Anwalt eine andere Möglichkeit finden. Lg Ela
darum geht es nicht. mir geht es darum ob diese richterliche Vereinbahrung geändert werden kann und ob dann das JA ausreichend is dies zu managen, da ich selber mit ihm das def. ncit klären könnte weil er stur ist...
sondern versuche Erklärungen für seinen Unmut deutlich zu machen.
Wenn ein Elternteil durch den Wegzug das Umgangsrecht erschwert und verteuert, so trägt dieser Elternteil die Kosten dafür. In diesem Fall heißt das eigentlich: die Kosten des Unterhalts sind von der Mutter zu tragen. Dass der Richter hier die Kosten zu 2/3 auf den KV abwälzt ist schon sehr ungewöhnlich. Eine erneuete Umgangsklage würde das wahrscheinlich ändern und der Mutter die vollen Kosten aufbürden. Das genau ist nämlich der Haken der ein Elternteil mit Kind wegzieht. Das entstandene Chaos und die Quälerei der Kinder (und Dir) durch das frühe aufstehen, hast Du daher selbst zu verantworten.
genau der umfang wie vorher....
Du wunderst Dich allen Ernstes, daß die Kids das nicht gebacken kriegen????? Du scheiterst ja anscheinend selbst als Erwachsene an dem Chaos, was mich nicht wundert. Arme Kinder...Ich hoffe, der Job ist DAS wert... Daß der Vater 2/3 der Fahrtkosten zahlen soll, finde ich auch relativ viel.
Deine Kinder sitzen nämlich die fast 300 km jetzt im Auto/in der Bahn bevor sie bei Papa sind. Das bedeutet Streß! Die Fahrten kosten Geld und Nerven. Nicht nur Dich, auch die Kinder. Deshalb willst du die ja nicht mehr auf Dich nehmen. Die Fahrten sind allerdings der Preis für DEINEN Wegzug vom ehemalig gemeinsamen Wohnsitz.
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