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Betriebskostenabrechnung nach Auszug

Betriebskostenabrechnung nach Auszug

Mitglied inaktiv

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Hallo, wir sind am 04.04.2009 aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Eine vernünftige Wohnungsabnahme bzw. -übernahme mit dem Vermieter hat nie statt gefunden. Er sagte zu unseren Nachmietern, dass wir uns untereinander einigen und ein Protokoll erstellen sollen. Mit unseren Nachmietern sind wir uns auch sehr schnell einig geworden. Soweit so gut. Nun traf mein Mann unseren ehemaligen Vermieter heute durch Zufall beim Einkaufen. Dieser sprach ihn dann auf eine Betriebskostenabrechnung für den 01.01. - 30.04.2009 an. Unser ehemaliger Vermieter meinte, er hätte uns schon einige Male versucht, telefonisch zu erreichen. DAS jedoch stimmt definitiv nicht, da wir a) ein Telefon mit Anzeige haben, welches uns jeden Anruf anzeigt - mit und auch ohne Nr. und b) haben wir einen Anrufbeantworter. Wenn ER denn wirklich angerufen hätte, hätte er also jederzeit auch auf den AB sprechen können. Nun will sich unsere ehemaliger Vermieter mit meinem Mann treffen betreffs dieser Abrechnung. Wir wissen definitiv nicht, ob es sich um eine Nachzahlung oder Rückerstattung handelt. Das hat er nicht erwähnt. Dazu muss ich noch sagen, dass unser ehemaliger Vermieter von mir persönlich eine Visitenkarte mit unserer neuen Anschrift und unserer Festnetz- sowie meiner Handynummer bekommen hat. Ich find das Ganze etwas sehr merkwürdig. Nun meine Frage: In welchem Zeitraum muss uns diese Betriebskostenabrechnung zugehen? Wie gesagt, wir sind am 04.04.2009 ausgezogen und haben Miete bis einschließlich 30.04.2009 gezahlt, allerdings für April 2009 nur noch die Kaltmiete, da wir ja schon Anfang April ausziehen mussten, da die Nachmieter unserer Nachmieter zu früh ihre eigene Wohnung gekündigt hatten. Ist eine ziemlich verworrene Geschichte. Bei Google hab ich folgendes gefunden: "Eine häufig gestellte Frage ist, ob der Vermieter berechtigt ist, auch nach dem Auszug eine Nachzahlung für die Nebenkosten zu verlangen. Hierzu kann man sagen, dass die Nebenkostenabrechnung bis zu einem Jahr später erstellt werden kann, auch nach einem Auszug. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, mit dem Auszug auch die Nebenkostenabrechnung fertig zu machen. Eine solche Nebenkostenabrechnung ist formal korrekt. Sollte die Abrechnung älter als ein Jahr sein, dann kann der Vermieter keinen Anspruch mehr geltend machen. Eine Rückerstattung erhalten Sie aber trotzdem, diese verjäht nicht." Nun weiß ich aber nicht, ob sie mit dem "Jahr später" - 12 Monate nach dem UMZUG meinen? Wer kann mir helfen? LG Jacquie


susa31

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12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes. Glaub ich.


Mitglied inaktiv

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de vermieter hat zeit die abrechnung innerhalb 12 monate zusenden sollte das später erfolgen muss man nichts zahlen, hatte das auch und war extra beim miterschutzverein deswegen hoffe das war die antwort auf dein beitrag weil ich nich alles durchgelesen habe


Mitglied inaktiv

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Jetzt hab ich noch folgendes gefunden: Landgericht Darmstadt unter Az.: 6 S 182/08 im August 2009 (Darmstadt/dpa) Ein Vermieter, der Nebenkosten nicht innerhalb eines Jahres nach dem Auszug des Mieters abrechnet, bleibt auf den Kosten sitzen. Das entschied das Landgericht Darmstadt in einem Urteil. Nach dem Richterspruch gilt dies sowohl für gemietete Wohnräume als auch gewerblich genutzte Räume (Az.: 6 S 182/08). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Vermieters ab. Der Kläger hatte seinem ehemaligen Mieter erst mehr als ein Jahr nach dessen Auszug eine Abrechnung der Nebenkosten zukommen lassen. Der Mieter verweigerte daraufhin die Zahlung mit der Begründung, er habe nicht mehr mit einer Nachforderung gerechnet. Denn der Vermieter habe sich zu lange Zeit gelassen. Das Landgericht schloss sich dieser Auffassung an. Der Mieter genieße Vertrauensschutz. Denn im Interesse der Rechtssicherheit dürfe von einem Vermieter erwartet werden, dass er die Abrechnung der Nebenkosten grundsätzlich zeitnah nach dem Ende des Mietverhältnisses vornehme. Eine Verspätung von mehr als einem Jahr sei nicht mehr hinnehmbar. Zur Not rufe ich meine Rechtsschutz an, die werden das ja wissen. LG und vielen Dank Jacquie