Elternforum Rund ums Baby

das kann doch nicht wahr sein.....bin grad voll stinkig.....*grrrr*

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das kann doch nicht wahr sein.....bin grad voll stinkig.....*grrrr*

SCHOKOLADENSTREUSSELCHEN

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mein sohnemann hatte heut mit seiner klasse einen ausflug..........theater angucken und so. danach waren sie noch in der stadt......im media markt auch.........mein sohn wollte unbedingt für sein nintendo ds ein ladekabel haben als er das im markt gesehen hatte. wussten aber nicht das sie durch die stadt bummeln und deshalb haben wir ihm kein weiteres geld mitgegeben. naja.....nun hat ihm seine lehrerin 5 euro für dieses ladekabel ausgeliehen. er hats gekauft. als er nachhause kam bin ich fast ausgerastet.... mein sohn hat keine 5€ um sie seiner lehrerin zurückzuzahlen...und ich sehe es nicht ein....weils nicht abgeprochen war. ist mein sohn denn mit 12 jahren schon geschäftsmündig??? wie würdet ihr weiter vorgehen???.......hab ihm schon klar gemacht das man sich kein geld leihen kann wenn man weiß das man es nicht zurückzahlen kann....denn seine spardose ist leer.... das macht mich grad sooo...wütend.....


HasiReh-alias-LeonPaul06

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Antwort auf Beitrag von SCHOKOLADENSTREUSSELCHEN

die lehrein hat es bestimmt nur gut gemeint!! Rede mit ihr!! Aber wegen 5 euro würde ich mich jetzt nicht so aufregen schlimmer währe es wenn es irgendwas für 20 oder 50 gewesen währe


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von SCHOKOLADENSTREUSSELCHEN

mit 12 sollte er das aber wissen. Und ja das faellt unter Taschengeld paragraphen. Gib der Lehrerin das Geld, und ziehe es von seinem Taschengeld ab, fertig.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von SCHOKOLADENSTREUSSELCHEN

Finde es bei dem Betrag nicht so tragisch, gib der Lehrerin das Geld und ihm halt das nächste mal Taschengeld ziehst es wieder ab. Und Deinem Sohn erklärst eben dass man nicht auf Pump kaufen soll


Princess01

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Antwort auf Beitrag von SCHOKOLADENSTREUSSELCHEN

Wenns im Rahmen seines Taschengeldes ist an sich schon. Was bekommt er denn an Taschengeld!? Würde ihm nen Vorschuss geben und dann ist erstmal Ruhe und mit der Lehrerin sprechen. Hab das hier dazu gefunden; BGB § 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. ... wenn dem nicht so ist, so ist der Vertrag schwebend unwirksam; also abhängig von der nachträglichen Genehmigung der Eltern oder ihrer Verweigerung. das Ganze hat nichts mit einer Altersgrenze von 14, 16 oder ähnlich zu tun; Minderjährige(r) ist man von 7-18 Jahren