Elternforum Rund ums Baby

Darlehen vom Amt

Anzeige Lerne RSV kennen bevor es dein Kind tut
Darlehen vom Amt

Anny

Beitrag melden

Hallo zusammen. Ich bin eben gefragt worden, ob man für eine Waschmaschine das Geld überwiesen bekommt oder einen Schein für ein Möbellager bekommt. Ich habe da absolut keine Ahnung... Weiß es vielleicht von euch jemand???


Ralph

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anny

Hallo, ich gehe davon aus, daß es um ALG II geht. Grundsätzlich sind die Rücklagen für Ersatzbeschaffungen mit den Regelsätzen abgegolten, d.h. man muß die Waschmaschine selbst bezahlen. Einfach so eine "Überweisung" oder ein Gutschein vom Amt... das gab es bis Silvester 2004. Seitdem wurden die Regelsätze unter dem neuen SGB II erhöht und eben diese Ausgaben mit eingearbeitet. In Einzelfällen kann ein Darlehen gewährt werden, das dann mit 10% des Regelsatzes zu tilgen ist, bei mehreren Personen im Haushalt können auch mehrere Regelsätze verrechnet werden. Allerdings sind die Beträge für die Haushaltsgeräte gedeckelt, die genauen Beträge habe ich nicht parat, für eine neue Waschmaschine betragen sie jedoch unter 300,- €, reicht also eher für Gorenje und nicht für Miele, Bosch, Siemens & Co. Ralph


MAMAundPAPA2013

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ralph

Naja. Reicht ja auch erstmal. Oder eine Gebrauchte. Und dann kann man arbeiten gehen und erst das Darlehen zurück zahlen und dann für eine neue Waschmaschine sparen. * Tschaka!*


Cherrykiss

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ralph

@MAMAundPAPA2013 Hallo, kennst du die Hintergründe der Person die die AP gefragt hat? Deine Antwort finde ich sehr unpassend und der AP hilft sie auch nicht wirklich. Lg


Gustavinchen

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Du hast aber schon mal von sogenannten Aufstockern gehört, ja? Leute, die sogar in Vollzeit arbeiten gehen, aber nur den Mindestlohn erhalten - also in etwa 1.100 Euro netto verdienen und die sich vielleicht trotzdem sogar den unerhörten Luxus von zwei Kindern erlauben. Kannst Du Dir vielleicht vorstellen, dass die zusätzlich zum Lohn auf Hartz IV angewiesen sind? Oder reicht die Phantasie nicht so weit? Oder ist es einfach viel zu schön, ohne jegliches Hintergrundwissen rumzupöbeln, anstelle mal das Gehirn zum Nachdenken zu benutzen? Man weiß es nicht. Aber ganz ehrlich: Ich persönlich finde geistige Armut viel schlimmer als den Bezug von Hartz IV...


Anny

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ralph

Die Frage war lediglich, ob das Darlehen überwiesen wird, oder es soetwas wie einen Gutschein gibt. Selbstverständlich weiß sie, dass sie dafür keine Hightech Maschine kaufen kann, sie will lediglich die Baby Wäsche wieder waschen können.


Anny

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Das wird sie sicher, wenn ihr Baby dann soweit ist. Der Kleine Mann ist allerdings erst 6 Wochen alt. Sie sprach von einer Gebrauchten Maschine. Das reicht ja auch völlig.


Kater Keks

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

„Und dann kann man arbeiten gehen und erst das Darlehen zurück zahlen und dann für eine neue Waschmaschine sparen. * Tschaka!*“ Dein Kommentar ist mal wieder total unterirdisch! Kennst du die Hintergründe? Woher weißt du, das diejenige nicht arbeiten geht? Gibt durchaus Menschen die arbeiten und alleine von ihrem Lohn trotzdem nicht leben können!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anny

Und wo ist der Unterschied, ob sie einen Gutschein oder Geld bekommt? Waschmaschine ist Waschmaschine, egal wie sie bezahlt wird.


MAMAundPAPA2013

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Eben. Wenn es um die Waschmaschine ginge und nicht ums Geld würde es keine Rolle spielen. Und klar. Alle Menschen sind unverschuldet und fleißig arbeitend in so einer Situation.


Atombiene

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Der Unterschied könnte sein, dass sie eine gute, aber gebrauchte Waschmaschine günstig kaufen könnte und da eventuell schon eine in Aussicht hat? Was ist daran verwerflich?


Felica

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Nicht ganz, mit Geld kann man evtl auch bei ebay oder Kleinanzeigen schauen gehen. Mit Gutschein nur in speziellen Läden.


katsix2903

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anny

ALG II und SGB XII. Bei ALG II ist es in den Regelleistungen mit enthalten. BEi SGB XII kann man diese zusätzlich beantragen. Bei Erstbezug einer Wohnung kann man einen Erstausstaungsantrag stellen, der Satz für eine PErson liegt derzeit bei 1512 Euro.


JaLu9116

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anny

Man bekommt das Geld überwiesen