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Darf ein Kindergarten Kinder einfach rausschmeißen?

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Darf ein Kindergarten Kinder einfach rausschmeißen?

dasHarlchen

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Heute erzählte mir eine Freundin, dass der Sohn eines Familienmitglieds von ihr aus dem Kindergarten "geworfen" wurde. Von heute auf morgen. Er ist drei Jahre alt und es bestehen wohl Auffälligkeiten, die auf Autismus hindeuten. Inwieweit sich das äußerst weiß ich leider nicht. Es war eine Mitarbeiterin vom Jugendamt wegen diesem Kind im Kindergarten (ob sie vorher bei der Familie war weiß ich nicht) und sie ließ einen Satz in Gegenwart der Erzieher fallen, dass es Autismus sein könnte, aber sie keine Diagnose stellen dürfe. Daraufhin hat der Kindergarten der Mama gesagt, dass sie ab morgen nicht mehr kommen darf. Ich habe meiner Freundin geraten, dass sich die Mutter ans Jugendamt wenden soll. Ich kann ja verstehen, wenn der KiGa keine Kapazitäten für ein I-Kind hat, aber auch hier muss es doch Kündigungsfristen geben. Und je nachdem was das Jugendamt dann sagt zum Anwalt. Das wäre so mein Weg. Wollte mal nachfragen, wie ihr das seht.


Anke768

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Antwort auf Beitrag von dasHarlchen

Wäre es mein Kind würde ich den Anwalt das Jugendamt anrufen lassen, da würde ich gar nicht erst klein anfangen. Mehr kann man eigentlich nicht dazu sagen.


Phila83

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Antwort auf Beitrag von dasHarlchen

Wieso Jugendamt?! Erstmal den Träger der Kita anrufen. Und: Nein, dürfen sie nicht einfach so. Aber da scheint ja viel im Argen, wenn das JA schon in der Kita war? Ich glaube, du weißt nicht mal die Spitze des Eisberges. Ich würd mich da tunlichst raushalten.


annarick

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Antwort auf Beitrag von Phila83

Ich denke auch, dass du nur die Kurzfassung kennst. In solchen Fällen verdrehen Betroffene ganz gerne mal ein paar Fakten oder lassen wichtige Teile der Geschichte weg, um nicht selber der Blöde zu sein. Das ist ganz sicher nicht von heute auf morgen passiert...


Irish83

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Antwort auf Beitrag von dasHarlchen

Also hier ist wohl schon einiges vorgefallen. Aber nein, der Kiga darf nicht mit sofortiger Wirkung kündigen und das Jugendamt darf keine (Verdachts-) Diagnosen stellen. Ggf kommt jemand von sonderpädagogischen Dienst, aber da ist eine sofortige Änderung auch nicht vorgesehen


miss_spicy

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Antwort auf Beitrag von dasHarlchen

Für die Beurteilung bräuchte man alle Informationen, das geht hier ja wohl offensichtlich nicht.


Suomi

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Antwort auf Beitrag von miss_spicy

Ich glaube auch, dass hier viele Infos fehlen. Wenn eine MA vom Jugendamt da war, muss doch schon vorher irgendwas gewesen sein und vermutlich nicht nur eine Kleinigkeit.


KKM

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Antwort auf Beitrag von dasHarlchen

Ja, das geht. Ein Kind aus der Familie ist vor 1,5 Jahren rausgeflogen. Es hätte besonderen Förderbedarf, den die KiTa nicht bieten kann. Es wäre eine Gefahr für sich, die Kinder und die Erzieher. Ein Integrationshelfer konnte nicht gefunden werden... Der Förderbedarf besteht zweifelsohne, inzwischen gibt es eine Pflegestufe. Eine Katastrophe für die berufstätigen Eltern, die die ganze Zeit die Betreuung stemmen mussten mit Hilfe der Familie... Das Kind ist jetzt 5 Jahre alt. Im Februar darf es endlich in eine neue KiTa, mit Integrationshelfer


Irish83

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Das wage ich zu bezweifeln, dass auf eine wage Vermutung einer Jugendamt Mitarbeiterin mit sofortiger Wirkung der Kita Platz gekündigt wird. Dazu müssen Diagnosen oder Gutachten vorliegen, oder eben ein spezifischer Vorfall oder ähnliches. Eine Äußerung eines Mitarbeiters des Jugendamtes ist nicht ausreichend, oder zumindest rechtlich nicht haltbar!


kia-ora

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BEIDE Seiten haben einen Vertrag unterschrieben. Wenn Sie sich unsicher ist, soll sie den Vertrag einem Anwalt vorlegen. Fristlose Kündigung - das geht nur in SEHR seltenen Ausnahmefällen.


