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Brauch ml eure Hilfe - Rente bei todesfall ???

Brauch ml eure Hilfe - Rente bei todesfall ???

moonlightsd610

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Bekommt man Rente eine gewisse Zeit (z.B. 1-2 Monate) noch nach dem Tod oder hört dann sofort die Rentenzahlung auf ? Ich frage da man bei Todesfall kein außerordentliches Kündigungsrecht beim Vermieter hat und laut Gesetzt trotzdem die 3 Monatige Kündigungsfrist hat. Und das ja auch finanziel noch zusätzlich eine Belastung ist. Gruß steffi


+lalelu+

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Antwort auf Beitrag von moonlightsd610

Soweit ich das jetzt weiß haben das aktuell geht die Rente bis zum Todestag danach fällt sie weg.


suchepotentenmannfürsleben

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Antwort auf Beitrag von +lalelu+

Nein, falsch. Für den Sterbemonat gibts noch Rente. Also: Wenn einer am 3.3. stirbt, gibts für März noch Rente. Hab das gerade durch und stehe im Stoff . LG S


+lalelu+

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Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

ja genau. bei uns wars am 28.2. so und am 1.3. geht die rente wieder zurück. meinte das schon so, bin heut nicht ganz auf der höh'...


suchepotentenmannfürsleben

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Antwort auf Beitrag von moonlightsd610

Für den Sterbemonat gibt es noch Rente, im Anschluss danach nicht. Höchstens für den Ehegatten Witwenrente. LG S


mf4

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Antwort auf Beitrag von moonlightsd610

Da die Oma meiner Schwiegertochter eben verstorben ist und die Wohnung noch zu zahlen ist weiß ich, daß man da alt aussieht... keine Rente aber Miete weiterzahlen.


rasselbande3578

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Antwort auf Beitrag von mf4

Bitte?!?!? Ist ja unglaublich!!!! Mit welcher Brgründung denn?? Zahlen muss doch eigentlich derjenige, welcher im Mietvertrag steht....Kann man denn tatsächlich Tote "zur Kasse bitten"? LG


mf4

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Antwort auf Beitrag von rasselbande3578

Nein nicht den Toten aber im Faller der Omi zahlen nun die Kinder die Miete noch 3 Monate. Rente gibts nur noch in dem Monat in dem Omi verstarb. Aus Sicht der Vermieter aber verständlich finde ich.


rasselbande3578

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Antwort auf Beitrag von mf4

Klar, für den Vermieter ja... Aber ich hätte das ehrlich gesagt nicht gedacht. Aber einer extra Kündigung bedarf es dann nicht mehr, oder?


mf4

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Antwort auf Beitrag von rasselbande3578

Man könnte nachfragen, vielleicht ist der Vermieter ja nachgiebig, nicht so sehr auf die Einnahme angewiesen oder einfach nur nett aber sonst... nee, leider nicht.