Elternforum Rund ums Baby

D RI N G E N D! unterhalt...

D RI N G E N D! unterhalt...

Krueml09

Beitrag melden

ich wei0 es gehört ins AE aber hier is mehr los und evtl hat jmd. ahnung. also bin ja nun fast geschieden und mein Göga ist jetzt in Steuerklasse 1 gerutscht und zahlt definitiv ab 1. April weniger Unterhalt wenn überhaupt. Hab einen titel über den Unterhalt und ich weiß das ich ihn einklagen kann. möchte das aber gerne vermeiden Nun ist es so, dass ich meinem fast-ex neue Umgangszeiten (mehr zeit mit den Kids)vorgeschlagen habe, mit denen er einverstanden wäre, wenn ICH eine neuberechnung des Unterhalts bei JA beantrage, weil er es angeblich nicht darf. Denke es geht darum dass das JA ihn als Pflichtigen nicht beraten darf. Er muss zum Anwalt gehen. Ich würde beraten werden vom JA. Meine Anwältin sagt aber das wäre nciht meine Aufgabe udn sie ist auch grad im urlaub! Was würdet ihr tun? Hat es einen nachteil für mich wenn ich die neuberechnung beantrage trotz titel? ich mei ich weiß ja das ich definitiv weniger bekommen werde. Hätte es aber gerne wieder tituliert.


tilesa

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Krueml09

1. was hat denn der unterhalt mit dem umgang zu tun??? 2. seit wann ist es so, dass die väter nicht beraten werden vom jugendamt?? er kann doch sicherlich eine neuberechnung beantragen...


kügelchen12

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von tilesa

Bei mir war das genauso. Der Kindsvater darf difinitiv keinen Antrag auf Neuberechnung stellen und bekommt auch keine Beratung bezüglich des Unterhaltes.


tilesa

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kügelchen12

das ist bei uns anders. oder is das neu?


tilesa

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kügelchen12

das ist bei uns anders. oder is das neu?


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von tilesa

Ich weiß, daß ein Freund von mir heute einen Termin beim JA hat, weil er seienn UH für sein Kind mit der Ex neu berechnen lassen will. Ist mir auch neu, daß er das nicht könnte.


kügelchen12

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Liegt vielleicht an der Region bzw. an der Stadt


Princess01

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Krueml09

Da er eh die Steuerklasse gewechselt hat, kannst Du zum JA gehen und ihn geldlich überprüfen lassen und die berechnen den Unterhalt nochmal. Kann ich ebenso tun bei meinem Ex und wir waren nie verheiratet. Man kann den Vater so oft prüfen lassen wie man lustig ist(habs bisher nicht gemacht da er ganz alleine wohnt und ich ihn nicht ausnehmen will). Nchteile hätte es nur, wenn er eben weniger zahlen müsste, aber es geht ja mehr um die Kinder und nicht nur ums Geld, sehe ich zumindest so. Denn Umgang kann das JA regeln, aber was ihr privat macht, ist dennoch egal. Mein Ex darf seinen Sohn eigentlich nur 1x im Monat für 2h unter meiner Aufsicht sehen. Wir machen die Treffen aber länger, er hatte ihn auch schon für 3 Tage bei sich... Mit dem Titel kannst Du Dich auch beim JA beraten lassen. Vielleicht erst überprüfen und dann den Titel?


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Princess01

Dein Ex sieht das Kind offiziell nie allein? Warum denn? Das macht man doch nur, wenn tatsächlich eine Gefahr fürs Kind besteht, er sich nicht kümmern kann wie er sollte.Das scheint ja nicht der Fall zu sein, wenn das Kind inoffiziell länger bei ihm bleiben kann.


Patti1977

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Krueml09

also, ich habe einen titel gegen meinen und habe neuberechnung beim JA gefordert, er hatte festeinstellung bekommen. er lag unter dem titel. aber er muss nach titel zahlen so lange bis er ihn gerichtlich als unwirksam erklären lässt (aussage unseres JA). also bekomm ich weiter nach titel, weil er geld für gericht sparen will. die erste berechnung des unterhaltes hatte mein ex beim JA gefordert und nicht ich. daher verstehe ich die annahme nicht, dass er dort nihct hingehen darf. das jugendamt ist für beide seiten da. ich denke, er will, dass du den titel unwirksam machst mit einer neuberechnung. frag einfach mal bei deiner sachbearbeiterin im jugendamt nach.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Krueml09

Einklagen kannst du bis zu seinem Selbstbehalt von 900€. Er kann sich neu berechnen lassen und du kannst das veranlassen. Umgangs- und Unterhaltkram ist tatsächlich nicht die Aufgabe deiner Anwältin.