Ruto

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Das Jugendamt ist chronisch unterbesetzt und überarbeitet und kommt nicht einfach so in Einrichtungen. Wenn es wegen des Kindes zur Kita kommt, muss schon einiges vorliegen. Ob das Substanz hat, weiß niemand anders als die Familie selbst. Ans Jugendamt wenden ist so oder so keine schlechte Idee, weil die Familie einen Rechtsanspruch auf einen Platz hat und ggf. eine andere Kita auftreiben muss. Auch die i-Kräfte werden über das Jugendamt koordiniert. Und: Wenn es in der Kita schwierig läuft, läuft es ja womöglich auch Zuhause schwierig und sie könnten Hilfen beantragen.


dasHarlchen

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Antwort auf Beitrag von dasHarlchen

Mir ist schon klar, dass ich nichtmal 1/4 der ganzen Geschichte kenne. Mir ging es eher um eure Meinung, da ja ein beidseitiger Vertrag besteht, den man, nach meiner Rechtsauffassung, nicht einfach so fristlos zum nächsten Tag kündigen kann. Selbst wenn kein Platz für ein I-Kind da ist. Dann muss es bis zur fristgerechten Kündigung eben so mitlaufen. Nur ob ich damit im Recht bin, das weiß ich nicht


emilie.d.

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Schon erlebt, mit Anwalt und Schnick und Schnuck. Sobald das Kind tätlich gegen Mitarbeiter und Kinder wird, kannst Du es in aller Regel fristlos rausschmeißen. Das steht in den meisten Verträgen so drin.


Ruto

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Antwort auf Beitrag von dasHarlchen

Das Recht der anderen Kinder auf Unversehrtheit steht höher. Kann das unter Angaben von Gründen nicht gewährleistet werden, ist eine Beurlaubung oder fristlose Kündigung rechtlich einwandfrei möglich.


dasHarlchen

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Antwort auf Beitrag von Ruto

OK, ihr habt Recht. An die Möglichkeit, dass das Kind derart aggressiv ist, habe ich nicht gedacht. Vor allem bei einem 3-jährigen


Anita557

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Also ich kann mich da auch an einen Fall erinnern. Da hat das Kind ständig heftig gebissen und ist auch z.b. mit Schere auf andere losgegangen usw. Da bleibt dir als Träger doch gar nichts anderes übrig. Die anderen Eltern und auch deine Mitarbeiter steigen dir doch sonst sowas von aufs Dach.


Pumpum090120

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Antwort auf Beitrag von dasHarlchen

Wir hatten fast das gleiche Problem jedoch ohne Kündigung und ohne Jugendamt. Jedoch wurde verlangt das mein Sohn die Kita wechselt in einen Förderkindergarten. Laut der Kita würden sie Autismus oder ADHs vermuten. Jedoch war die Leiterin der Kita unwissend und wurde vom Träger zurecht gewiesen das ein I- Antrag der erste Weg wäre. Somit wird nun bei uns ein I- Antrag gestellt. 1. Eine Kita darf nicht einfach kündigen, dazu muss schon ein schwerliegender Grund vorhanden sein. Selbst wenn darf dies nicht zum Nachteil der Eltern ausfallen. Falls die Mutter berufstätig ist würde somit ein Lohnausfall oder Kündigung das Ende vom Lied sein. Die Kommune müsste dann ggf. Den Lohnausfall begleichen und für einen neuen Kitaplätzen helfen. 2. Eine ungefähre Diagnose kann nur durch einen Kinderpsychologen erfolgen, dies aber indem Alter nur Obs in die Richtung geht. Eine eindeutige gibt's somit nicht in dem Alter. Bei uns ist dies in Arbeit und ein Termin gemacht worden. 3. Hätte wie in unserem Fall, zur Frühförderung, Logopädie und Spz geraten werden müssen. Ich nehme an das dies der Fall war, die Mutter des Jungen vermutlich aber diesbezüglich nichts unternommen hat oder im die Wege leitete. Das würde dann erklären war die Kita das Jugendamt kontaktiert hat. 4. Falls sie kooperativ war, wäre diese Handlung von der Kita nicht rechtens. Wenn dies der Fall ist, muss die Mutter einen Anwalt nehmen und mit dem Jugendamt oder der Kommune reden. Man darf auch Widerspruch einlegen. 5. Hat jedes Kind mit Schwierigkeiten ein Anrecht auf eine I- Kraft. Um zum Beispiel eine drohende Behinderung zu vermeiden. Ohne Anwalt und Jugendamt wird da nichts dran zu rütteln sein.