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Darf der Nachbar an unserer Rückwand unserer Garage einfach arbeiten durchführen

Darf der Nachbar an unserer Rückwand unserer Garage einfach arbeiten durchführen

Charlie+Lola

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ohne das wir als Besitzer der Garage wissen was gemacht wird? Also prinzipiell ist mir das ja wurscht wie er sich seinen Garten so gestaltet. Aber ich wüßte schon gerne was er da macht. Also wenn er sie jetzt die Wand komplett dicht macht kann die Feuchtigkeit nur noch na innen und wir werden es in der Garage merken. Wie sind da die Bestimmungen. Die Garage steht auf unserem Grundstück und die Rückseite ist seine Grenze. Wir haben uns auch nie in den 5 Jahren drum gekümmert da das Haus und der Garten leer stand. Wir sind nur einmal rüber als wir eingezogen sind und haben den Strauch der zu uns rüber wucherte gekürzt. Wie gesagt, bisher war da nie einer. Den Zaun zur Rechten teilen wir uns immer die Holzschutzlasur mit dem Nachbarn rechts. Dem linken ist alles wurscht und lässt den Garten verwildern der hat uns frei Hand gegeben. Wie die Rechtslage ist weiß ich nciht daher meine Frage.............lg


desire

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Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

Gehört die Garage als GEbäude euch? Dann darf er da nichts ohne eure Einwilligung machen...sprich in die Fassade bohren oder irgendwas direkt Mauer an Mauer bauen.


Charlie+Lola

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Antwort auf Beitrag von desire

abgrenzung zu deren Garten.


desire

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Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

na dann würd ich mal unauffällig fragen.... bei einem Rankgitter zb. würd ich persönlich noch nichts sagen...aber bauliche Maßnahmen muss er sowieso mit dir absprechen.


Rosinchen78

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Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

Feststeht, dass er nichts an euer Garagenwand befestigen darf. Allerdings würde es mich auch interessieren, wie es aussieht, wenn er z.B. wilden Wein an eurer Wand hochklettern lässt, od. Efeu. Hm... das ist bei uns nämlich auch der Fall, dass die Garage auf der Grenze steht und von Nachbarsseite bewachsen ist.... hm.... LG Rosinchen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

Ich würde fragen, was er machen will und das gemeinsam abstimmen.


KyraMarc

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Muss nicht auch Abstand zum Zaun/Nachbargrundstück eingehalten werden beim Bau einer Garage z.B.? Ansonsten kann er auf seinem Grundstück machen was er will, aber wenn ihr zu dicht gebaut habt?